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++ Stadtratssitzung kompakt ++
Am 23. Februar 2025 wird es in Radeberg neben der Bundestagswahl, die voraussichtlich an diesem Tag stattfindet, auch einen Bürgerentscheid geben. Das hat der Stadtrat von Radeberg auf seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Die Fragestellung des Bürgerentscheides lautet wie folgt:
„Sind Sie dafür, dass der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg im Rahmen der bereits beschlossenen Bauleitplanung „Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg“ und „Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich S177, Teilfläche Radeberg“ (Aufstellungsbeschlüsse SR077-2023 und SR078-2023 vom 31.01.2024) überprüft, ob und in welchem Umfang Gewerbeflächen ausgewiesen werden können und damit die Beachtung aller öffentlichen und privaten Belange –z. B. die des Natur-, des Landschafts-, des Umweltschutzes und der Land- und Forstwirtschaft sowie allen Interessen der Bürgerinnen und Bürger – und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden im Verfahren sicherstellt?"
Der Beschluss zum Bürgerentscheid geht auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, Wir für Radeberg und Gemeinsame Zukunft zurück.
Hinsichtlich der beiden von einer Bürgerinitiative Ende April eingereichten Bürgerbegehren gibt es bekanntlich unterschiedliche Rechtsaufassungen zu deren Zulässigkeit. Da davon auszugehen ist, dass nach dem Widerspruchsverfahren auch ein Gerichtsverfahren durchlaufen werden muss und dadurch viel Zeit verstreicht, bis die Bürgerinnen und Bürger, falls die Bürgerbegehren zulässig sein sollten, ihre Stimme abgeben können, ermöglicht der nun durch den Stadtrat beschlossene Bürgerentscheid dahingegen eine baldige Stimmenabgabe. Die Zusammenlegung von Bundestagswahl und Bürgerentscheid soll dabei eine hohe Bürgerbeteiligung sichern und bietet natürlich auch in organisatorischer und finanzieller Hinsicht Vorteile.
Der „Blaue Stammtisch Radeberg“ informiert:
In Radeberg gibt es derzeit eine intensive Debatte über die geplanten interkommunalen Gewerbegebiete, die gemeinsam mit der Gemeinde Arnsdorf entwickelt werden sollen. Zwei Bebauungspläne stehen dabei im Fokus:
Bebauungsplan Nr. 82: "Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg" mit einer Fläche von etwa 34,2 Hektar.
Bebauungsplan Nr. 83: "Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich S177, Teilfläche Radeberg".
Quelle: www.buergerbeteiligung.sachsen.de
Gegen diese Pläne formierte sich eine Bürgerinitiative, die am 30. März 2024 zwei Bürgerbegehren einreichte, um die Aufhebung der entsprechenden Stadtratsbeschlüsse vom 31. Januar 2024 zu erwirken. Der Stadtrat erklärte jedoch am 19. Juni 2024, beide Bürgerbegehren für unzulässig. Als Gründe wurden unter anderem ein fehlender Kostendeckungsvorschlag und rechtliche Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit solcher Bürgerbegehren im Kontext von Bebauungsplänen angeführt.
Quelle: Webseite www.Radeberg.de
Die Bürgerinitiative legte daraufhin Widerspruch ein. Infolgedessen wird der Stadtrat am 27. November 2024 erneut über die Zulässigkeit der Bürgerbegehren entscheiden. Diese erneute Prüfung erfolgt im Rahmen der sogenannten Abhilfeentscheidung, bei der der Stadtrat die Möglichkeit hat, den Widersprüchen stattzugeben oder sie abzulehnen.
Quelle: Wochenkurier 04.11.2024
Die Diskussionen um die geplanten Gewerbegebiete und die Bürgerbeteiligung haben in der Region für erhebliches Aufsehen gesorgt. Verschiedene politische Gruppen und Bürgerinitiativen setzen sich für eine stärkere Einbindung der Bevölkerung in die Entscheidungsprozesse ein. Die bevorstehende Entscheidung des Stadtrats wird daher mit großer Spannung erwartet.
Die nächste Stadtratssitzung findet am Mittwoch 27.11.2024, 18:00 Uhr in 01454 Radeberg, Ratssaal, Markt 19 statt.
Heute wird in der Stadtratsitzung 18:00 Uhr nochmal über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgestimmt.
Auch Radeberg spaziert weiter für die gute Sache!
Is heute jemand bei der Briefwahlauszählung in Radeberg dabei 🤔
Liebe Spaziergänger und Sympathisanten,
am morgigen 01. September ist es nun soweit und wir Sachsen sind aufgerufen die Quittung für die vergangenen 5 Jahre Schwarz-Grün in Sachsen zu erteilen. Auch dieser Wahlkampf war gekennzeichnet von vielfältigen Versprechen, großspurigen Ansagen und dem ein oder anderen Skandälchen. Von den Ankündigungen der CDU um Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (niemand will eine Impfpflicht, ich werde nicht mit den Grünen regieren, wir stehen an der Seite der Bauern) wurden nur die wenigsten umgesetzt. In diesen 5 Jahren hat nicht nur die Pandemie ihre Spuren hinterlassen. Vielmehr hat sich das Erscheinungsbild unseres geliebten Heimatlandes kulturell, intellektuell und auch strukturell drastisch verändert. Nicht immer durch das Verschulden der sächsischen Politik, aber doch zu großen Teilen. Erinnert sei an die teils gewaltsam aufgelösten Montagsproteste zu den Hochzeiten des bösen „C“, an die kurzfristig entschiedenen Schließungen der Weihnachtsmärkte 2020 und 21 die zu großen Verlusten bei den typisch sächsischen Volkskünstler führten, an die Lockdown’s an Schulen und des öffentlichen Lebens, an die Ministerpräsidentenrunde mit Kretschmer, die verfassungswidrig über diverse Maßnahmen zu dieser Zeit entschied und Grundrechte ebenfalls rechtswidrig aufhob und an diverse Auftritte führender Landespolitiker an Demonstrationen mit Extremisten der Antifa. Das mit Katja Meier eine linksextreme Grüne (sang in Ihrer Jugendband „Advent, Advent, ein Bulle brennt.“) das Justizministerium führt, ist da schon fast eine Randnotiz die mit der andauernde Verfolgung der aufrichtigen Ärztin Dr. Carola Witzschel und der Ahnung angeblicher Coronaleugner ihre bittere Brisanz wiederspiegelt. Auch unternahm es die Landesregierung im Bundesrat nicht, Gesetze wie das Heizungsgesetz zu verhindern oder sich offensiv gegen diverse Grundrechtseinschränkungen zu Pandemiezeiten einzusetzen. Außer Wahlkampfrhetorik blieben konkrete Handlungen faktisch aus. Lediglich die mit 5 Mrd. € Steuergeld finanzierte Ansiedlung der Chipfabrik in Dresden steht als teuer erkaufter „Erfolg“ zu Buche.
Auch wenn es noch zig andere Sichtweisen und Bewertungen geben mag: Für eine bessere Zukunft hat diese Landesregierung nicht sorgen können. In Zeiten, in denen die innere Sicherheit erodiert, die Energieversorgung zerstört und die Rahmenbedingungen für freies Wirtschaften mit der Axt zerschlagen werden, ist es Zeit die Weichen in Richtung Wende zu stellen. Auch wenn eine CDU-geführte Landesregierung über Jahrzehnte hinweg eine scheinbar gute Arbeit verrichtet haben mag, so wurde in den letzten Jahren doch deutlich sichtbar, dass eben diese Politik ihren Kompass verloren hat. Nicht zuletzt durch die aktive Ausgrenzung großer Teile der sächsischen Bevölkerung, welche die Brandmauer gegen die AfD faktisch ist, hat MP Kretschmer jegliches Vertrauen verspielt. Von den restlichen Parteien im sächsichen Landtag konnte sich ebenfalls keine einen Ruf als Vertreter der eigenen Bürger erarbeiten.
Und so besteht am morgigen Sonntag durch die Wahl neuer Kräfte die Chance, die mit Parteifunktionären durchsetzte Führung von Polizei, Verfassungsschutz, Geheimdiensten etc. einer gründlichen Kontrolle zu unterziehen. Dabei muss die Devise nicht allein die Wahl einer einzigen Oppositionkraft sein. Zur Wahl stehen schließlich – nutzt man z. B. die Möglichkeit des Wahl-O-Mat – einige viel versprechende Parteien. Ob jedoch die Zersplitterung der Opposition zum Ziel führt? Diese Frage muss jeder für sich selbst beantworten. Geht also wählen! Alles außer Altpartei! Nutzen wir die Chance! Morgen in der Wahlkabine!
Da die Radeberger Zeitung leider keine politischen Leserbriefe bis zu den Wahlen veröffentlicht, möchten wir hier die Gedanken der Dame zum Compact Verbot einstellen.
EIN SCHWARZER TAG FÜR DIE DEMOKRATIE
Dienstag, 16. Juli 2024. Der Tag, an dem die demokratische Maske fällt. Innenministerin Nancy Faeser spricht auf Grundlage des Vereinsrechtes ein Kollektiv-Verbot gegen das oppositionelle Magazin und Sendeformat „Compact“ aus, eines der reichweitenstärksten, regierungskritischen Formate Deutschlands. Ein repressiver Schlag gegen Pressefreiheit und unabhängigen Journalismus, der die maroden Säulen der Demokratie aufs Neue erschüttert. Die Vorwürfe fügen sich nahtlos in den altbewährten Diskreditierungskurs ein, der seit Jahren vonseiten des Systems gegen Andersdenkende gefahren wird: Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Verbreitung antisemitischer und rassistischer Inhalte. Hassrede und geschürte Gewalt gegen Migranten und die parlamentarische Demokratie. Kurzum: Die üblichen ideologisch überprägten Phrasen, mit denen die Regierung die erstarkende Opposition zu diffamieren und ins politische Abseits zu drängen sucht. Fakt ist: Keiner der genannten Vorwürfe konnte dem Medienformat jemals strafrechtlich zur Last gelegt werden. Nichtsdestotrotz wird dem Magazin der Stempel „geistiger Brandstiftung“ gegen die Verfassung aufgedrückt und bar jeder juristischen Haltbarkeit der Prozess gemacht. Die Pressefreiheit ausgehebelt. Der Bürger in seinem Zugang zu unabhängiger Berichterstattung eingeschränkt und bevormundet. Ein klarer Eingriff in das Grundgesetz, das in Kapitel fünf ein Zensur-Verbot und einen freien Informationszugang verfassungsrechtlich verankert. Die Innenministerin greift mit dem Verbot in maßloser Impertinenz in eben jene demokratischen Strukturen ein, die sie zu verteidigen vorgibt. Zu diesem Schluss kommt auch Verfassungsrechtler und früherer Verteidigungsminister Rupert Scholz: Die Meinungsfreiheit sei zu tief im deutschen Recht verankert, als dass sie allein durch eine Exekutiventscheidung außer Kraft zu setzen wäre; dafür bedürfe es eines fundierten juristischen Strafverfahrens. Ein Umstand, der in diesem Falle nicht gegeben ist. Am heutigen Tag brennt die Meinungsfreiheit für jeden sichtbar auf dem Scheiterhaufen eines festgefahrenen Meinungsmonopols, das öffentlich keinen Widerspruch mehr duldet. Der Korridor des Sagbaren verengt sich zunehmend und in rasantem Tempo. Die Peitsche des Rechtsextremismus knallt über jedem, der es wagt, vorherrschende Narrative und politische Handlungsdevisen in Frage zu stellen. Kritiker werden als Nazis diffamiert. Nachrichtenformate, die den journalistischen Finger in die Wunden unserer Zeit legen, werden aus dem Verkehr gezogen. Das „Compact“-Verbot ist Zeugnis der politischen Willkür in diesem Land, die sich mehr und mehr über das Recht erhebt. Das Ausschalten freier Medien und ein damit verbundenes Außerkraftsetzen des gesellschaftlich-politischen Pluralismus auf medialer Ebene entbehrt jedem Demokratieverständnis und stößt die Türen zu diktatorischen Strukturen auf. Und wer das so Offensichtliche noch immer nicht sieht, wer seine Augen noch immer nicht zum Sehen gebraucht, der wird sie vielleicht eines Tages zum Weinen brauchen.
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