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Nach einem 16jährigen Verfahren wurden drei Irakern insgesamt 42 Mio. USD wegen erwiesener Folter zugesprochen, die Ihnen ein privates US-Militärunternehmen angetan hatte.
Ich kenne diesen speziellen Fall nicht, aber dass die US-Geheimdienste und private Unternehmen in ihrem Auftrag, weltweit, u. a. in Guantanamo, die Menschenrechte in den Dreck treten, dürfte eigentlich bekannt sein. Vielleicht ist man in Zukunft etwas vorsichtiger? Die Würde des Menschen ist unantastbar - und dies sollte auch für eine Weltmacht gelten, die sich als Weltpolizist aufspielt.
❗️“Oberlandesgericht München vorbildlich“❗️
Der Kollege RA Tobias Ulbrich berichtet regelmäßig auf X (vormals Twitter) über seine Fälle mit der Geltendmachung von Impfschäden.
Heute berichtet er von einem Beschluss des OLG München, der aufhorchen lässt:
*Selbstanzeigepflicht des Richters für Impfung nach § 42 ZPO bestätigt, Beschluss 1 W 672/24 e vom 05.06.2024
Das Oberlandesgericht München bestätigt in einem Beschluss, dass es korrekt war, dass ein Richter am Oberlandesgericht, der selber mit Comirnaty geimpft ist, nicht in einem Fall über Comirnaty entscheiden darf, wenn diese Impfung den Streitgegenstand bildet. Die Anzeigepflicht des Richters ergebe sich aus § 42 ZPO.
Dabei muss objektiv überhaupt keine Befangenheit vorliegen es genüge der böse Schein, dass ein Interessenkonflikt aufgrund des gleichen Streitgegenstandes möglich sein kann. Welcher ist dabei auch völlig gleich.
Das korrekte Verhalten beim OLG München entspricht der Sach - und Rechtslage - sehr vorbildlich!!*
Weiterlesen ? RA Ulbrich auf X
Der Kollege erlebt dabei z.T. haarsträubende Dinge und berichtet fast täglich hierüber auf X.
Wie er das aushält ist bewundernswert.
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