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Diesen Sonntag, den 01.12.24, hält Rechtsextremist Martin Sellner eine Lesung in Augsburg.
Martin Sellner ist eine zentrale Figur der „Identitären Bewegung“, welche maßgeblich an den Deportationsplänen der AfD beteiligt war und weiterhin gut mit der rechtsextremen Partei vernetzt ist. Auch war er Teil des „Geheimtreffens“ in Potsdam zum „Masterplan der Remigration“, welcher Auslöser für den gesellschaftlichen Aufschrei Anfang des Jahres war.
Nun wird ebendieser Martin Sellner am kommenden Sonntag in Augsburg in einer geheimen Location einen Vortrag vor etwa 50 anderen Rechtsextremist*innen halten.
Das werden wir nicht unbeantwortet lassen!
Wir werden deshalb am 1.12. ab 12 Uhr in der Innenstadt (Königsplatz) präsent sein, klar machen, dass Augsburg bunt und vielfältig ist und rechtsextreme Hetze hier nichts verloren hat!
Nächste Woche ist der letzte Freitag des Monats und was bedeutet das ⁉️
Das kann natürlich nur eines bedeuten:
‼️Es ist wieder Critical Mass‼️
🚲🚲🚴♀🚴🚴♂🚴♂🚴🚴♀ 🚲🚲
Wie immer treffen wir uns um 18:00 Uhr am Rathausplatz zu einer gemeinsamen Radtour durch Augsburg.
Alle infos dazu was eine Critical Mass ist und wie sie funktioniert auf https://criticalmass-augsburg.org
Folgt auch gerne auf instagram! https://www.instagram.com/critical_mass_augsburg
Nicht vergessen, am Mittwoch ist dann die Gesamtstadt Bürgerversammlung im Hubertushof in der Firnhaberau - da geht's dann um die ganze Stadt, nicht nur um die Innenstadt!
Bald ist wieder Bürgerversammlung Save The Date Merkt euch jetzt die Termine für die nächsten Bürgerversammlungen vor und kommt um eine klare Mehrheit für Klimagerechte Politik in Augsburg zu zeigen. 18. November: Innenstadt Ort: Moritzsaal, Moritzplatz…
Boschs Verteidigungsstrategie umfasste eine Vielzahl von Anträgen, an deren Erstellung auch derjenige juristische Laie aus Hessen mitwirkte, der die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde verfasste. „Das Amtsgericht fürchtete sich wohl vor einer solchen Strategie und wusste nicht weiter“, vermutet Bosch; in der Tat hat Richterin Schmid auch heute wieder nicht über den Antrag zur Zulassung der Verteidigung durch einen juristischen Laien aus Hessen, der die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde verfasste, entschieden. Auch wurden bei den Verfahren unaufschiebbare Anträge der Verteidigung, die am Beginn der Verhandlung gestellt werden müssen um ihre Gültigkeit zu behalten, unterbrochen, nicht zugelassen oder gar nicht angehört.
Klimaaktivist*innen können sich auf mehrere tausend Euro Erstattung aus der Staatskasse freuen
Die Aussicht auf weitere Wochen Haft zwischen den folgenden Sitzungsterminen war es auch, die Bosch dazu veranlasste, auf den Versuch des Amtsgerichts zur Gesichtswahrung einzugehen und auf weitere rechtliche Schritte zu verzichten. Bosch und sein Verteidigungsteam können sich nun auf die Erstattung von mehreren tausend Euro für die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde freuen.
„Jetzt können wir weiter für Klimagerechtigkeit kämpfen, ohne von den Augsburger Gerichten genervt zu werden“, so Bosch.
WEITERE HINTERGRÜNDE
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Pressemitteilung vom 11.11.2024
Nach Zurückweisung durch das Bundesverfassungsgericht:
Augsburger Gericht gibt klein bei,
Klimaaktivist*innen können sich auf Entschädigung in vierstelliger Höhe freuen
Die mehr als zwei Jahre andauernde Augsburger „Klimajustizblamage“ hat ein Ende: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit (und auch der Presse) stellte heute das Augsburger Amtsgericht das Strafverfahren gegen Klimaaktivist Samuel Bosch (21) ohne Auflagen und auf Staatskosten ein. Im Frühjahr hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren ein früheres Augsburger Hafturteil gegen Bosch aufgehoben, da es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war, und eine komplette Neuauflage des Verfahrens angeordnet. Über diese Bundesverfassungsgerichtsentscheidung berichtete später sogar ein juristisches Fachblatt [L].
Fassadenklettern gegen Lohwaldrodung
Bosch hatte im Oktober 2022 zusammen mit Charlie Kiehne und Ingo Blechschmidt (36) vom Augsburger Klimacamp im Rahmen einer Kletteraktion ein Banner mit der Aufschrift „Lohwald-Rodung trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!“ an der Fassade der Regierung von Schwaben angebracht. Grund für die Meinungskundgabe war, dass die Regierung von Schwaben den umstrittenen Lech-Stahlwerken im angrenzenden Meitingen eine Ausnahmegenehmigung für eine vorgezogene Rodung eines geschützten Bannwalds erteilte – und das trotz laufender Normenkontrollklage der Gemeinde Biberbach.
Solche Meinungskundgabe ist vom Grundgesetz gedeckt: Bei Äußerungen wie der Kritik an der Regierung von Schwaben sei zu beachten, so das Bundesverfassungsgericht, wenn diese „nicht zum Zwecke privater Auseinandersetzung“ getätigt werden, sondern „zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen“ (RdNr. 14 der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht [E]). Explizit erinnert das Bundesverfassungsgericht, dass der „Schutz der Meinungsfreiheit gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen [ist]“ (RdNr. 12). „Die [Augsburger] Gerichte gehen mit einer verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht genügenden Begründung vom Vorliegen einer Tatsachenbehauptung aus und verkürzen damit den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit. […] Insbesondere erfolgt jeweils keinerlei Einordnung in den Kontext“ (RdNr. 18).
Verhandlungsodyssee mit erneuter Einzelhaft
„Wieso nicht gleich?“, fragt Bosch. Die heutige Verhandlung war der dritte Prozesstag, seit das Bundesverfassungsgericht das frühere rechtswidrige Urteil aufhob und eine Neuverhandlung anordnete. Zum ersten Termin am 24.10.2024 hatte das Gericht alle Zeuginnen geladen und den Sitzungssaal für den gesamten Tag reserviert, allerdings nach kurzer Zeit ohne Zeugenvernehmung die Sitzung unterbrochen. Das restliche Verfahren wollte Amtsgerichts-Mitarbeiterin Schmid in zahlreichen zweistündigen Mini-Sitzungen abwickeln – obwohl jedes Mal Bosch und sein Anwalt aus Ravensburg und zwei weitere Verteidigerinnen mehrere Stunden aus Hessen anreisen mussten. Zum zweiten Termin am 31.10.2024 war Bosch erkrankt; Amtsgerichts-Mitarbeiterin Schmid setzte sich jedoch über das fristgerecht eingereichte ärztliche Attest [welches wir auf Anfrage auch gerne vorlegen] hinweg und erließ einen fragwürdigen Haftbefehl. Die Beschwerde gegen diesen Haftbefehl wurde von Michael Rauh, Richter am Landgericht verworfen – ausgerechnet derjenige Augsburger Richter, der im Oktober 2023 das verfassungswidrige Hafturteil aussprach. Als Bosch am heutigen Montag aus Ravensburg zum Verfahren anreisen wollte, wurde er mit einem Aufgebot aus mehreren Streifenwagen noch am Bahnhof abgefangen, verhaftet und von der Polizei in einer Kellerzelle des Augsburger Amtsgerichts „verwahrt“.
+++ Breaking +++
Samuel wurde am Ravensburger Bahnhof auf dem Weg zu seinem Prozess in Augsburg eben verhaftet und wird nun im Polizeiauto statt im Zug nach Augsburg kommen.
Der heutige Prozess findet um 13:00 Uhr in der Gögginger Str. 101 statt. Es ist denkbar, dass Richterin Schmid anordnen wird, ihn bis zum nächsten Prozesstag (unklar wann der ist) in Haft zu lassen.
Was ein vom Bundesverfassungsgericht gekränktes Ego nicht alles anrichten kann... Wenn Kapas vorhanden sind, gerne bereit machen für kreative spontane Proteste!
Anreisemöglichkeiten zur großen Camperöffnung in Reichling am morgigen Donnerstag (15.8.) um 15:00 Uhr:
Meldet euch bei Interesse bei @iblech ?
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