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🌹 *Aufklärung Impfung mit Heiko Schöning (Email vom 15.11.2024)
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Beate Bahner,
ich verfolge Ihre Seite auf Telegramm seit Corona und bin wirklich glücklich darüber, dass es so mutige Menschen gibt wie Sie.
Wir sind praktizierende Landwirte im Haupterwerb. Deshalb kann ich das mit dem Impfgeschehen, was zurzeit in der Landwirtschaft praktiziert wird, nur bestätigen, jedoch in Bezug auf die Blauzungenkrankheit.
In 2014/2015 grassierte die Blauzungenkrankheit unter Wiederkäuern in großen Teilen von Deutschland. Es wurde eine verpflichtende Impfung eingeführt, die jedoch bundeslandabhängig unterschiedlich ausgeführt wurde. Zum Beispiel in Rheinland-Pfalz mussten die Tiere im Mai alle ohne Ausnahme geimpft werden, in Nordrhein-Westfalen z.B. erst wieder, wenn die Tiere aufgestallt werden im November.
Als gelernte Arzthelferin und Mutter weiß ich, dass früher die Regel galt, niemals in ein Infektionsgeschehen hinein zu impfen. Diese Regel gilt seit 2015 nicht mehr. Deshalb mussten wir unsere Weidetiere alle wieder einfangen und durchimpfen, ca. 100 Stück Vieh. dabei setzten wir Leib und Leben von uns und Tierarzt in Gefahr.
Das Ergebnis der Impfungen, die wir drei Jahre durchführten war. das zum Teil verkrüppelte Kälber geboren wurden oder Abborte von Kühen hinzunehmen waren. Die Verkrüppelung von Kälbern, die wie eine Knochenerweichung aussahen, wuchsen sich irgendwann aus. Das meldete ich dem PEI und den Tierärzten, jedoch ohne das sich was tat.
Deshalb stellten wir die Impfungen ein und nahmen die Nachteile der Sperrzonenverordnungen in Kauf - man durfte die Tiere nur innerhalb der Sperrzone vermarkten mit Preisabschlägen.
Seit 2021 wurde Deutschland Blauzungenfrei erklärt. Über die Bauernzeitung erfuhren wir darüber nichts, der Bauernverband empfiehlt bis heute regelmäßig im Januar über die Bauernzeitung eine flächendeckende Impfung. Dass wir "Blauzungenfrei" sind, erfuhr ich über eine Nachfrage beim Kreisveterinär.
Folgendes geschah im März 2024:
In der Bauernzeitung wurde eine flächendeckende Impfung mit einem "autarken Impfstoff" gegen Blauzunge empfohlen. der Impfstoff war neu auf dem Markt, er wurde dann im April 2024 wieder zurück genommen, weil er Blauzunge verursacht. Viele Bauern in unserer Region waren der Empfehlung gefolgt und habe ihre Tiere impfen lassen, wir zum Glück nicht. Nun gibt es viele Rindvieh - und Schafbestände, mit großen Problemen mit der Blauzungenkrankheit, verbunden mit großen wirtschaftlichen Verlusten.
Im Mai wurden über die Bauernzeitung 3 nicht zugelassene Notfallimpfstoffe empfohlen mit Notfallzulassung. Diese Impfstoffe sollen wieder vom Markt genommen werden, wenn ein geprüfter Impfstoff zur Verfügung steht. Diese Impfstoffe sollen die Landwirte einsetzen, die nun Probleme mit der Blauzungenkrankheit haben. Durch den Einsatz verschlimmern sich angeblich die Symptome.
Die Problematik auf den Höfen wurde mir von einem Herrn B. vom Wällermarkt erzählt. Der Wällermarkt ist eine Internetplattform und Initiative von LEADER, um die Vermarktung von Erzeugern in der Region zu verbessern. Herr B. wirbt neue Kunden an und kommt auf dieser Basis umfängliche Kontakte in unserer Region. www.waellermarkt.de Wir haben Mutterkühe und Schafe und kommen direkt mit den Auswirkungen dieser Politik in Berührung. Unsere ungeimpften Tiere sind gesund. Der Markt für Verkauf von Absetzer (6 bis 8 Monate alte Kälber, die in diesem Alter von den Müttern weggeholt werden und bis dahin gesäugt wurden) befindet sich im Moment im Höhenflug, weil es nicht genügend Tiere auf dem Markt gibt. Vielleicht ist das eine Auswirkung der Impfung gegen Blauzunge (meine Vermutung).
Ich denke, dass die Information über die Blauzungenimpfung viele Parallelen hat zur Coronaimpfung. Für mich ist das ein Frontalangriff auf die Landwirtschaft und der damit verursachte wirtschaftliche Schaden ist immens.
Mit freundlichen Grüßen
P.*
💥Neuste Entwicklung im Masernprozess:
Richter versucht Verteidigung durch NEXT LEVEL zu blockieren
In unserem Beitrag am 7. September 2024 berichteten wir über einen Gerichtsprozess wegen eines fehlenden Nachweises einer Masernimpfung am Amtsgericht Vechta. Hier ist ein Update:
Seit der Hauptverhandlung am 3. September, die ohne Urteil vertagt wurde, gab es neue Entwicklungen. Der Antrag der Eltern, unseren Pressesprecher Marvin Haberland als Laienverteidiger für die nächste Verhandlung am 26. November zuzulassen, wurde abgelehnt. Daraufhin legten die Eltern Beschwerde gegen diese Entscheidung ein und stellten einen Befangenheitsantrag gegen den Richter.
🔸Ablehnung durch das Gericht
Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass die Zulassung von Marvin die effiziente Durchführung des Verfahrens gefährden könnte. Er befürchtete, dass Beweisanträge den Ablauf stören würden. Zusätzlich verwies er auf vermeintliche „pseudowissenschaftliche Quellen“, die Marvin angeblich in Beiträgen genutzt habe, ohne diese konkret zu benennen (siehe hier und hier). Diese Punkte würden laut dem Richter die Rechtspflege beeinträchtigen. Zudem machte er deutlich, dass er sich am medizinischen und wissenschaftlichen Konsens orientiere.
*🔸Argumente der Eltern in der Beschwerde*
In ihrer Beschwerde argumentierten die Eltern, dass die Ablehnung von Marvin die Unparteilichkeit des Richters infrage stelle und ihre Verteidigungsrechte einschränke. Sie betonten, dass Beweisanträge und kritische Fragen ein essenzieller Bestandteil eines fairen Verfahrens seien. Die Eltern wiesen darauf hin, dass Marvin in den genannten Beiträgen lediglich auf Originalpublikationen mit Peer-Review von Virologen und Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an renommierte Institutionen verwiesen habe.
Zusätzlich hoben die Eltern hervor, dass Marvin in Gesprächen, beispielsweise mit Prof. Dr. Wolfgang Streit von der Universität Hamburg (Quelle), seine Sachkunde unter Beweis gestellt habe. Diese Sachkunde sei ein entscheidendes Kriterium für die Zulassung als Laienverteidiger.
Die Beschwerde kritisiert weiter, dass der Richter durch seine Vorfestlegung auf den wissenschaftlichen Konsens den kritischen Diskurs und die konsequente Anzweiflung aller Ergebnisse unterdrücke, wie ihn die rechtsverbindlichen Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) fordern. Die Eltern argumentierten, dass die Entscheidung des Richters den Eindruck erwecke, rechtliche Prüfungen könnten allein durch die Mehrheitsmeinung ersetzt werden und verwiesen in diesem Zusammenhang auf die Gefahr eines Argumentum ad populum, welches der richterlichen Entscheidung zugrunde läge.
Diese Bedenken führten schließlich dazu, dass die Eltern zusätzlich zur Beschwerde einen Befangenheitsantrag einreichten, um die Ablehnung des Richters zu fordern.
Der Ausgang des Verfahrens und die Reaktion des Gerichts auf die Beschwerde und den Befangenheitsantrag bleiben abzuwarten. Der nächste Verhandlungstermin am 26. November wird zeigen, ob die Einwände der Eltern Gehör finden und das Verfahren fair fortgesetzt wird.
Ich habe soeben Strafanzeige gegen die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des RKI erstattet.
Laut Recherchen von Stefan Homburg und Paul Schreyer hat diese ein Ergebnisprotokoll der Krisenstabssitzung vom 25. März 2020 an 639 Stellen inhaltlich verändert, als es bereits Gegenstand der Informationsfreiheitsklage des Herrn Schreyer war.
Sollte das zutreffen, hätte sich Frau Bettina Hanke m.E. gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB u.A. strafbar gemacht. (X?) @RA_Friede
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