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1 month, 1 week ago
Bisschen mehr Überwachungs- und Polizeistaat und …

Bisschen mehr Überwachungs- und Polizeistaat und schon ist das Problem gelöst?

„Es gibt nur wenige Studien, die untersucht haben, ob Kameras überhaupt Einfluss auf die Kriminalität haben. Eine tat das am Beispiel der Berliner U-Bahn. Ergebnis: Die Überwachung verändert gar nichts. Eine andere Studie beschäftigte sich mit den Kameras in London, einer der am besten überwachten Städte der Welt. Auch hier das Fazit: Die Verbrechensrate sinkt nicht.“

https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-04/videoueberwachung-panopticon/seite-2

t.me/Rosenbusch

1 month, 1 week ago

Klartext vom berühmtesten Rechtsmediziner Deutschlands: *"Dass alle zu den Corona-Toten gezählt wurden, die zum Todeszeitpunkt zwar „Corona positiv“ waren, aber bei einem Verkehrsunfall starben oder auch ertrunken sind, ist ja schon völlig irrsinnig. Man hätte einen klaren Blick dafür haben müssen, ob mit oder an – das hatte die Politik bewusst nicht. Es sollten die Zahlen erhöht werden.

Die Charité ist nur noch ein anonymer Großbetrieb, der leider auch sehr fiskal gesteuert ist – und Sie können eine Rechtsmedizin nicht wie ein Profit-Center führen.

Ich bin der Meinung, Medizin darf nie politisch sein, und das ist leider bei der Charité in den letzten Jahren zunehmend der Fall. Sie ist in meinen Augen eine in vielerlei Hinsicht politische Institution geworden, die den Strömungen des Zeitgeistes für meinen Geschmack etwas zu sehr folgt. Aber das ist nicht meine Auffassung von unabhängiger Hochschulmedizin. Ich habe nicht eine akademische Laufbahn als Hochschullehrer eingeschlagen, um im Gleichschritt zu marschieren."*

https://berliner-zeitung.de/mensch-metropole/rechtsmediziner-michael-tsokos-interview-jede-woche-finden-wir-12-bis-15-verfaulte-leichen-in-berliner-wohnungen-li.2203007

Berliner Zeitung

Rechtsmediziner Michael Tsokos: „Jede Woche finden wir 12 bis 15 verfaulte Leichen in Berliner Wohnungen“

Deutschlands berühmtester Rechtsmediziner erzählt, warum er von der Charité wegging, was in der Corona-Politik falsch gemacht wurde und warum er denkt, dass Whitney Houston ermordet wurde.

Klartext vom berühmtesten Rechtsmediziner Deutschlands: *"Dass alle zu den Corona-Toten gezählt wurden, die zum Todeszeitpunkt zwar „Corona positiv“ waren, aber …
1 month, 1 week ago

Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. (1/2->2)

Die laufende Debatte zur Aufarbeitung der Coronavirus-Pandemie wird - finde ich - nicht nur zu wenig geführt. Sie dreht sich vor allem bislang noch um die falschen Fragen.

Thematisiert werden überschießende Maßnahmen. Geübt wird Kritik im Detail. Das reicht nicht.

Der Duden definiert Ver | feh | lung als Verstoß gegen bestimmte Grundsätze, Vorschriften, eine bestimmte Ordnung.

Die „Coronavirus-Pandemie“ in Deutschland ging mit Verstößen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung einher.

Diese freiheitliche Ordnung macht aus, dass der Einzelne seine Freiheitsbetätigungen nicht begründen muss. Jede staatliche Freiheitseinschränkung ist hingegen rechtfertigungsbedürftig. Dieses Verhältnis wurde in 2020 umgekehrt.

Der #Fehler ist nach dem Duden eher in der Nähe des Irrtums zu verorten. In diese Kategorie gehört all das, was man nicht hätte besser wissen können. Wo man aber entscheiden musste.

Wirklich lernen werden wir m.E. nichts, wenn wir uns nur mit #Fehlerchen beschäftigen. Denn auch bei einem nächsten Mal werden wieder Entscheidungen unter Unsicherheit getroffen werden. Fehler sind dabei normal.

Die @Welt schreibt heute: „Aber auch die beste Corona-Aufarbeitung wird uns nicht perfekt auf jedes Virus der Zukunft vorbereiten. Was bei Covid-19 falsch war, kann bei der nächsten Pandemie richtig sein – und umgekehrt.

Diese fehlerbezogene Interpretation des Begriffs „Aufarbeitung“ greift zu kurz.

Die #Aufarbeitung muss fundamentaler sein. Lehrreich könnte sich die Suche nach Abirrungen von der freiheitlichen Ordnung erweisen, wie sie das Grundgesetz mit dem Grundrechtsschutz vorsieht.

Damit das, was in 2020 ff. geschehen ist, nicht passiert, haben die Verfasser des Grundgesetzes nach meinem Verständnis eine institutionelle Vorkehrung ins Grundgesetz aufgenommen: Die Rechtsprechung. Mit Blick auf den Schutz der Verfassung insbesondere: Das Bundesverfassungsgericht (Art. 92 ff. GG).

In seiner Funktion als „Hüter der Verfassung“ hat das #Bundesverfassungsgericht mit Bundesnotbremse-Entscheidung vom 19.11.2021 noch mehr als ein Jahr nach Beginn der „Pandemie“ ins Gesetz gegossene Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für verfassungskonform erklärt.

Wesentliche Erwägung war, dass dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei. Bei den prognostischen Entscheidungen der Pandemie komme es (nur) darauf an, dass die Prognose auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruhe.

Im Grundsatz habe der Gesetzgeber schon institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert würden.

Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.

Das #RKI hätte die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als „sehr hoch“ eingeschätzt.

Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, seien nach Einschätzung „mehrerer Fachgesellschaften“ demgegenüber nicht vorhanden gewesen.

In dieser Entscheidung hat das BVerfG und vor ihm viele Verwaltungsgerichte wider besseres Wissen unberücksichtigt gelassen, was sich bereits aus dem Gesetz ergibt:

Das RKI ist als Teil der Exekutive dem Ministerium unmittelbar nachgeordnet und weisungsgebunden. Schon strukturell war deshalb in Betracht zu ziehen, dass dessen Verlautbarungen den Vorstellungen des Ministeriums angepasst sein könnten. (X🔗) @RA_Friede

X (formerly Twitter)

Friedemann Däblitz (@dablitz_f) on X

Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. Die laufende Debatte zur Aufarbeitung der Coronavirus-Pandemie wird - finde ich - nicht nur zu wenig geführt. Sie dreht sich vor allem bislang noch um die…

3 months, 1 week ago

Gesetze gegen Hassreden haben die Nazis in der Weimarer Republik NICHT
aufgehalten

„Ein Großteil des Wunsches, extremistische Inhalte auf Substack zu zensieren, beruht auf der irrigen Annahme, dass Zensur unappetitliche Ansichten aus der Gesellschaft eliminiert. Wenn wir Nazis nur zum Schweigen bringen könnten, denken Katz und andere, würde niemand hasserfüllte Überzeugungen entwickeln.
Wenn wir Nazis nur zum Schweigen bringen könnten, denken Katz und andere, würde niemand hasserfüllte Überzeugungen entwickeln.

Doch in einem kürzlich von der Foundation for Individual Rights and Expression (FIRE) produzierten Video argumentiert die Rechtswissenschaftlerin Nadine Strossen, dass dies falsch sei. Es ist eine weit verbreitete Theorie, dass der Holocaust nie stattgefunden hätte, wenn die NSDAP in Deutschland zensiert worden wäre.

Dennoch bezeichnen einige Experten, sagt Strossen, „diese Theorie als ‚Weimarer Irrtum‘“, weil „es tatsächlich nicht wahr ist, dass es während der Weimarer Republik freie Meinungsäußerung für Hassreden, einschließlich der Nazi-Rede, gab.“

Strossen, der von 1991 bis 2008 Präsident der American Civil Liberties Union war, erklärt, dass es in Deutschland während der Weimarer Zeit von 1918 bis 1933, die der Machtkonsolidierung Adolf Hitlers vorausging, mehrere Gesetze gab, die die Meinungsäußerung einschränkten.

Greg Lukianoff, Präsident von FIRE, und Strossen haben sorgfältig dargelegt, wie die Zensur in Deutschland nach hinten losging und tatsächlich zur Stärkung der NSDAP beitrug. Die Weimarer Gesetze verbot Hassreden und insbesondere Hassreden gegen Juden. Eine ähnliche Organisation wie die Anti-Defamation League (ADL) in den USA, sagt Strossen, habe ebenfalls „Büros in ganz Deutschland gehabt und dafür gesorgt, dass alle diese Gesetze regelmäßig sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich durchgesetzt würden.“

Joseph Goebbels, der Chefpropagandist der NSDAP, Theodor Fritsch, ein antisemitischer Verleger und Journalist, und Julius Streicher, ein nationalsozialistischer Reichstagsabgeordneter, wurden wegen Verstoßes gegen diese Redegesetze zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Weimarer Republik schloss außerdem Hunderte von NS-Zeitungen und unterdrückte antisemitische Broschüren. In mehreren Bundesländern wurde Hitler sogar zwei Jahre lang das öffentliche Reden verboten.

Doch nichts davon hat funktioniert. „Im Gegenteil“, erklärt Strossen, „glauben die Nazis selbst und viele Historiker, dass die Wirkung dieser Gesetze zur Zensur der Nazirede letztlich darin bestand, ihre Botschaft zu verstärken.“ Ihnen Aufmerksamkeit zu schenken, die sie sonst nie erhalten hätten, und Sympathie zu gewinnen, die sie sonst nie erhalten hätten.“

Weit davon entfernt, den Aufstieg des Nationalsozialismus zu verhindern, schürte die Zensur vielmehr die nationalsozialistische Stimmung, indem sie Hitler und anderen die Möglichkeit gab, sich als Märtyrer darzustellen, die wertvolle Wahrheiten teilten. In ihrem Buch „HATE: Why We Should Resist it With Free Speech, Not Censorship“ geht Strossen auf diese Idee ein.

„Die Zensur jeglichen Materials erhöht den Wunsch des Publikums, es zu erhalten, und macht es empfänglicher dafür“, schreibt Strossen. „Dieses Phänomen ist so weit verbreitet, dass mehrere weit verbreitete Begriffe zu seiner Beschreibung geprägt wurden, darunter der ‚Bumerang-Effekt‘, der ‚Effekt der verbotenen Früchte‘ und der ‚Streisand-Effekt‘.“ Zensur schafft Märtyrer, weil sie „Kritiker aus der Welt vertreibt.“ „Moralische Überlegenheit“ und ermöglicht es zensierten Personen, eine Position des Opfers und der moralischen Autorität zu beanspruchen.

Die Leute, die fordern, dass Substack die Nazi-Rede einschränkt, die derzeit kaum Publikum findet, scheinen sich dieser Geschichte nicht bewusst zu sein, und es könnte ihnen auch egal sein. Ihre Ansicht, dass Hassreden einfach beseitigt werden sollten, basiert nicht auf einer rationalen Bewertung empirischer Beweise oder historischer Aufzeichnungen, sondern auf der reflexartigen Unfähigkeit, mit Dingen umzugehen, die sie nicht mögen.“

1/3

t.me/Rosenbusch

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Gesetze gegen Hassreden haben die Nazis in der Weimarer Republik NICHT
3 months, 1 week ago

Staatsrechtler Ulrich Vosgerau äußert sich sehr offen auf X:

„Das Grundrechts-System des Grundgesetzes funktioniert nicht mehr. Darüber kann man eigentlich kaum anders sehen. Natürlich "gilt" es noch, aber seine sachlichen und gedanklichen Voraussetzungen sind teilweise weggefallen. Letztlich ist dies – wie fast alles, was wir nun im Übergang zur Posdemokratie erleben – eine Demonstration des Satzes von Böckenförde, nach dem der liberale Verfassungsstaat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht schaffen kann – fallen diese mentalitätsmäßig weg, nützen noch so sorgfältig formulierte Verfassungstexte leider nichts mehr.

Ausgangspunkt ist dabei der Gedanke, daß sich "Correctiv", also eine hochaktivistische Aktivistenplattform, die die politische Opposition in Deutschland bekämpft, in unserem Hamburger Gerichtsverfahren kein bißchen weniger auf die Grundrechte wie Meinungs-, Presse und Kunstfreiheit (gerade besonders grobe Verleumdungen bezeichnet man am besten als "Kunst") berufen kann, als würden wir den SPIEGEL Rudolf Augsteins oder die Schülerzeitung verklagen. Grundrechtsdogmatisch spielt es rein gar keine Rolle, daß sie weder der SPIEGEL aus Augsteins besten Tagen noch die Schülerzeitung sind, sondern teils vom Staat, teils offenbar von transatlantischen Milliardären finanziert werden, die aus nicht ganz klaren Gründen ein starkes Interesse daran haben müssen (jedenfalls sehr viel Geld dafür auszugeben bereit sind), in Deutschland eine bestimmte politische Agenda durchzusetzen oder jedenfalls zu befördern – Hauptrichtung immer: Deindustrialisierung und multikulturelle Gesellschaft bzw. ungesteuerte Masseneinwanderung.

So waren die Grundrechte aber nicht gedacht! Es begann alles mit dem "Aufstand der Anständigen" unter rotgrün im Jahr 2000. Letztlich wollte schon rotgrün darauf hinaus, jede vorfeldmäßige politische Betätigung oder Selbstorganisation außerhalb der rotgrünen Transformationsagenda möglichst zu unterbinden. (Diese ist nämlich für den normalen Bürger mit so vielen Nachteilen verbunden, v.a. Wohlstandsverlusten und Verlust jeder Sicherheit im öffentlichen Raum, daß sie sich organisierte Opposition eigentlich nicht leisten kann – und an dem Punkt stehen wir jetzt wieder). Da der Staat wegen des Gebots der parteipolitischen Neutralität nicht einfach politische Betätigung nicht-rotgrüner Bürger verbieten kann, ging er dazu über, massenhaft Vereine zu finanzieren, die sich ganztägig mit Regierungspropaganda, Verleumdung politischer Gegner und Störung ihrer Aktivitäten befassen. Ein staatlich finanzierter, zivilrechtlich organisierter Staatssicherheitsdienst, der sich – auf Grundrechte beruft! (Man kann der DDR-Stasi ja vieles nachsagen, aber immerhin haben die damals nicht gesagt: "Wir üben hier nur unsere Grundrechte aus!", oder gar: "Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt!".)

Teils übrigens schon formell zu Unrecht – was aber auch niemanden mehr zu stören scheint (Böckenförde-Diktum eben, Mentalität schlägt Verfassungsrecht!). So ist die Störung oder gar Verhinderung einer ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration bis heute ganz einfach eine Straftat – was staatliche oder staatlich durchfinanzierte Stellen seit dem Jahr 2000 nicht mehr daran hindert, genau hierzu aufzurufen und die Störungen ins Werk zu setzen.

Auch zur Ermordung von Beatrix v. Storch wurde schon auf einer hochsubventionierten Berliner Theaterbühne aufgerufen – das sollte dann unter "Kunstfreiheit" fallen.“ 1/3

X (formerly Twitter)

Ulrich Vosgerau (@UlrichVosgerau) on X

Das Grundrechts-System des Grundgesetzes funktioniert nicht mehr. Darüber kann man eigentlich kaum anders sehen. Natürlich "gilt" es noch, aber seine sachlichen und gedanklichen Voraussetzungen sind teilweise weggefallen. Letztlich ist dies – wie fast alles…

3 months, 1 week ago
Darf gerne weitergeleitet werden

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Die Uhr tickt - ein Vortrag von Ernst Wolff

Wie digitales Zentralbankgeld, Künstliche Intelligenz & Vertical Farming unsere Zukunft bedrohen.

Unser Geldsystem ist in sein Endstadium eingetreten, die Staaten arbeiten an digitalem Zentralbankgeld (CBDC), der globale Arbeitsmarkt ist durch die KI (Künstlichen Intelligenz) bedroht und in der Landwirtschaft sollen Felderwirtschaft und Tierzucht durch Vertical Farming und Laborfleisch abgelöst werden. Dieses explosive Gemisch führt uns in eine äusserst unsichere Zukunft. Wir müssen lernen zu verstehen, welche Triebkräfte am Werk sind…
Alles Weitere und Ticket-Bestellung unter: neutrale-sicht.ch und ticketino.com

3 months, 2 weeks ago

🚜 #BauernProteste Überblick
03.02.2024 @ 22 : 20 hrs CET

Eine Gesamtschau für alle, die sich schwer tun, den Überblick zu behalten oder die wenig Zeit haben.

👀 Überblick als Landkarte hier

🐣 Dieses Video auf Twitter

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#BauernProteste2024 #FarmersProtest #NoFarmersNoFood #FarmersProtest2024
@ehrlichalexander

3 months, 2 weeks ago

Der Bauernprotest vor dem bayerischen Rundfunk @BR24 in Unterföhring verlief erfolgreich. Sie konnten erreichen, dass ein Fernsehbeitrag gesendet wurde und haben den Redakteuren in einem persönlichen Gespräch ihre Anliegen geschildert. Sparrowfant auf X

Auch der WDR-Protest schaffte es in die Berichterstattung.

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/bauern-protest-bonn-100.html

Die Aktion wurde vor der Hamburger Morgenpost als Spontandemo nachgeahmt und fand dort aufgrund des unversönlichen Vorgehens der Demonstranten weniger Akzeptanz.

https://www.mopo.de/hamburg/polizei/angriff-auf-pressefreiheit-demonstranten-blockieren-hamburger-zeitungsvertrieb

Fazit: mit guter Vorbereitung, einem breiten Bündnis und regulärer Anmeldung kann man sich zumindest als seriöse regionale Interessenvertretung ins Gespräch bringen. Ob tatsächlich eine inhaltliche Auseinandersetzung stattfinden wird, darf angesichts der aktuellen Regierungsnähe der Medien bezweifelt werden.

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t.me/ifg_kn

3 months, 2 weeks ago

Klage der 🇺🇦 gegen 🇷🇺 vor dem IGH ist „zulässig“ - LTO

„Die Konstellation ist durchaus ungewöhnlich: Die Ukraine wirft Russland nicht etwa vor, selbst einen Völkermord zu begehen, sondern die Völkermordkonvention durch falsche Anschuldigungen zu missbrauchen. Denn Russland rechtfertigt seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine unter anderem mit dem Schutz der russischen Minderheit in Donezk und Luhansk vor einem angeblichen Völkermord. Gegen diese Behauptung geht die Ukraine vor dem IGH vor.“ 🔗 @RA_Friede

Legal Tribune Online

IGH lässt Völ­ker­mord-Klage der Ukraine weit­ge­hend zu

Der IGH wird ein Hauptverfahren gegen Russland eröffnen. Die Einreden Russlands u.a. gegen die Zuständigkeit des IGH waren überwiegend erfolglos.

Klage der ***🇺🇦*** gegen ***🇷🇺*** vor dem IGH ist „zulässig“ - [LTO](https://t.co/ldpUAjwhVE)
3 months, 3 weeks ago

Es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen 'Querdenker'-Demos und #AufstehenGegenRechts:
Die Maßnahmen-Gegner wollten nicht ausgegrenzt werden, die 'Demokratieverteidiger' dagegen wollen ausgrenzen.
Das ist Protofaschismus, sagt @ulrikeguerot.

https://twitter.com/tomdabassman/status/1751542351061811377?t=NkNDtX5Up-p3rNF59Y0aPA

Das vollständige und Interview:
https://www.youtube.com/watch?v=qdjnhQiLhT8&ab_channel=Parallax

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