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🇨🇭NEWSLETTER ABF Schweiz vom 19. Dezember 2024Die Veränderung beginnt bei jedem Einzelnen von uns
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*🇨🇭«Die fortschreitende Entmachtung der Parlamente»*
Vortrag von Rémy Wyssmann, Anwalt und Nationalrat SVP, im Rahmen der Podium-Veranstaltung von ABF Schweiz in Langenthal, 15.10.24
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🟥*** Schreiben Sie eine Vernehmlassungsantwort und bringen Sie Ihre Bedenken direkt in den politischen Prozess ein.
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🇨🇭Notizie dall'OMS e dal Parlamento federale
Sono state fissate le scadenze per l'adesione all'accordo IG
modificato.
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🇨🇭Internationale Gesundheitsvorschriften: Countdown für das «Opting-out» läuft
https://transition-news.org/igv-countdown-fur-das-opting-out-lauft
Am 19. September 2024 hat der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) notifiziert. Nun läuft die Frist für ein Opting-out bis zum 19. Juli 2025. ABF Schweiz fordert den Bundesrat dazu auf, bis zu diesem Zeitpunkt Widerspruch zu erheben, um das Parlament und das Volk in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.
"Auch wenn der Bundesrat und das BAG wiederholt versichert haben, dass die Schweiz in ihrer Gesundheitspolitik weiterhin souverän bleiben und alle Maßnahmen im Falle einer internationalen Gesundheitskrise eigenständig entscheiden werde, bleibt ABF Schweiz skeptisch. Die Organisation fordert daher weiterhin eine umfassende und transparente Auseinandersetzung mit den geänderten IGV sowie dem Pandemievertrag.
Obwohl die Regierung betont, dass die Änderungen keine Anpassungen des Bundesrechts erforderlich machen, sieht ABF Schweiz hierin einen Widerspruch zur bestehenden Gesetzgebung. Das Epidemiengesetz von 2016, das die Umsetzung der IGV in der Schweiz regelt, müsste nach Auffassung der Organisation bei einer Annahme der Änderungen zwingend überarbeitet werden. Dies würde eine Genehmigung durch die Bundesversammlung und die Möglichkeit eines Referendums erfordern.
Die kommenden Monate werden zeigen, wie der Bundesrat mit den geänderten IGV umgehen wird und ob er die Bedenken und Forderungen von Organisationen wie ABF Schweiz berücksichtigt. In einigen Kantonen sind zudem Standesinitiativen in Vorbereitung oder schon lanciert, die den Bundesrat zu ebendiesem Opting-out zwingen wollen."
👉 Merkblatt/Kopiervorlage: Die 10 wichtigsten Punkte der geänderten IGV
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🇨🇭**Wie lange ist ein Widerspruch gegen die WHO-Reform möglich?
Zwar wurde kein Pandemievertrag verabschiedet, doch es gibt neue und beschlossene Internationale Gesundheitsvorschriften. Schweizer Bürgerrechtler haben nun herausgefunden, ab wann diese gelten und wie lange man noch widersprechen kann.**
https://tkp.at/2024/10/03/wie-lange-ist-ein-widerspruch-gegen-die-who-reform-moeglich/
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*‼️Dringende WHO-News: Fristen für Opting-out der geänderten IGV sind nun festgelegt – Jetzt informieren und handeln!‼️*🇨🇭****Aktuelles aus der WHO und aus dem Bundeshaus - Die Fristen für das Opting-out der geänderten IGV stehen fest
👉 Lesen Sie hier den ganzen Artikel auf ABF Schweiz
Am 1. September 2024 hat ABF Schweiz im Artikel «Bis wann kann eigentlich das Opting-out zu den IGV erhoben werden» festgehalten, dass der Generaldirektor der WHO die offizielle Notifikation gegenüber den Mitgliedstaaten zu den am 1. Juni 2024 in Genf angenommenen Änderungen der IGV noch nicht erklärt hat. Erst ab offizieller Notifikation laufen die Fristen für ein Opting-out und für das automatische Inkrafttreten der geänderten IGV, sollte kein Opting-out erklärt werden.
⚠️ Nun haben wir Gewissheit:
Die offizielle Notifikation des Generaldirektors ist am 19. September 2024 erfolgt. Damit läuft die Frist für das Opting-out bis am 19. Juli 2025. Ohne Opting-out würden die am 1. Juni 2024 geänderten IGV automatisch am 19. September 2025 in Kraft treten und für die Schweiz verbindlich werden.
⚠️Die Haltung von ABF Schweiz ist klar:
Der Bundesrat muss bis spätestens am 19. Juli 2025 Widerspruch erheben und die Ablehnung der Änderungen der IGV erklären (= Opting-out). Nur so ist gewährleistet, dass das Parlament die geänderten IGV überprüfen und genehmigen oder ablehnen kann. Und nur so ist gewährleistet, dass im Falle einer Genehmigung durch das Parlament ein Referendum ergriffen werden und das Volk darüber abstimmen kann. Es ist ausgeschlossen, dass dieser Prozess bis am 19. September 2025 durchführbar ist. Würde der Bundesrat folglich das Opting-out nicht erklären, würde er das Volk seiner grundlegenden Rechte gemäss Bundesverfassung berauben!
🇨🇭ABF Schweiz fordert: Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) müssen vors Parlament und Volk*🇨🇭***
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🇨🇭Kein Kniefall vor dem «Gesslerhut»
«Die Internationalen Gesundheitsvorschriften sind für eine freiheitliche Demokratie inakzeptabel»
♦️ Lesen Sie hier das Interview mit Jürg Vollenweider, dem ehemaligen Leitenden Staatsanwalt im Kanton Zürich, ABF Schweiz
👉 Merkblatt/Kopiervorlage: Die 10 wichtigsten Punkte der geänderten IGV
👉 Link zu weiteren Informationen/Hintergrundwissen zu den IGV
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