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â ïžKonfrontiert doch mal die BĂŒrgermeister/ LandrĂ€te damit. đđ”âđ«
Einfach mal nachfragen....
Grundsteuer muĂ bis zum Jahr 2002 zuruÌck gezahlt werden - Urteil 2019-10
EinfĂŒhrung in das Common Law und 1. Schritte zur Selbstverwaltung
Am 01.12.2024 Einlass ab 14 Uhr Beginn 15 Uhr bis ca.17 Uhr findet mit Jan und der Gemeinschaft Mensch ein Einsteigertreffen CLC als Onlinetreffen statt.
Du bist schon Gast bei https://gemeinschaft-mensch.org bitte einfach Anmelden und unter Veranstaltung buchen.
Neu dann bitte unter dem Link erst auf Gastanmeldung gehen, E-Mail bestÀtigen und nach der Freischaltungsmail Anmelden und unter Veranstaltung buchen und den ModalitÀten Folgen.
Ladet eure Freunde, Bekannten und Mitmenschen ein, damit die Akzeptanz der Menschen wĂ€chst und das natĂŒrliche Recht neu erblĂŒhen kann.
LG @Ekwo_mario1
EinfĂŒhrung in das Common Law und 1. Schritte zur Selbstverwaltung
Am 20.10.2024 ab ca. 14 Uhr - 17 Uhr findet mit Jan und der Gemeinschaft Mensch ein Einsteigertreffen CLC als Onlinetreffen statt.
Die Teilnahme kann nach einer Gastanmeldung auf https://gemeinschaft-mensch.org unter Auswahl der Veranstaltung gebucht werden. Dort sind alle ModalitÀten beschrieben.
LG @Ekwo_mario1
Der Mensch (nicht die versklavte Person) steht vor jedem Gesetz - das Recht ist als Ganzes und im Ganzen zu verstehen und zu betrachten - nur der Mensch darf im eigenverantwortlich selbstbestimmten Rechtstand stehen - das Recht steht in Ranghöhe ĂŒber jedwedem Gesetz - gesetzte Gesetze (Soft-Law) sind fĂŒr Versklavte, jedoch gegebenes Recht (Hard-Law) steht fĂŒr die Menschen - das Völkerrecht so wie das Naturrecht (Naturrecht; gibt es regelbasiert und nicht regelbasiert - das Common Law gilt ĂŒberwiegend als regelbasiert) sind zwei von weiteren RechtbestĂ€nden im Stand vom Recht fĂŒr jeden Menschen; es gibt auch keine Rechte (kein Plural), sondern das ganzheitliche Recht besteht (als Ganzes im Ganzen) aus einzelnen RechtbestĂ€nden im
vollumfassenden Rechtstand besteht dieser Rechtanspruch
nur fĂŒr Menschen ohne die versklavende Person, daher gibt es auch die zivilgeschĂŒtzte (Civil Law) Person (im allgemeinen Völkerrecht), welche den vollen Legetimierungsstand zum Menschen beinhaltet - diese sind alle samt Weltweit (in 196 LĂ€ndern) einheitlich geltend, gĂŒltige und anzuwendende Rechtregeln.
Das Common Law ist im Ăbrigen in seinem U(h)rsprung in und aus Deutschland (zwei BrĂŒder aus dem Harz) heraus entstanden und dann nach England ĂŒbergesiedelt (einer der beiden BrĂŒder siedelte um).
Ein Register im Common Law ist keine Ăbertragung der Nutzungsrechte an etwas Anderem (oder an ein anders "System"), sondern es dient der öffentlichen Bekanntgabe, dieses ist ein Teil der Glaubhaftmachung und dient unter Anderem dem RĂŒckgewinn hin zur Wiedererlangung im besitzenden Eigentum zu sein - jeder Wille des Menschen (nicht der versklavten Person) darf unter keinen UmstĂ€nden gebeugt bzw. gebrochen werden, sofern sich dieser Mensch an das NichtschĂ€digungsprinzip hĂ€lt.
Altes Recht geht vor - das ergibt sich auch aus dem Völkererbrecht - vorrangiges (vorherrschendes) Recht wird im Zuge der Ahnen weiter gegeben (vererbt - das Erbanrecht eines Jeden).
Ich habe mir die mal die MĂŒhe und die Arbeit gemacht und hier in einer einzigen PDF, sĂ€mtliche gefundenen Urteile und BeschlĂŒsse, zusammengestellt zum Themen Unterschrift unter Urkunden, Strafbefehle, Haftbefehlen, Schreiben von AnwĂ€lten, Urteilen und BeschlĂŒssen usw. usw.
Insgesamt sind enthalten 5 Urteile und 29 BeschlĂŒsse dieses Unrechtssystems Namens Justiz Deutschlands. Wie Menschen hier in diesem Land getrogen und hintergangen werden.
LG euer Marco
Urteil Erster Senat Bundesverfassungsgericht vom 15. Juni 2018, Aktenzeichen: 1 BvR 2083/15, Rn 26
"Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, selbst wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefÀhrlich sind, und selbst wenn sie auf eine prinzipielle UmwÀlzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer Vergiftung des geistigen Klimas ist kein Eingriffsgrund in die Meinungsfreiheit."
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