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Die Antwort des ARD auf den "Fehler" in der Grafik.(siehe letzten Post).
Finde den "Fehler".
Ein hervorragender Text von Tomasz Kurianowicz, Chefredakteur der Berliner Zeitung, für deren Open-Source-Initiative ich regelmäßig Artikel schreibe.
"Unsere Leser sind mündige Bürger. Wir wissen, dass sie die Kontroverse schätzen und sich ihr eigenes Bild machen. Wir stehen hinter unseren Kolleginnen und Kollegen, die für ausgewogene, faire und kritische Berichterstattung sorgen. Und wir empfehlen sowohl dem Verfassungsschutz als auch der Konkurrenz, nochmals ins Grundgesetz zu blicken, dessen 75. Jubiläum dieses Jahr von Medienhäusern sowie Politikern ausgiebig gefeiert wurde. In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung (...) frei zu äußern (…). Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung (...) werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“"https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/berliner-zeitung-auch-der-bayerische-verfassungsschutz-steht-nicht-ueber-dem-grundgesetz-li.2252530
Berliner Zeitung
Berliner Zeitung: Auch der Bayerische Verfassungsschutz steht nicht über dem Grundgesetz
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz greift die Berliner Zeitung mit diffusen und unwahren Unterstellungen an. Wieso passt den Münchnern der freie Meinungsaustausch nicht?
"Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle... sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen“https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/bundesverfassungsgericht-soll-entscheiden-verletzte-die-einrichtungsbezogene-impfpflicht-grundrechte-li.2250761
Berliner Zeitung
Höchstgericht soll entscheiden: Verletzte die einrichtungsbezogene Impfpflicht Grundrechte?
Nach Aussage von RKI-Chef Schaade: Verwaltungsgericht Osnabrück sieht bei Tätigkeitsverbot für eine Pflegehelferin im Jahr 2022 Grundrechte berührt.
"Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor PRESSEINFORMATION NR. 19-2024: OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).
Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.
Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.
Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar."
PAUKENSCHLAG IN OSNABRÜCK
Liebe Community,
Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hat mit Beschluss vom heutigen Tage (3.9.2024) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob § 20a IfSG in der Fassung vom 15.3.2022 bis 31.12.2022 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html?fbclid=IwY2xjawFEEVRleHRuA2FlbQIxMQABHbRVq_wP8f65W1wRQ1qDyyMyKF00DSwS-gbJsRapCdVp33pM6mwIWthZWw_aem_qGDvQq11XNqfMaIoZ1kOQw
Nach dieser Vorschrift mussten Beschäftigte im Gesundheitswesen über einen COVID-19-Impf- oder -Genesenennachweis verfügen. Andernfalls konnte das Gesundheitsamt ihnen das Betreten der Arbeitsstelle untersagen.
Das BVerfG hatte zwar § 20a IfSG ursprünglich für verfassungskonform erklärt. Damit wollte sich das VG Osnabrück aber - mit Recht - nicht zufriedengeben angesichts der nunmehr vorliegenden RKI-Protokolle und angesichts des Ergebnisses der Vernehmung von RKI-Chef Lars Schaade.
Das BVerfG wird also erneut über die Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zum Nachweis einer COVID-Injektion im Gesundheitswesen befinden müssen - und wird angesichts des nunmehr erreichten Verfahrensstandes nicht umhin kommen, sich mit den RKI-Protokollen zu beschäftigen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Heute erschien mein Artikel zur politisch gewollten, anlasslosen Massentestung und der Suche nach klinisch relevanten Anzeichen für eine besondere gesundheitliche Notlage bzgl. Corona in der Printausgabe der Berliner Zeitung. Online: https://www.berliner-zeitung.de/open-source/rki-files-zu-corona-gefaehrlichkeit-wie-jens-spahn-die-pandemie-herbeigetestet-hat-li.2245449
Sehr bedenklich: Eine Landesmedienanstalt, finanziert durch den Gebührenzahler, prüft die journalistische Sorgfalt bei Multipolar und fordert "Anpassungen" bei vier Artikeln. Alle "Beanstandungen" zielen auf die kritische Berichterstattung zur Pandemiepolitik ab. https://multipolar-magazin.de/artikel/landesmedienanstalt-gegen-multipolar
multipolar-magazin.de
Landesmedienanstalt geht nach Enthüllung der RKI-Protokolle gegen Multipolar vor
„Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt“: Medienaufsicht droht mit Verwaltungsverfahren
Gibt es hier Grafikdesigner, die bei der Erstellung eines Flyers für eine wichtige Podiumsdiskussion ehrenamtlich helfen würden? Kurzfristige Mithilfe wäre sehr wünschenswert: info@bastian-barucker.de
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