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Fall #Hopkins - Clivia von Dewitz fragt in der Berliner Zeitung m.E. völlig zu Recht:
„Nun drängt sich die Frage auf, wie die Staatsanwaltschaft Berlin dazu kommt, gegen diesen Freispruch weiter vorzugehen und CJ Hopkins am 30. September 2024 erneut vors Gericht zu zitieren. Nach dem Wortlaut des Kennzeichenverbots und der besonderen, nach dem Bundesverfassungsgericht schlechthin konstituierenden Bedeutung der Meinungs- und Kunstfreiheit für eine Demokratie kann kein anderes Ergebnis als eine Straflosigkeit derartiger Posts herauskommen.“
(…)
„Ist es nicht mehr möglich, auch auf extreme Weise Regierungshandeln zu kritisieren, bewahrheitet sich, wovor CJ Hopkins mit seinen Posts warnen möchte, nämlich dem Aufstieg neuer totalitärer Regierungsstrukturen und damit dem Verlust demokratischer Werte. Wenn Der Spiegel und der Stern, die weder während noch nach der Corona-Zeit mit besonders regierungskritischen Beiträgen oder einem ernsthaften Aufklärungsbemühen aufgefallen sind, unbehelligt Hakenkreuze auf ihren Titelseiten verwenden können, muss gleiches für Kritiker der Regierung gelten.“
Ein tiefgründiger Artikel. Dr. Clivia von Dewitz ist Richterin und hat zu NS-Gedankengut und Strafrecht (§§ 86,86a und § 130 StGB) promoviert.
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/richterin-zum-fall-cj-hopkins-mit-nazi-vergleichen-gegen-die-coronapolitik-ist-das-erlaubt-li.2255473 (X?) @RA_Friede
Berliner Zeitung
Richterin zum Fall CJ Hopkins: Mit Nazi-Vergleichen gegen die Coronapolitik – ist das erlaubt?
Unsere Autorin hat zum NS-Kennzeichenverbot promoviert und meint: Der erstinstanzliche Freispruch von Hopkins war richtig. Warum geht die Staatsanwaltschaft trotzdem in Revision?
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen:
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 HVSG (Ortung von Mobilfunkendgeräten) ist verfassungswidrig, weil er eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum erlaubt, ohne eine dafür hinreichende Eingriffsschwelle vorzusehen.
§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 HVSG (besonderes Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis Eingriffe mit erhöhtem Gewicht erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorsieht.
§ 12 Abs. 1 Satz 1 HVSG (Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis auch eingriffsintensive Einsätze Verdeckter Mitarbeitender erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorgesehen ist.
Auch soweit § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HVSG auf § 3 Abs. 2 Satz 2 HVSG Bezug nehmen, sind die Regelungen verfassungswidrig.
§ 20a Satz 1 HVSG (Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden) ist verfassungswidrig, soweit § 20a Satz 2 Buchstabe b und Satz 3 HVSG nicht an nicht hinreichend gewichtige Straftaten anknüpfen.
§ 20b Abs. 2 HVSG (Übermittlungen an sonstige inländische öffentliche Stellen) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis auch die Übermittlung an inländische öffentliche Stellen mit operativen Anschlussbefugnissen erlaubt und keine dafür hinreichende Übermittlungsschwelle vorsieht.
§ 20a Satz 1 ist, soweit er auf § 20a Satz 3 HVSG Bezug nimmt, nichtig; die übrigen beanstandeten Vorschriften des HVSG gelten mit bestimmten Maßgaben vorübergehend fort.
Mehr finden Sie hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-078.html
www.bundesverfassungsgericht.de
Bundesverfassungsgericht - Presse - Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem…
❗️FDP scheitert erneut vor Gericht in Brandenburg❗️
Die FDP ist nun endgültig mit ihrem Versuch gescheitert, gerichtlich eine Teilnahme an einer Fernsehsendung zum brandenburgischen Landtagswahlkampf zu erzwingen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem Beschwerdeverfahren des FDP-Landesverbandes Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Potsdam *bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nicht verpflichtet ist, den FDP-Spitzenkandidaten Zyon Braun zu einer TV-Sendung einzuladen (Beschl. v. 13.09.2024, Az. OVG 3 S 103/24).
Nach dem redaktionellen Konzept der Sendung dürfen nur Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von Parteien teilnehmen, die entweder bereits im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge bei der Landtagswahl mehr als 5 Prozent der Stimmen erhalten. Dies sei laut dem OVG verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden.
Die redaktionelle Gestaltung der Sendung sei von der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG)) des RBB gedeckt und verletze den FDP-Landesverband nicht in seinem Recht auf Chancengleichheit bei der Berichterstattung vor einer Wahl. Der Landesverband der FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist und Umfragen zufolge auch nicht in den Landtag einziehen wird, werde in dem Gesamtkonzept des RBB zur Vorwahlberichterstattung daher angemessen berücksichtigt.
Der RBB hatte darauf verwiesen, dass aktuell keine realistische Chance auf einen Einzug der FDP in den Brandenburger Landtag ersichtlich sei. Im Konzept der Wahlberichterstattung werde die FDP jedoch in anderen Formaten mit ihren Positionen und Kandidaten berücksichtigt.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.*
(Quelle ? lto.de)
Die selbsternannte (ehemalige) Grundrechtspartei steht damit weiterhin am Abgrund Ihrer Existenz.
Zumindest im Osten Deutschlands geht die Wählerschaft davon aus, dass es einer rein zur Mehrheitsbeschaffung verkommenen Partei nicht weiter bedarf.
Dabei waren es Genscher, Baum und später auch Westerwelle, die den Freiheitsgedanken in die neuen Bundesländer getragen haben. Mit dem Nachfolgepersonal verbinden die Menschen im Osten der Republik offenbar nicht diesen Freiheitsgedanken.
Wohl zu recht…
Legal Tribune Online
Gericht
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❗️Der Wegscheider❗️
Funktioniert auch während einer Fußball Europameisterschaft
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa688vu9tlechxh13jr8/
ServusTV
29. Juni - Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider
„Schwulenmutti 2024!“ - Im neuen Wochenkommentar geht es heute um den neuerlich ganz normalen Wahnsinn im Weltgeschehen, der in diesen Wochen glücklicherweise vom grassierenden Fußball-Fieber überlagert wird. Für Feinspitze schauen wir zwischendurch trotzdem…
❗️Hörtipp: Der „Rechtsstaat“ auf „Kontrafunk“❗️
Heute:
Juristische Körperwelten – Der nahe und der ferne Staat
Wann und wo muss der Staat die Körperhöhlen seiner Bürger sicherheitshalber durchforsten? Darf er sich kraft des Gesetzes und mit Strafgewalt über jahrtausendealte Regeln der Sittlichkeit hinwegsetzen?
Und: Dient es der künftig freiwilligen medizinischen Behandlungsbereitschaft der Öffentlichkeit, wenn die Rechtsprechung Ärzte ernstlich von aller eigenen Haftungsverantwortung für fehlerhaft-rechtswidrige Therapien entbände?
Wir sprechen mit den Rechtsanwälten Uwe Vetter und Tobias Ulbrich aus Düsseldorf.
Thomas-Michael Seibert spricht einen Kommentar.
Moderation:
Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer
kontrafunk.radio
Der Rechtsstaat: Juristische Körperwelten – Der nahe und der ferne Staat
Wann und wo muss der Staat die Körperhöhlen seiner Bürger sicherheitshalber durchforsten? Darf er sich kraft des Gesetzes und mit Strafgewalt über jahrtausendealte Regeln der Sittlichkeit hinwegsetzen? Und: Dient es der künftig freiwilligen medizinischen…
❗️Julian Assange ist frei❗️
Auf diese Nachricht hat die Welt lange warten müssen:
Wilileaksgründer Julian Assange ist endlich frei !
„*Im jahrelangen rechtlichen Gezerre um den Wikileaks-Gründer Julian Assange gibt es eine überraschende Wende. Nach fünf Jahren Haft in London kam Assange nach Angaben von Wikileaks - unbemerkt von der Öffentlichkeit - aus dem Gefängnis frei und reiste aus Großbritannien aus.
Assange handelte mit dem US-Justizministerium eine Vereinbarung aus, wonach er sich in dem Spionageskandal teils schuldig bekennen will und ihm im Gegenzug eine weitere Haft in den USA erspart bleibt, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Ein Gericht muss die Einigung allerdings noch absegnen. Assange soll dazu bereits an diesem Mittwoch (Ortszeit) vor einem Gericht in einem entlegenen US-Außengebiet erscheinen: auf den Marianeninseln.
Die Inselgruppe liegt im Westpazifik, nördlich von Assanges Heimat Australien, und steht unter Hoheitsgewalt der USA. In einem Brief des US-Justizministeriums heißt es, der Ort sei gewählt worden, da Assange nicht in die Vereinigten Staaten habe reisen wollen und die Inselgruppe nahe an Australien liege.
Es werde erwartet, dass sich Assange bei dem Gerichtstermin der Verschwörung zur unrechtmäßigen Beschaffung und Verbreitung von geheimen Unterlagen schuldig bekennen werde. Im Anschluss solle er nach Australien weiterreisen. US-Medien zufolge soll Assange zu gut fünf Jahren Haft verurteilt werden - die er aber bereits in Großbritannien verbüßt hat. Demnach wäre er in Kürze ein freier Mann.“*
(Quelle ?nordkurier.de)
Das Drama um Assange hat nun endlich ein Ende.
Der internationale Druck vor allem auf die US-Regierung bzw. Justiz war am Ende dann wohl doch zu groß.
Denn es stellte sich in den vergangenen Monaten immer wieder die Frage, wie verhältnismäßig die Haftfortdauer angesichts einer zu erwartenden Haftstrafe überhaupt noch war. Hier hat die US-Justiz wohl einer für sie gesichtswahrenden Lösung zugestimmt.
Man kann sich wohl nicht im Ansatz vorstellen, welche Folgen diese Haft für den Wikileaksgründer noch haben werden. Angesichts des Gezerres um seine Person, der Länge und der Umstände der U-Haft bleibt zu hoffen, dass Assange nicht als traumatisierter und gebrochener Mann in Freiheit kommt.
Hier hat die vermeintlich rechtsstaatliche Justiz ihre hässlich Fratze vor der gesamten Welt entblößt. Es ist daher auch ein Tag, an dem man zahlreichen U-Häftlingen in besonders politisch motivierten Verfahren, die z.T. ohne Verurteilung bereits jahrelang einsitzen, gedenken kann und sollte.
Man kann nur das Beste für Assange hoffen und ihm alles erdenklich Gute wünschen.
Mein Kanal:
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Telegram
Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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❗️Hörtipp: Der „Rechtsstaat“ auf „Kontrafunk“❗️
Heute:
Was man sagen darf
Was man sagen darf, ist nicht nur eine Frage an Gesetzbücher, es betrifft auch Zeitaufwand, Vermögensmacht und Verfahrensgestaltungen.
Rechtsanwalt Gordon Pankalla vertritt Geschädigte im „System Strack-Zimmermann“, Dirk Sattelmaier beobachtet die Auswirkungen eines brandneuen Straftatbestands wie Paragraf 126a StGB („Mic de Vries“), und Tobias Gall wirft grundsätzliche Fragen im Umgang mit Regierungsäußerungen auf (beim sogenannten Kampf gegen rechts), die bis hin zum verfassungswidrigen Gebaren des Amtschefs beim Bundesamt für Verfassungsschutz reichen.
Moderation:
Thomas-M. Seibert
Handelt der Staat verfassungswidrig?
Bizarrer Rechtsstreit um Körperöffnungen-Kontrolle der Reichsbürger-Angeklagten
Die Angeklagten im Reichsbürger-Prozess haben einen schweren Stand: Sie gelten in der Öffentlichkeit als brandgefährliche Staatsfeinde.
Und ihre Rechtsbeistände sagen sogar: Wie mit ihnen umgegangen wird, verstößt gegen die Menschenrechte
NiUS.de
Handelt der Staat verfassungswidrig? Bizarrer Rechtsstreit um Körperöffnungen-Kontrolle der Reichsbürger-Angeklagten | NIUS.de
❗️Der Wegscheider❗️
Heute muss sich der gelernte Jurist mit der obergerichtlich gestellten Frage befassen, wie seine subjektive Meinung einem auferlegten Objektivitätsgebot entsprechen soll ?!
Daneben eine Wahlnachlese und eine Erläuterung, warum „Experten“ den Klimawandel als „männergemacht“ bewerten… ??♂️
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa9zn060zrlluu0y0e27/
ServusTV
15. Juni - Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider
„Männergemachter Klimawandel!“ - Im neuen Wochenkommentar gibt es heute natürlich eine Nachwahlbetrachtung zur EU-Wahl, wir beobachten den männergemachten Klimawandel und neueste Entwicklungen in der Virusforschung!
Offizieller Kanal von Eva Herman - Nur diese beiden Kanäle sind ein Projekt von uns:
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