Klio Magazin

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Unabhängige Information redaktionell aufgearbeitet. Der Name Klio kommt von der Muse der Geschichtsschreibung. Wir schreiben Geschichte.
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Dieser Kanal zeigt Informationen und Analysen von Dr. Stefan Homburg, Professor für öffentliche Finanzen an der Leibniz Universität Hannover im Ruhestand. Unabhängiger Kanal, frei von politischer Einflussnahme.

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1 day, 11 hours ago
Wir gratulieren, soeben hat Elon Musk, …

Wir gratulieren, soeben hat Elon Musk, Karl Lauterbach und Olaf Scholz für die erste Mission zum Mars nominiert.

3 days, 13 hours ago
Die Polizei von Los Angeles hat …

Die Polizei von Los Angeles hat soeben mitgeteilt, dass sie den Klimawandel verhaftet hat.

6 days, 3 hours ago

Im Moment geistert die Idee durch das Netz für eine Initiative für Meinungsfreiheit Online ( Social Media). Diese Gesetzesgrundlage ist jedoch bereits vorhanden, der Artikel 16. der Bundesverfassung.
Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit 1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet. 2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten. 3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.
Die Meinungsfreiheit ist in einer Demokratie existenziell, den auch das Ja/Nein bei einer Volksabstimmung ist eine Meinungsäusserung. Wenn man für sein Votum an der Abstimmungsurne politisch verfolgt wird, ist man keine Demokratie mehr. Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Menschenrechte dürfen durch nichts und niemanden aufgehoben, oder eingeschränkt werden (Art. 30. der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte). Deshalb sind sie in Artikel 7-36 der Bundesverfassung geregelt. Es braucht eine Strafnorm für die Verletzung der Menschenrechte (Grundrechte). Doch auch diese ist bereits im Strafgesetz verankert, wohl versteckt jedoch sie ist vorhanden. Es ist dies der Artikel 275 StGB und Eventualiter der Artikel 312 StGB.

Insofern ist eine solche Initiative gar nicht nötig. Es braucht lediglich Staatsanwälte und Richter welche die Gesetze nicht nach ihrer Parteizugehörigkeit entsprechend interpretieren. Gesetze gelten in ihrem Wortlaut, und nicht einer freien Interpretation eines Staatsangestellten. Die Meinungsfreiheit ist nicht Plattformabhängig.

5 months, 3 weeks ago

Für Juristen ist nur die Anwendung des Rechts maßgeblich. Danach bestimmt Art. 43 IGV, dass bei einem neuartigen Virus, für das es keine Risikoeinschätzung gibt, die WHO einen Sachverständigen bestimmt, das Risiko zu ermitteln. Das war Prof. Dr. Ioannidis. Er gab sein erstes Gutachten im Mai 2020 ab. Drei weitere Gutachten zu den Varianten folgten. Der Inhalt der Gutachten ist gemäss Art.43 Abs. 6 IGV für die Mitgliedstaaten rechtsverbindlich. Gebracht wurde davon im ÖRR und auch sonst nichts, weil es das Narrativ eines Killervirus zerstört hätte. Schockierend ist nur, das Gerichte die Norm (materielles Schweizer Gesetz) nicht anwenden. Ich habe bisher noch kein solches Urteil gesehen. Mit diesem Wissen, sowie mit den neu ungeschwärzten RKI-Files wäre es doch möglich sachgerecht darüber zu berichten.

Das Tristan Brenn^s Aussage somit nicht stimmt ergibt sich genau aus diesem Artikel 43 IGV. Denn es müsste unseren Politikern bekannt gewesen sein. Die Mitgliedstaaten, sind verpflichtet nach Einführung von Massnahmen der WHO innerhalb von 3 Monaten einen Bericht über die Wirksamkeit der Massnahme Bericht zu erstatten. Im April 2020 wurde in Deutschland die Maskenpflicht eingeführt. Im Juli folgte die Schweiz, mit der Maskenpflicht im ÖV. Im September 2020 wurde diese Maskenpflicht erweitert. Zu diesem Zeitpunkt war schon bekannt, das die Masken keinen Schutz bieten. Im Mai 2020 war schon bekannt, das der Coronavirus keine besondere Gefahr darstellt( Ioannidis). Somit wären doch die RKI Files sehr relevant für die Schweizer Zuschauer.

Es wäre doch eine Entscheidungshilfe für die Schweizer Stimmbevölkerung, wenn es um die Abstimmung zur
Halbierungsinitiative . Denn diese Abstimmung ist doch ein echter Gradmesser, wie gut sich die Schweizer Fernsehzuschauer von SRF
informiert fühlen.

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