Das ist Markus Krall!
Trading Coach, Investor & Marketing Experte. Für großartige Krypto-Deals und Investitionsmöglichkeiten.
Last updated 2 months, 2 weeks ago
Offizieller Kanal von Eva Herman
https://t.me/EvaHermanOffiziell
https://t.me/FriedlicheHandtuchRevolution
X (Twitter):
@EvaHermanEx_ARD
@A_PoppOffiziell
Odysee:
https://odysee.com/@EvaHermanOffiziell:1
Last updated 2 months, 3 weeks ago
https://youtube.com/@drnehls?si=Zo7g85KsNJvHv0dm
Dr. Michael Nehls Offizieller Kanal für YouTube-Videos, Anlagetipps, Kontoverwaltung.
Last updated 2 months, 1 week ago
*▪️Imām Aḥmad über die dringende Erwünschtheit des Heiratens von zwei Frauen in Zeiten der Fitnah*
Ibn Mufliḥ sagte:
„As-Sāmirī und al-Maǧdsagten: ‚Man sollte nicht mehr als eine heiraten.‘
Und es wurde das Gegenteil gesagt, was auch die offensichtliche Aussage Aḥmads ist. Er sagte nämlich: ‚Er soll ein Darlehen aufnehmen und heiraten. Würde er doch nur zwei Frauen heiraten, damit er (Sünden) entkommt.‘ (Al-Mubdiʿ 7/402)
Ibn al-Qayyim führte diese Überlieferung in vollständiger Form an:
Man sagte zu Imām Aḥmad:
‚Was sagst du zur Heirat in dieser Zeit?‘
Er antwortete:
‚In einer Zeit wie dieser sollte ein Mann heiraten. Würde der Mann heute doch nur zwei Frauen heiraten, damit er (Sünden) entkommt! Keiner von euch kann sicher sein, dass er einen Blick wirft und dadurch seine (guten) Taten zunichtemacht.‘
Ich fragte ihn: ‚Wovon soll er sie ernähren?‘
Er erwiderte: ‚Liegt ihre Versorgung etwa bei dir? Ihre Versorgung liegt bei Allah!‘ (Badāʾiʿ al-Fawāʾid von Ibn al-Qayyim, 5/54)
Und al-Mardāwī sagte in Al-Inṣāf: „Es wurde gesagt: Das Empfohlene sind zwei Frauen (…), und dies ist das Offensichtliche von der Rede Aḥmads, möge Allāh Sich seiner erbarmen, denn er sagte: ‚Er soll ein Darlehen aufnehmen und heiraten. Würde er doch nur zwei Frauen heiraten, damit er (Sünden) entkommt.‘“
Raucher in der Moschee?
In Dalīl at-Tālib sagte Mar'ī al-Karmī:
„Es ist verpönt, dass jemand, der (rohe) Zwiebeln, Rettich oder Ähnliches (wie Knoblauch) gegessen hat, die Moschee besucht.“
Al-ʿAufī erklärt in seinem Kommentar Maslak ar-Rāghib (1/370):
„Dies gilt, solange der Geruch noch vorhanden ist, gemäß der entsprechenden Überlieferung. Ich sage: Und dies trifft ebenso auf den Konsum von Tabak zu.“
Marʿi al-Karmī schrieb zuvor in Tahqīq al-Burhān (S. 113):
„Dieser Grund – das Unbehagen, das durch den üblen Geruch von Knoblauch und Zwiebeln verursacht wird – trifft ebenso auf den Tabak zu, ja dessen Geruch ist sogar noch abscheulicher.“
Ahmad al-Manqūr an-Najdī zitiert in al-Fawākih al-Adīdah (2/79) die Aussage einiger Gelehrten:
„Alles, was übel riecht, ist verpönt, wie Zwiebeln. Dieser verfluchte Tabak ist sogar noch schlimmer. Daher ist es angemessener, den Konsumenten von Tabak vom Betreten der Moschee oder der Teilnahme am Gemeinschaftsgebet fernzuhalten.“
Ibn ʿUthaymīn erklärte in seinem Kommentar zu Riyād as-Sālihīn (3/163):
„Es ist bedauerlich, dass einige Menschen Tabak oder Wasserpfeife (Shisha) konsumieren und dann in die Moschee kommen, während der Geruch des Tabaks oder der Wasserpfeife noch in ihrem Mund oder an ihrer Kleidung haftet. Dieser Geruch ist abscheulich und jeder verabscheut ihn, so sehr, dass einige Menschen nicht neben solchen Personen beten können. Es ist diesen Menschen verboten (harām), die Moschee mit diesen üblen Gerüchen zu betreten.“
#Hidāyat_ur_Rāghib
#Einleitung
Barā'ah al-Istihlāl
📍Uthmān an-Najdī sagte:
"Alles Lob gebührt Allāh, der unsere Brüste für den Islām öffnete (sharaha) und mit der Kenntnis über al-Halāl und al-Harām beglückte"
📍Ahmad al-Mirdāwī kommentierte:
"Darin (...) liegt die Barā'ah al-Istihlāl und sie ist: dass jeder Verfasser in einem Fachgebiet in der Einleitung seines Werkes eine Andeutung auf das macht, worum es im Werk eigentlich geht, wie etwa die Verfasserabsicht, die Zugehörigkeit des Werks zu einer bestimmten Disziplin, oder ob es sich um Glückwünsche, Beileidsbekundungen oder Ähnliches handelt. Er deutet also von Anfang an auf den Zweck des Werks hin."
👉🏻 Die Bara'ah al-Istihlāl ist hier 1. 'sharaha', damit deutet er darauf hin, dass es eine Erklärung (Sharh) eines Buches ist, nämlich 'Umdah at-Talib, und 2. 'al-Halāl und al-Harām', und damit deutet er darauf hin, dass es in diesem Werk um die islamischen Rechtsurteile geht.
📚(Hidāyat ur-Rāghib mit seiner Hāshiyah 1/12)
Mansūr ibn Yūnus al-Buhūtī sagte:
"Es ist verboten, etwas zu konsumieren, wessen Schädlichkeit vermutet wird."
?(Kashshāf al-Qinā')
Das Zeigen des Zeigefingers als empfohlene Handlung um den Tauhīd zu symbolisieren
Mansūr ibn Yūnus al-Buhūtī sagte:
"Es ist empfohlen, dass man während des Tashahhuds und der Bittgebete mit dem Zeigefinger zeigt, ohne den Finger zu bewegen, und zwar immer dann, wenn man Allāh ta'ālā erwähnt. Dies gilt im Gebet als auch außerhalb des Gebets, um den Tauhīd zu symbolisieren."
?(Ar-Raud al-Murbi')
#Bay'
Mansūr ibn Yūnus al-Buhūtī sagte:
"Wer hinsichtlich eines Verkaufs oder Ähnlichem (wie eines Kaufs) beauftragt wird (also wakīl wird), der darf nicht an sich selbst, seine Eltern und deren Eltern, seine Kinder und deren Kinder, sowie an seine Ehefrau verkaufen. Er darf auch nicht mit einer anderen Währung als die des Landes verkaufen, gegen nichts eintauschen, und nicht auf Raten verkaufen (außer mit der Zustimmung des Auftraggebers/muwakkil)."
?('Umdah at-Tālib mit den Durūs von Mutlaq al-Jāsir)
#Bay'
Mansūr ibn Yūnus al-Buhūtī sagte:
"Etwas Geliehenes muss ersetzt werden (wenn es verloren geht oder vernichtet wird), auch wenn der Leihende nicht nachlässig war oder die Verneinung der Ersetzung voraussetzte. Ausgenommen davon sind gestiftete Bücher und Ähnliches."
?('Umdah at-Tālib mit den Durūs von Mutlaq al-Jāsir)
#Bay'
Mansūr ibn Yūnus al-Buhūtī sagte:
"Das Ausleihen von allem, was einen erlaubten Nutzen hat, ist erlaubt, ausgenommen der Geschlechtsverkehr, ein muslimischer Bediensteter an einen Kāfir sowie Jagdwerkzeug an einen Muhrim. Eine junge Bedienstete wird an niemanden verliehen, außer an einen Mahram oder eine Frau."
?('Umdah at-Tālib mit den Durūs von Mutlaq al-Jāsir)
#Bay'
Mansūr ibn Yūnus al-Buhūtī sagte:
"Al-Iqālah ist eine Aufhebung (eines Vertrags mit Zustimmung beider Seiten). Es ist empfohlen, einen Vertrag aufzulösen, wenn die andere Seite (die Eingehung des Vertrags) bereut. Sie ist gültig vor der Abnahme des Verkauften sowie danach; nicht, wenn das Verkaufte vernichtet wurde, wenn einer der beiden Vertragspartner stirbt, wenn der Preis erhöht oder gesenkt wurde oder eine andere Gattung (des Verkauften zurückgegeben werden soll)."
?('Umdah at-Tālib mit den Durūs von Mutlaq al-Jāsir)
Das ist Markus Krall!
Trading Coach, Investor & Marketing Experte. Für großartige Krypto-Deals und Investitionsmöglichkeiten.
Last updated 2 months, 2 weeks ago
Offizieller Kanal von Eva Herman
https://t.me/EvaHermanOffiziell
https://t.me/FriedlicheHandtuchRevolution
X (Twitter):
@EvaHermanEx_ARD
@A_PoppOffiziell
Odysee:
https://odysee.com/@EvaHermanOffiziell:1
Last updated 2 months, 3 weeks ago
https://youtube.com/@drnehls?si=Zo7g85KsNJvHv0dm
Dr. Michael Nehls Offizieller Kanal für YouTube-Videos, Anlagetipps, Kontoverwaltung.
Last updated 2 months, 1 week ago