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Michael Schmidt-Salomon sagt, es ist aus seiner Sicht "verrückt", dass Taleb A. weiter als Therapeut gearbeitet habe. Es sei spätestens bei dem Gerichtstermin klar geworden, dass er psychisch nicht gesund sei.
Taleb A. arbeitete seit März 2020 als Arzt im Maßregelvollzug in Bernburg. Der Maßregelvollzug Bernburg ist eine Einrichtung des Landes Sachsen-Anhalt zur Besserung und Sicherung von suchtkranken Straftätern. Seit Ende Oktober 2024 sei er urlaubs- und krankheitsbedingt nicht mehr im Dienst gewesen, teilte die Klinik mit
Öffentlich zugängliche Interviews und seine Onlineaktivitäten zeichnen das Bild eines Mannes, der den Islam ablehnt, der vor allem die deutschen Polizeibehörden zunehmend verachtete und der sich immer stärker verfolgt fühlte. https://de.nachrichten.yahoo.com/todesfahrt-%C3%BC-weihnachtsmarkt-kurz-anschlag-105449591.html
💥💥💥Todesfahrt über Weihnachtsmarkt - Kurz vor Anschlag rastete Magdeburg-Attentäter bei Gericht aus und bedrohte Richterin Wenige Wochen vor seiner Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt stand Taleb A. in Köln vor Gericht. Der 50 Jahre alte Saudi, der bei seiner Fahrt fünf Menschen getötet und rund 200 verletzt hat, ist dabei ganz offensichtlich mehrfach psychisch aufgefallen, wie FOCUS online erfuhr.
Bei dem Streit ging es um eine Verleumdungsklage von Aktiven der "Säkularen Flüchtlingshilfe". Dieser Verein wollte eigentlich mit Taleb A. bei der Beratung von Flüchtlingen zusammenarbeiten, das kam nicht zustande. In der Folge, so stellt es der Verein und der mit ihm eng verbundene "Zentralrat der Ex-Muslime" in einer Pressemitteilung dar, sei Taleb A. dazu übergegangen, "einzelne Aktive der Säkularen Flüchtlingshilfe öffentlich zu diffamieren".
Im Video oben: Sicherheitsexperte kritisiert Markt-Schutz: „Dann wäre diese Tat nicht möglich gewesen“
Attentäter von Magdeburg: Taleb A. rastete vor Gericht aus
Gegen die Verleumdungen durch Taleb A. seien diese rechtlich vorgegangen. Der Vorstand der "Säkularen Flüchtlingshilfe" teilte FOCUS online mit, dass die Kläger Taleb A. das erste Mal in Person bei der Verhandlung im Sommer 2023 vor dem Landgericht Köln getroffen hätten. Vorher habe niemand auch nur ein Bild von ihm gesehen. "Sein Auftreten war fahrig und störend. Bei der Urteilsverkündung in erster Instanz bekam er einen Tobsuchtsanfall und musste vom Sicherheitsdienst aus dem Gebäude geführt werden. Von den Klägern war niemand anwesend, aber der Vorfall wurde vom Gericht an die Anwälte der Kläger gemeldet, um sich im Umfeld ihres Zuhauses vorzusehen."
Laut der Flüchtlingshilfe hat das Landgericht Köln Taleb A. verurteilt, die Verleumdungen gegen die beiden Aktivistinnen zu unterlassen und ihm eine Strafe in Höhe von jeweils bis zu 250.000 Euro, ersatzweise bis zu sechs Monate Haft , angedroht.
"Ich verteidige Deutschland! Sie nicht!"
Dagegen habe der saudische Arzt Berufung eingelegt. In der Berufungsverhandlung Ende Oktober 2024 habe sich abgezeichnet, dass Taleb A. das Verfahren nicht gewinnen kann. Dies habe ihn zu einer "Wutrede" vor Gericht animiert. Dabei habe er gesagt, dass er Europa vor der Islamisierung retten werde, wozu die deutschen Gerichte nicht in der Lage seien.
Michael Schmidt-Salomon, der als Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung die Gründung des "Zentralrats der Ex-Muslime" und der "Säkularen Flüchtlingshilfe" begleitet hat, kennt Details zu diesem Vorfall. Er sei zwar nicht dabei gewesen, aber habe mit Anwälten und zwei der Aktivisten gesprochen, sagte Schmidt-Salomon zu FOCUS online. "Es war für Taleb A. demnach erkennbar, dass er die Berufung nicht gewinnen wird. Er soll dann wutentbrannt aufgestanden sein. Er sagte wütend, dass die deutschen Behörden das noch bereuen würden. Er zeigte mit dem Finger auf die Richterin. Sicherheitspersonal ist dann gekommen und hat besänftigend auf ihn eingewirkt. Er hat sich zwar offenkundig gefangen. Es war aber für die Leute, mit denen ich gesprochen habe, erkennbar, dass sein mentaler Zustand sich verschlechtert hat."
Der Vorstand der Flüchtlingshilfe teilte mit, Taleb A. habe die Richterin angebrüllt: "Ich verteidige Deutschland! Sie nicht!"
Aktivistin warnte Polizei vor Taleb A.
Nach seinen Posts auf Social Media reichte eine Aktivistin der "Säkularen Flüchtlingshilfe" bereits im vergangenen Jahr Strafanzeige gegen Taleb A. ein und warnte die Polizei vor einem Anschlag, den dieser vorbereiten würde. Das LKA Sachsen-Anhalt kam in seiner Bewertung jedoch zu dem Schluss, dass von Taleb A. keine konkrete Bedrohung ausgehe. "Zu Unrecht, wie der verhängnisvolle Anschlag in Magdeburg gezeigt hat", schreiben die beiden Organisationen, die Streit mit Taleb A. hatten, in ihrer Pressemitteilung.
Tillessen-Urteil zur Entkräftung von BRD-Gesetzen, die bei der Rechtserlangung stören.
Die Verfassungswidrigkeit des Bundestages und der Landtage bedeutet, daß die im Tillessen-Urteil vom
Tribunal Général in Rastatt am 6.1.1947 getroffene analog bindende Feststellung anzuwenden ist, daß das
in Bezug genommene BRD-Gesetz unter Umständen zu Stande gekommen ist, die eine offenkundige, von
der Regierung begangene Gesetzwidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, daß das (Gesetz analog
zum sogenannten) Ermächtigungsgesetz vom 23.3.1933 entgegen der Behauptung, daß es der Verfassung
entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, das (infolge der Personalunion von
Regierung und Gesetzgebung) eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte, und daß es (durch die Vereini-
gung der gesetzgebenden Gewalt mit der vollziehenden in der Hand des Bundeskanzlers, Ministerpräsi-
denten, ihrer Minister und parlamentarischen Staatssekretäre) alle wesentlichen Voraussetzungen einer
ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen (insbesondere dem Gewaltentrennungsgebot, Art.
20(2)2 GG) entsprechenden Regierung verletzt. Es macht keinen Unterschied in der Verfassungswidrig-
keit der Zusammensetzung eines Parlaments, ob Abgeordnete (Kommunisten), die hineingehören, ausge-
schlossen werden, oder Exekutivbedienstete (Kanzler, Ministerpräsidenten, Minister, parlamentarische
Staatssekretäre), die nicht hineingehören, im Parlament als abstimmberechtigte Mitglieder sitzen.
Diese Tribunal-Entscheidung ist im Staatsarchiv in Freiburg archiviert und bis heute für alle Behörden,
Gerichte und Gesetzgeber der BRD auch gemäß Art. 4 des 2. Gesetzes v. 23.11.2007 über die Bereinigung
von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministers bindend, denn es machte die recht-
lichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe des Tribunals allgemeingültig, Zitat:
„Die vom Tribunal Général geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungs-
gründe sind für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend.“
Daher kann das in Bezug genommene BRD-Gesetz nicht wirksam sein, und seine Nichtigkeit schließt die
Anwendung seiner Bestimmungen, wo immer sie bürgerbelastend über die Einschränkungen im GG und
in den Menschenrechtsverträgen hinausgehen, gegen Rechtsuchende aus.
Das Gleiche gilt für alle übrigen Gesetze, die der Bundestag oder Landtage erließen, da die verfassungs-
widrige Zusammensetzung dieser Parlamente, in denen Abgeordnete von Parteien bestimmt werden, auf
die kein Bürger Staatsgewalt übertragen kann, und zwischen Legislative und Exekutive statt Gewalten-
trennung Personalunion herrscht, von Anfang an durchgehend bis heute besteht und den GG-Rechtsstaat
zur Gewalteneinheitstyrannis = Realinexistenz von Volkshoheit und Gewaltentrennung pervertiert. Der
Rechtsuchende darf also nur nach dem Grundgesetz und den Menschenrechten behandelt und muß von
sie einschränkenden bürgerbelastenden Bestimmungen einfacher Bundes- und Landesgesetze verschont
werden, denn sie sind z.Z. verfassungswidrig.
Hintergrund
Tillessen, Marineoffizier im 1. Weltkrieg, beging 1921 einen Fememord am Zentrumspolitiker Erzberger,
entzog sich zunächst seiner Verhaftung durch Flucht, kam dann aber in den Genuß der Straffreiheitsver-
ordnung, die Reichspräsident von Hindenburg am 21.3.1933 unterschrieb, und diente wieder in der
Kriegsmarine bis zum Korvettenkapitän. Nach dem Krieg wurde Tillessen angezeigt, verhört, verhaftet
und angeklagt. Das LG Offenburg lehnte die Verfahrenseröffnung ab, das OLG Freiburg sprach ihn frei,
beide unter Hinweis auf die Straffreiheitsverordnung von 1933. Nach Haftentlassung entführte der Ge-
heimdienst Tillessen nach Frankreich, und der Richter am OLG, der ihn freigesprochen hatte, wurde ent-
lassen. Das Tribunal Général als oberstes Gericht der französischen Besatzungszone verkündete am 6.1.
1947 in Rastatt, daß die Straffreiheitsverordnung von 1933 unanwendbar sei, da der sie erlassen habende
Reichstag 1933 wegen des Ausschlusses von 82 Abgeordneten gesetzwidrig und gewalttätig zusammen-
gesetzt war.
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Wichtige Nachricht von Dorothea Thul zum Prozesstag am Landgericht Trier am 24.09.2024 für alle interessierten Prozessbeobachter und die Öffentlichkeit https://t.me/fruehwaldinformiert
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