OffGes - Offene Gesellschaft Kurpfalz

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Offenen Gesellschaft nach Karl Popper, örtlicher Schwerpunkt Karlsruhe. Für freiheitlichen, demokratischen Austausch, 2021-2022 Organisator Corona-maßnahmenkritischer Demos in MA, HD, KA. Seit 2023 Interviews und Berichte. Kontakt: [email protected]
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2 months, 4 weeks ago

Terminhinweis: diesen Mittwoch den 28.08.2024 findet um 10:00 im Sitzungssaal in der Rintheimer Querallee 11 in 76131 Karlsruhe vor dem Bundesgerichtshof die Revisionshauptverhandlung in der Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagungvon Coronaschutzmaßnahmen statt.

Es geht um die Entscheidung eines Familienrichters den Schulen die Anordnung der Maskenpflicht zu untersagen.

Dabei wurde es nicht bei der Aufhebung durch die Oberinstanz belassen, sondern es wurden diverse Verfahren darunter ein Strafverfahren gegen den Familienrichter angestrengt.

Das Verfahren ist öffentlich.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/2StR54-24.html;jsessionid=0E9B221CBBEF51D2A3FD65C624C33689.internet981?nn=10660434

3 months, 1 week ago

Bundesverwaltungsgericht gibt Eilantrag des verbotenen Magazins Compact statt. Das Magazin darf damit wieder publizieren. Die Entscheidung über das Verbot muss im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Das Gericht hat Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots, ob "die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen."

https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39

4 months ago

Die unfreiwillig entschwärzten RKI-Protokolle erhärten was einige vermutet haben:

Christian Drosten ist ein korrupter Propagandist, der sich mutmaßlich wissentlich an Volksverhetzung und der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Straftaten beteiligt hat und sich wissenschaftlichen Grundsätzen widersetzt.

"Hr. Drosten hat zwischenzeitlich entschieden, das Papier nicht zu publizieren, da ungezielte Testung im Text als nicht sinnvoll betrachtet wird und dies dem Regierungshandeln widerspricht.“ (Protokoll vom 29.07.2020)

Folgt t.me/OffGes

7 months, 2 weeks ago

Terminhinweis: Hauptsacheverfahren in Sachen Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen am Verwaltungsgerichthof Mannheim am morgigen Donnerstag, den 11.04.2024 10:00 Uhr. Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Während der Maßnahmen gaben die Verwaltungsgerichte in Eilverfahren den Regierungen im Angesicht der Tatsachen zu oft Recht. Die Verwaltungsgerichte prüfen in der Regel ob Verordnungen mit geltendem Recht und Gesetz vereinbar sind. Nach dem seit 1999 geltenden Infektionsschutzgesetz, hat das Robert-Koch-Institut die Risikobewertung vorzunehmen. Die Gerichte argumentierten also, dass rein nach Gesetz die meisten Maßnahmen im Angesicht der hohen Risikobewertung, in Ordnung gingen.

Mit dem Freiklagen der RKI-Protokolle, insbesondere der Aussage der das RKI vertretenden Anwaltskanzlei, dass keine Protokolle zur Hochstufung der Risikobewertung vorlägen, also die Hochstufung willkürlich erfolte, entsteht nun ein kleiner Hoffnungsschimmer. Das Hauptsacheverfahren findet zur rechten Zeit statt.

Es gibt 3 Wege zum Erfolg in dem Verfahren, festzustellen dass die Verordnungen unverhältnismäßig waren

  1. Die Richter am Verwaltungsgerichtshof setzen sich mit der Faktenlage auseinander, sie sehen sich an, dass schon in den Jahren 2020 und 2021 jenseits der Einschätzung des RKI ex ante viele Hinweise gab, dass die Risikoeinschätzung überzogen war und eine Gefahrenabwehr nicht erforderlich war,

  2. sie stellen fest, dass es keine stichhaltigen Hinweise gab, dass die angeordneten Maßnahmen geeignet waren das Infektionsgeschehen zu beeinflussen,

  3. oder sie stellen fest, dass die Maßnahmen nicht angemessen, also nicht zumutbar waren.

Wenn die Richter den Mut haben eines dieser drei Dinge festzustellen, dann besteht Hoffnung, dass in diesem Prozess der Rechtsstaat in Baden-Württemberg wiederhergestellt wird. Berichte von Prozessbeobachtern gerne an [email protected]

t.me/OffGes

verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de

1 S 930/23 / 11.04.2024 / T. gegen Land Baden-Württemberg wegen Gültigkeit der CoronaVO

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