Offizieller Kanal von Boris Reitschuster
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Sagen die Jungs mit der flachen Erde, Karte von Gleason in ihrem Logo und in der Flagge. ???
So viel zum Thema „Hirntod“ und das damit verbundene Thema „Ausweidung bei lebendigen Leib“ auch genannt „Organspende“ (die teuflisch/bestialisch und Gottes Gräuel ist):
So viel zum Thema Organspende und Hirntod und so weiter
Aus den Richtlinien 2024 von Demeter
Über die Wirkung von Nanotechnologie auf die Gesundheit von Menschen ist noch wenig Wissen vorhanden. Deshalb werden die Anwendung von Nanotechnologie und die Verwendung von Betriebsmitteln, Zutaten, Stoffen, und Hilfsmitteln, die mit Hilfe von Nanotechnologie hergestellt sind, in der Verarbeitung von Demeter-Produkten kritisch betrachtet. Aufgrund des derzeitigen Standes der Analytik hinsichtlich nanoskalärer Strukturen, der unzureichenden gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Kennzeichnung, der zahlreichen Eintragswege von Feinstaub über Tiermedikamente bis hin zu industriellen Oberflächen und Verpackungen sowie fehlender Trennungsmerkmale zwischen traditionellen und modernen anthropogen erzeugten Nanomaterialien kann das Vorhandensein von Nanotechnologie in Demeter-Produkten jedoch derzeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Mfg Chnopfloch
Die Nägel im Zaun
Es war einmal ein kleiner Junge, der schnell wütend wurde und dann ausrastete. Da gab ihm sein Vater einen Hammer und eine große Packung voller Nägel:
„Jedes Mal, wenn du wieder wütend wirst und ausrastet, gehst du zu diesem Lattenzaun und schlägst einen Nagel hinein.“
Der Junge war damit einverstanden, auch wenn er den Sinn dahinter nicht verstand.
Am nächsten Tag hämmerte der Bub bereits 30 Nägel in den Zaun. Die Tage vergingen und mit jedem Tag wurden es weniger Nägel, die der Junge in den Zaun schlug. Ihm wurde bewusst, dass es einfacher war, Nägel in den Zaun zu hämmern als auszurasten.
Eines Tages war es schließlich so weit, dass er überhaupt nicht mehr ausrastete. Ganz stolz teilte er das seinem Vater mit. Der Vater nahm ihn bei der Hand und ging mit ihm zum Zaun:
„Von nun an machen wir es so: Für jeden Tag, den du nicht ausrastet, darfst du einen Nagel wieder aus dem Zaun ziehen.“
Der Bub war wieder einverstanden.
Wieder vergingen mehrere Tage, bis der Junge zu seinem Vater lief und ihm mitteilte, dass nun keine Nägel mehr im Zaun sind. Der Sohn freute sich sehr.
Gemeinsam gingen sie zum Zaun. Der Vater sagte zu ihm:
„Ich bin sehr stolz auf dich. Das hast du toll gemacht. Aber schau dir die vielen Löcher im Zaun an, die die Nägel hinterlassen haben. Der Zaun ist nicht mehr der, der er einmal war.“
Der Junge stimmte seinem Vater zu. Der Vater fuhr fort:
„Denk daran, wenn du das nächste Mal wütend etwas zu anderen Menschen sagst. Deine Worte könnten Narben hinterlassen, so wie diese Nägel Spuren im Zaun hinterlassen haben. Auch wenn du dich entschuldigst, die Narben bleiben.“
Autor unbekannt - Netzfund
????
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen:
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 HVSG (Ortung von Mobilfunkendgeräten) ist verfassungswidrig, weil er eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum erlaubt, ohne eine dafür hinreichende Eingriffsschwelle vorzusehen.
§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 HVSG (besonderes Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis Eingriffe mit erhöhtem Gewicht erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorsieht.
§ 12 Abs. 1 Satz 1 HVSG (Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis auch eingriffsintensive Einsätze Verdeckter Mitarbeitender erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorgesehen ist.
Auch soweit § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HVSG auf § 3 Abs. 2 Satz 2 HVSG Bezug nehmen, sind die Regelungen verfassungswidrig.
§ 20a Satz 1 HVSG (Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden) ist verfassungswidrig, soweit § 20a Satz 2 Buchstabe b und Satz 3 HVSG nicht an nicht hinreichend gewichtige Straftaten anknüpfen.
§ 20b Abs. 2 HVSG (Übermittlungen an sonstige inländische öffentliche Stellen) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis auch die Übermittlung an inländische öffentliche Stellen mit operativen Anschlussbefugnissen erlaubt und keine dafür hinreichende Übermittlungsschwelle vorsieht.
§ 20a Satz 1 ist, soweit er auf § 20a Satz 3 HVSG Bezug nimmt, nichtig; die übrigen beanstandeten Vorschriften des HVSG gelten mit bestimmten Maßgaben vorübergehend fort.
Mehr finden Sie hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-078.html
www.bundesverfassungsgericht.de
Bundesverfassungsgericht - Presse - Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem…
Für diejenigen die , immer noch , denken es waren Flugzeuge.
Wir müssen euch enttäuschen.......leider nicht.....?
Dr. Jody Wood, wo sind die Türme hin...
Kann man glaube ich nicht oft genug teilen.
Der FEINDSTAAT
Artikel 53 UN-CHarta
1. Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regio-
nalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchfüh-
rung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in
Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen
Zwangsmaßnahmen aufgrund regionaler Abmachungen
oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen wer-
den; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feind-
staat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107
oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der An-
griffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachun-
gen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisa-
tion auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufga-
be zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates
zu verhüten.
✨✨✨✨✨✨✨✨✨✨✨✨✨✨✨
Haben wir eine/n Standes-Beamten/in der z.B. in Rente gegangen ist und anonym mal ein Gespräch führen könnte über Abläufe von Dokumentierungen von Personenstandsurkunden und den entsprechenden Registern. Es geht primär um die tatsächliche Ausführung der in den Personenstandsgesetzen und Ausführungsverordnungen wie PstVO geregelten Dinge, wie diese in der Praxis gehandt habt werden.
Gerne direkt melden oder weiterleiten an Freunde und Bekannte, wenn DIESE im Standesamt tätig waren - wer kennt wen der wen kennt usw. Ihr wißt ja. ?
✨✨✨✨✨✨✨✨✨✨✨✨✨✨✨
Die Anfrage dient wie immer dem Allgemeinwohl und um auch künftig bestmöglich die Würde von Menschen achten und schützen zu können und den Staat hierbei bestmöglich zu unterstützen. Danke vorab.
Infos gerne an: @binimfrieden
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