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Das Bundeswahlgesetz ist seit 1956 ungültig und nichtig. Seit 1956 gab es weder eine gültige Bundestagswahl noch eine legitimierte Bundesregierung und damit keinen legitimierten Gesetzgeber. Das 9/11 der Bundesrepublik Deutschland, wie das „Bundesverfassungsgericht“ mit Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11bestätigte, ist das Bundeswahlgesetz verfassungswidrig.
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Die rechtliche Folge daraus ist, dass es sich dabei nicht nur um die Änderungen vom 24.9.1998 und vom 20.12.2011 handelt, sondern bei genauerer Betrachtung das Bundeswahlgesetz seit seinem Inkrafttreten am 07. Mai 1956 ungültig und nichtig ist. Zwar hat das BVerfG den Gesetzgeber dazu verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen, doch ändert das nichts an der Tatsache, dass alle nach 1956 gewählten Bundestage und Bundesregierungen nicht legitimiert sind und waren und alle sich daraus ergebenden Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. ebenso ungültig und nichtig sind, da der Gesetzgeber nicht legitimiert war Gesetze und Verordnungen rechtsgültig und auch rechtswirksam zu beschließen oder zu ändern. Das „Bundesverfassungsgericht“ hat und hatte auch nie eine Befugnis, um einen verfassungswidrigen Zustand zu heilen, auch wenn es nur für eine zeitlich begrenzte Dauer ist. Das „Bundesverfassungsgericht“ kann nur feststellen, ob ein Zustand verfassungskonform oder verfassungswidrig ist, nicht mehr und nicht weniger und nach Art. 31 „Bundesverfassungsgerichtsgesetz“ haben Entscheidungen des „Bundesverfassungsgerichts“ Gesetzeskraft! Doch bereits am 04. Juli 2012 traf das BVerfG eine erste Entscheidung (2 BvC 1/11 2 BvC 2/11) die ebenso die Verfassungswidrigkeit des Bundeswahlgesetzes feststellte. Dabei hat der Zweite Senat des „Bundesverfassungsgerichts“ (Vors. Voßkuhle, L.S.) entschieden, dass die Ausgestaltung der Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen durch § 12 Abs.2 S.1 BWG (Bundeswahlgesetz, L.S.) mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 Abs.1 S.1 GG unvereinbar und nichtig ist. Das Ausmaß dieser Entscheidungen wird deutlich, wenn man folgende Rechtssätze des „Bundesverfassungsgerichts“ liest:a) "Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, dass sie für nichtig zu erklären ist.".... (BVerfGE 55, 100)b) "Stellt das „Bundesverfassungsgericht“ fest, dass ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam." BVerfG - 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951c) "Wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Norm feststellt, so hat das ebenso wie eine nichtiger Klärung die Wirkung, dass Gerichte und Verwaltung die Norm, soweit sich das aus der Entscheidung ergibt, nicht mehr anwenden dürfen (vgl. BVerfGE 37, 217 [261]). Für den Gesetzgeber begründet eine solche Entscheidung die Pflicht zur Herstellung einer der Verfassung entsprechenden Gesetzeslage."(Erster Senat vom 08. Oktober 1980--1 BvL 122/78, 61/79 und 21/77). Zum Art 38 GG gibt es aber auch noch eine andere sehr bedeutende Gegebenheit. Art. 38 GG lautet: (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Auflösung des römischen Rechts durch den Papst.
‼️ ? Mega Wichtig ? ‼️ (Mehrfach anhören !)
Solche Aussagen wie "Wir müssen wählen sonst bekommen die Altparteien die Stimmen" oder "Die AfD oder die Basis wird uns helfen" sind absoluter Humbug denn kein "Politiker" der BRD ist jemals von uns gewählt worden weil wir keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen die uns dazu legitimiert wählen zu dürfen!
Was können wir tun? Das ist ganz einfach. Schreibt eurem Wahlbüro!
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordere ich sie dazu auf, mich aus dem Wahlregister zu streichen und mir dieses schriftlich zu bestätigen.
Begründung:
Ich als Deutscher benötige, um in der Bundesrepublik Deutschland wählen zu dürfen, gemäß §12 Bundeswahlgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__12.html und Artikel 116 Grundgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html die deutsche Staatsangehörigkeit die mich dazu legitimieren würde in der BRD wählen zu dürfen.
Da die BRD ein eingesetztes Provisorium der Alliierten, immer noch ein besetztes Land bis zum heutigen Tag, ist und Artikel 146 bis heute nicht umgesetzt wurde, ist die BRD kein Staat. Das kann man auch daran erkennen, dass die BRD über keine Verfassung verfügt. Jeder souveräne Staat verfügt über eine Verfassung. Aus diesem Grunde kann die BRD gar keine Staatsangehörigkeit vergeben.
Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Da ich mich gemäß § 107a Strafgesetzbuch der BRD nicht strafbar machen möchte, fordere ich die Austragung aus dem Wahlregister.
https://dejure.org/gesetze/StGB/107a.html
Ich gelte in diesem System BRD als Ausländer, weil ich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. Dadurch ist es mir als geltender Ausländer im eigenen Land nicht gestattet, dass ich an dem Schauspiel der sogenannten Wahl meine Stimme abgebe und sie in der Urne versenke.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.
Nach § 30 Abs. 1 StaG darf ausschließlich und nur die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit feststellen.
Genau diese Behörde hat mir mitgeteilt, dass ich dort als Deutscher nicht geführt sei, was aufgrund des fehlenden Verwaltungsaktes der „Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit“ resultiert.
Deshalb die Forderung an sie, mich aus dem Wahlregister auszutragen. Ich erwarte eine Bestätigung für die Austragung.
MfG
Zur Wahl sollte jeder hingehen und es überprüfen ob man ausgetragen wurde. Falls nicht, hat man das Schreiben was man hin geschickt hat und die Bestätigung dafür als Antwort bekommen. Und dann sollte man Anzeige erstatten wegen offensichtlichen Wahlbetrug.
Außerdem kann man der Familie, den Freunden, Verwandten, Bekannten und Kollegen diese beiden Schreiben zeigen. Denn das ist ein Nachweis darüber, dass wir gar nicht wählen dürfen. Ansonsten würden sie uns aus der Wählerliste gar nicht austragen.
TUN = Nicht unnütz trödeln
dejure.org
§ 107a StGB - Wahlfälschung - dejure.org
Strafgesetzbuch § 107a - (1) 1 Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit...
Executive Order 13818(gilt auch für die BRiD-Verwaltung)
Sie werden sich alle zu verantworten haben!
Jeder einzelne Systemtreue StaatsSimulationsBedienstete.
Das Militärgericht wird dafür zuständig sein, euch auf den Weg zu unserem Schöpfer zu schicken. Dort sind Lügen und Ausreden zwecklos.
BRD IST BESETZT ?? Politiker sagen es, nicht immer, aber Sie sagen es❗️
?Carlo Schmid - Deutsche Frage
?BRDGmbh
?Angela Merkel - Souveränität
?Europa zerbricht, Deutschland hat
nicht mal ne richtige Regierung
?Merkel verwechselt RUSS + B.
?Wolfgang Schäuble: "Deutschland
ist zu keinem Zeitpunkt mehr, voll
Souverän gewesen"
?Horst Seehofer: "und die jenigen, die
gewählt werden haben nichts zu
entscheiden."
?Urteil Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat
entschieden das, dass
Bundeswahlgesetz ungültig ist
?Gregor Gysi: "Das dass
Besatzungsstatut immer noch gilt,
wir haben nicht mehr 1945. Könnte
man das nicht aufheben u die
Besatzung Deutschlands beenden?"
?Sigmar Gabriel: "Frau Merkel ist
Geschäftsführerin einer NICHT
Regierungsorganisation"
?Theo Waigel: "Mit der Kapitulation
der dt. Wehrmacht im Mai 1945, ist
das dt. Reich nicht untergegangen
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