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🗞 Die Januar-Ausgabe unseres Newsletters "Forum KRiStA" ist erschienen.
Wir wünschen eine interessierte Lektüre.
📻 Hörtipp:
Die Vorträge von Prof. Bernd Stegemann und Prof. Rupert Scholz über Identitätspolitik und Meinungsfreiheit, gehalten auf dem KRiStA-Symposium in Halle (Saale) am 16. November 2024, nun auch zum Nachhören auf Kontrafunk.
In unserer Sendung „Tondokument“ bringen wir zwei Vorträge, die unter der Leitfrage stehen: „Meinungsfreiheit – ein Grundrecht in Gefahr?“ Aufgenommen wurden sie beim gleichnamigen Symposium der „Kritischen Richter und Staatsanwälte“ am 16. November 2024 in Halle. Der emeritierte Professor für Öffentliches Recht an der Universität München, Rupert Scholz, sprach über die aktuellen Gefahren für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Zuvor hören Sie ein Referat von Bernd Stegemann, Professor für Theatergeschichte an der Berliner Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch, über „Identitätspolitik als Treiber autoritärer Entwicklungen“.
Der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) wird, so scheint es, zunehmend politisch missbraucht. In besonders auffallender Weise wird die Norm des § 130 StGB gegen Kritiker der Impfung gegen das Corona-Virus angewandt. Die Autorin, die 2001-2004 zu § 130 StGB und §§ 86, 86a StGB promoviert hat, weist nach, dass in diesen Fällen der Tatbestand schon nicht vorliegt und gegen die durch Art. 5 GG garantierte Meinungsfreiheit verstoßen wird. Der Beitrag bietet einen Überblick über die bisher entschiedenen Fälle und die Gesetzgebungsgeschichte des § 130 StGB.
https://netzwerkkrista.de/2025/01/23/volksverhetzung-nach-130-abs-1-und-3-stgb-und-impfkritische-aeusserungen/
❗️Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) ruft zur Unterstützung von Christian Dettmar auf❗️
Der Familienrichter, der im April 2021 nach Einholung mehrerer Sachverständigengutachten an zwei Weimarer Schulen u. a. das Maskentragen wegen damit verbundener Kindeswohlgefährdung untersagt hat, wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2024 nunmehr rechtskräftig wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der BGH hat die Revision von Christian Dettmar gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023 überraschend verworfen, obwohl selbst der Generalbundesanwalt die Aufhebung des Urteils wegen „handwerklicher Fehler“ beantragt hatte.
Für Christian Dettmar bedeutet dieses Urteil das unmittelbare Ende seines Dienstverhältnisses, den Wegfall seines Gehaltes und den Verlust seiner Pensionsansprüche. Seine zukünftige Rente wird deutlich geringer ausfallen. Zudem hat er nun erhebliche Prozesskosten zu zahlen. Daher ist er auf Zuwendungen (i.S.v. Schenkungen) dringend angewiesen.
Wir werden ihn in dieser schwierigen Situation nicht allein lassen und rufen jeden, der mit uns weiterhin an seiner Seite stehen möchte dazu auf, ihn durch Spenden finanziell zu unterstützen. Hierfür wurde folgendes Konto eingerichtet:
IBAN: DE88 8205 1000 1164 9047 24
Kontoinhaber: Christian Dettmar
BIC: HELADEF1WEM
Kreditinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Verwendungszweck: Schenkung
Jeder Beitrag ist willkommen, ob einmalig oder als Dauerauftrag, und kommt unmittelbar Christian Dettmar zugute. Kurze persönliche Botschaften können gern im Verwendungszweck übermittelt werden.
Für Ihre Unterstützung bedankt sich, auch im Namen von Christian Dettmar,
Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) n.e.V.
(Den Aufruf finden Sie auch hier im Web.)
?Unser Symposium am vergangenen Samstag war wieder eine gelungene Veranstaltung!
?Hier finden Sie einen Veranstaltungsbericht.
?Aufzeichnungen der Vorträge sollen demnächst auf unserer Homepage veröffentlicht werden.
❗️UPDATE ❗️
Unser Symposium zum Thema „Meinungsfreiheit – ein Grundrecht in Gefahr“ am 16.11.2024 in Halle (Saale) rückt näher! Wir freuen uns, die folgenden Referenten und Vortragsthemen ankündigen zu dürfen:
Prof. Dr. Rupert Scholz,
Professor emeritus der Universität München (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften), Bundesverteidigungsminister a.D.:
„Meinungsfreiheit – ein Grundrecht in Gefahr?“
Dr. Jonas Tögel,
Amerikanist und Propagandaforscher an der Universität Regensburg:
„Sanfte Macht – wie mit Soft-Power-Techniken unsere Gedanken, Gefühle und unser Verhalten gesteuert werden“
Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.,
Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg:
„Mündigkeit, Publizität und das Strafrecht“
Prof. Dr. Bernd Stegemann, Professor für Theatergeschichte und Dramaturgie an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch, Berlin:
„Identitätspolitik als Treiber autoritärer Entwicklungen“
Die abschließende Podiumsdiskussion wird moderiert von Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert, Honorarprofessor an der Universität Frankfurt am Main.
Es sind noch Karten unter folgendem Link erhältlich:
Weitere Informationen auf
https://netzwerkkrista.de/?p=4421&v=5
In Vorfreude auf interessante Vorträge und anregende Gespräche,
Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte
Die Bilanz der angerichteten Schäden der Covid-Politik ist in nahezu allen Lebensbereichen gigantisch. Die RKI-Protokolle zeigen, dass ein Großteil der freiheitseinschränkenden Normen von Anfang an mit dem Makel der Verfassungswidrigkeit behaftet war. Die Justiz muss Konsequenzen ziehen. Wie das gelingen könnte, zeigen die Autoren in diesem Beitrag.
https://netzwerkkrista.de/2024/10/11/corona-und-recht-die-pandemie-der-unmenschlichkeit/
Im April 2020, im ersten Corona-Lockdown, galt für stationäre Pflegeeinrichtungen in Thüringen ein generelles Besuchsverbot. Eine Richterin ermöglichte in dieser Situation durch eine einstweilige Verfügung gegen ein Pflegeheim einem Pfarrer den Besuch einer todkranken Bewohnerin. Mehr als vier Jahre später wurde sie dafür vom Landgericht Gera wegen Rechtsbeugung verurteilt.
https://netzwerkkrista.de/2024/10/03/wenn-zweifel-nicht-zugelassen-werden-das-urteil-des-landgerichts-gera-gegen-anna-k-wegen-rechtsbeugung/
? Die August-Ausgabe unseres Newsletters "Forum KRiStA" ist erschienen.
Wir informieren Sie über Aktuelles aus der Rechtsprechung und den Medien. Um den Newsletter knapp zu halten, beschränken wir uns bei der Medienschau regelmäßig auf die Wiedergabe der dortigen Überschriften und einleitenden Sätze. Ferner finden Sie Verweise auf unsere aktuellen eigenen Beiträge, mit denen wir uns differenziert mit rechtsstaatlichen Problemstellungen auseinandersetzen.
Von einem Profil durften, so entschied das Landgericht Berlin II, drei Beiträge durch die Plattform LinkedIn gelöscht werden, darunter ein offener Brief des Netzwerks KRiStA. Eine Löschung von Meinungen, die von denen weltweit führender Gesundheitsorganisationen abweichen, wurde damit gebilligt, ohne auf grundrechtliche Fragen einzugehen.
https://netzwerkkrista.de/2024/07/08/was-im-netz-gesagt-werden-darf-bestimmt-jetzt-die-who/?v=1
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