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Nach der Verlesung der Dokumente spricht Richter Holzhausen die vermutlich falschen Erwartungen an den Zeugen Dienst an, auf die der GBA Klemm ihn diesbezüglich aufmerksam gemacht habe.
Daraus ergibt sich eine spannende Diskussion zwischen RA Böltz, GBA und Richter… der GBA teilt mit, dass er dem Katz und Maus Spiel nun ein Ende bereiten wird und in naher Zukunft den Namen des Verantwortlichen benennen wird, der das Vorgehen im Fall Markus L. angeordnet habe.
Daraufhin meldet sich RA Zipper zu Wort und teilt mit, dass er umgehend einen Beweismittelantrag stellen wird um dann endlich diesen Zeugen zu hören. Richter Holzhausen entgegnet, dass er dies schon von ganz alleine tun würde. RA Zipper widerspricht dem, denn bisher musste für alles ein Antrag gestellt werden und wenn er hört, dass der GBA es für ein Katz und Maus Spiel hält, dann geht das seiner Ansicht nach garnicht. Die Beschuldigten sitzen seit über 21 Monaten in Untersuchungshaft und nun nach 20 Verhandlungstagen wird nun langsam damit herausgerückt wer der Verantwortliche dafür sei. Richter Holzhausen versucht dies zu entkräften, doch dann meldet sich RA Böltz erneut zu Wort. Denn genau um DAS geht es die ganze Zeit… nämlich um die Verhältnismäßigkeit! Schliesslich bestünde auch die Möglichkeit der Notwehr und somit die Straffreiheit seines Mandanten!!!
Anmerkung:
Da war heute Zündstoff drin… und das offensichtlich zurecht! Ich danke RA Zipper für die klaren Worte und auch RA Böltz, dass diese Dinge endlich mal ausgesprochen wurden… leider waren nur 2 Pressevertreter anwesend… vielleicht reichen die ja aus um in das seltsame Vorgehen des GBA etwas Licht ins Dunkel zu bringen?
Erwin ?
OLG Stuttgart 11.9.2024
20. Verhandlungstag
Gegen 9.30 Uhr beginnt dieser Verhandlungstag mit der Einlassung zur Person von Alexander Q. er liest die vorbereiteten Seiten selbst vor.
In einer gegliederten Form werden die Themen vorgetragen. Beginnend mit seiner Kindheit und den damaligen familiären Verhältnissen. Danach die schulischen und beruflichen Aktivitäten und seinem Werdegang.
Er berichtet über die schwerste Zeit seines Lebens, als er seine Freundin mit Kind und Vater des Kindes durch einen Unfall verlor und diese im Auto verbrannten. In dieser Zeit verstarb auch seine Mutter an einem Krebsleiden…
Er musste unterbrechen und konnte geraume Zeit nicht weitersprechen… auch ich war zu tiefst von seinen Worten berührt und baute am Wasser.
Alexander Q. erzählte wie er seine Frau kennengelernt hat und von den gemeinsamen Beiden Kindern.
Er berichtete über seine Arbeit in der Logistik und im Projektmanagement auch wie er durch eine Erbschaft zur Kryptowährung kam. Wie es zur Gründung seines Kanals „Frag uns doch“ kam und wie die Entwicklung und die daraus resultierenden Seminare erfolgten. Über sein Einkommen und woraus diese Einnahmen resultierten.
Zum Schluss geht er noch auf seine Haftzeit ein. Erst nach 7 Monaten wurde es ihm ermöglicht mit seinen Kindern zu sprechen. Die Zeit in der JVA Frankfurt war sehr anspruchsvoll, manchmal wurde ihm dort sogar das telefonieren verwehrt. Erst nachdem er bei einem Hofgang zusammenbrach, wurde er einem Arzt vorgeführt.
In der JVA Stammheim wurden die Rahmenbedingungen etwas besser.
Der Vorsitzende Richter Holzhausen fragt nach ob es stimmt, dass Alexander Q. zwar noch verheiratet sei, jedoch getrennt von seiner Frau sei?
Alexander Q. macht nach kurzer nonverbaler Rücksprache mit RA Kirsch, zum jetzigen Zeitpunkt, keine weiteren Angaben.
Im Anschluss daran wird die Vorstrafe von Alexander Q. in Augenschein genommen. Es handelt sich um einen Betrugsfall. Das Urteil erging ohne dass Alexander Q. vor Gericht erschienen ist. Er und seine Frau hatten beim Jobcenter unwahre Angaben gemacht bzw. nicht alle Einnahmequellen angegeben. Dies wurde als Betrug geahndet.
Als Nächstes wird das Vorstrafenregister von Marco v.H. peinlich genau in Augenschein genommen inklusive sämtlicher Akten und Urteile. Es umfasst 17 an der Zahl.
Von Trunkenheit am Steuer, über Körperverletzung, vorsätzlicher Betrug bis hin zum tragen eines Dienstgradabzeichen bzw. Missbrauch dessen.
Die Straftaten wurden im einzelnen genauer erörtert und in manchen Fällen auch die begleitenden Umstände bzw. der Strafbefehl wurde in Augenschein genommen. Die dazugehörenden Strafen wurden ebenfalls kund getan. Die letzte Straftat wurde 2012 begangen.
PAUSE
Im Anschluss ging es mit der Verlesung der Berichte des Bewährungshelfer von Marco v.H. weiter, die bis ins Jahr 2014 reichten.
Die Berichte umfassten die zu Beginn anspruchsvolle finanzielle Situation, die sich jedoch durch einen gefundenen Arbeitsplatz verbesserte. Das familiäre Umfeld war stabil und Marco v.H. schien anzufangen sein Leben in die richtigen Bahnen zu lenken. Der Bewährungshelfer war optimistisch und setzte sich dafür ein, dass er die noch ausstehenden 100 Std. Sozialarbeit nicht ableisten musste um seinen neugewonnenen Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Eine Umwandlung in eine Geldstrafe war wegen Unterhaltszahlungen, Kreditverpflichtungen und Pfändungsgrenze ebenfalls nicht möglich.
Am Ende eines jeden Berichts stand, dass
der Alkoholkonsum kontrolliert war und es keine weiteren Straftaten gab.
Nach diesen Berichten werden Dokumente zum Beschuldigten Steffen W. auf die Monitore projiziert und vorgelesen. Es handelt sich hierbei um Antwortschreiben auf Nachfragen in Bezug beim
Melderegister, Auskunft über Bundeswehrzeit, Waffenbesitzkarte und Steuerfahndung. Ergebnis: Wohnanschrift (die bereits bekannt war), Grundwehrdienst (ebenfalls bekannt), keine Waffenbesitzkarte, wann die Steuererklärung 2020 und 2021 abgegeben wurde.
RA Olivo widerspricht der Verlesung und Verwertung dieser Urkunde, da er diese nicht in Gänze lesen könne.
RAin Hamid schließt sich an und outet sich ebenfalls, dieses Schriftstück nicht komplett lesen zu können.
RA Lober bemerkt, dass sich seine Verwirrung steigert, obwohl er schon einmal einen Prinzen vertreten und gewonnen hatte. „Kölle Allaf“.
Denn die Urkunden und Unterschriften sind vom 26.9.2020 und die Gästelisten jedoch vom Oktober und November. Dies erschließt sich nicht?
Es wird noch ein Vermerk vom 27.6.2023 des PK Wolf vorgelesen, was ein Schreiben an Dr. Klaus Maurer in Berlin, beinhaltet. Darin geht es um ein Reorganisationsprocedere 2 Gliedstaaten des Reiches die völkerrechtlich wieder reaktiviert wurden.
RA Alvensleben bemerkt, da dieses Schreiben auf dem Rechner gefunden wurde, wissen wir nicht ob es abgeschickt wurde.
Antwort des Richters: korrekt ☑️, allerdings sei der Hintergrund „mit was hat sich PR beschäftigt? Was waren seine gedanklichen Vorgänge?“
Der letzte Vermerk ist vom 6.11.2022 und beinhaltet die Sicherung der Internetseite der Wahlkommission. Es werden die Links und Kontaktmöglichkeiten aufgeführt mit dem Hinweis dass auch eine Seite in Russland dabei ist.
RA Nirk teilt mit, dass seine Mandantin Vitalia B. weder die Videos noch die Dokumente kannte. (Somit Einlassung zur Sache)
RA Dr. Sieg stellt den Antrag das Inhaltsverzeichnis der Anklageschrift Seite 73-79 zu verlesen. Da der Angriff auf den Reichstag nicht aufgeführt wird.
Begründung: Wenn die Anklage die Stürmung nicht zur Last legt… weitere Haftverschonung.
Des Weiteren geht er auf die Zurückweisung des Antrag vom 20.8.2024 Haftverschonung ein, da offensichtlich nicht deutlich genug herausgestellt wurde, dass die 50.000€ für die Ermittlung von Kindern in DUMBS bezahlt wurde, nicht zur Stürmung des Reichstages!
Er kommentiert, dass die Anklage hätte nicht zugelassen werden dürfen, da sie sich selbst widerspricht!
Er trägt auch vor, dass der Beschluss des Senats vom 9.7.2024 untauglich ist und Mängel hat. Chatnachrichten und der Besuch im Gasthaus Lamm belegen, „da geht es um Kinder… da können wir helfen… also machen wir das!“
Auch das Telefonat am 27.6.2022 zwischen Marco v.H. und Thomas T. untermauert das.
Es fehlt der Zusammenhang in Bezug auf einen Reichstagsturm, es zeigt vielmehr den Zusammenhang für DUMBS.
Richter Bonk gibt noch einen Ausblick auf morgen,
Weitere Asservate von PR: Notebook, Briefe an Minister Lavrov und Medwedew, Ordner Ideologie Hilde/Birgit, BRD Korrespondenz 2021/2022, diverse Schriftstücke, aufgefundener Ausweis, Verschwiegenheitserklärung KTFD und natürlich der Zeuge von Drotha.
Anmerkung:
Ich konnte ein Gespräch mit anhören in dem die berühmte Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen sagte, dass sie den Eindruck hat, dass nun so gaaaaaaanz langsam ans Licht kommt, dass das Verfahren völlig überzogen sei, quasi eine Farce. Gisela sagte es wird eine Anklage in den Raum gestellt ohne ausreichend Beweise. Eine Gesprächsteilnehmerin äußerte sich dann dazu und meinte… es wir zuerst Terror als Vorwurf gebracht und danach werden Beweise dafür gesucht? Dem stimmte Gisela vollumfänglich zu.
Ist das nicht erschreckend und so offensichtlich? Theoretisch müsste das den Richtern doch peinlich sein oder? ?
Erwin ?
in Aussicht, sowie Asservate von PR und Auswertungen. Auch Videos von Fundstücken, Willenserklärungen zur Wiederherstellung, Wahlkommission PR, Schreiben von Dr. Maurer sowie die Zeugen von Trotha und Gören.
Der Verhandlungstag wird gegen 15.40 Uhr beendet.
Erwin ?
in etwas gekürzter Fassung (enthält Teile die der Sache zuzuordnen sind) vorgelesen, nachdem RA Sattelmaier nochmals um die genaue Fundstelle gebeten hat, damit er dies mitlesen kann, denn es wird NICHT auf den Monitor übertragen.
Die Durchsuchung startete um 12.38 Uhr als Peter W. in Begleitung von RvP und Thomas T. eintraf.
Es wurden 572€ Bargeld, eine Versicherung zur Benutzung eines Schießstandes, eine Liste mit Menschen auch mit Namen von Kindersozialarbeitern in der Schweiz, zulässige Hieb und Schlagwerkzeuge, eine komplette Survival Ausrüstung, Survival Messer, Nachtsichtgeräte, mehrere Hundert Patronen 9mm Munition, Luftdruck/Softair Gewehr, Mützen und Messer, leere Magazine und ein sogenannter Totschläger dokumentiert. Auch Kommunikationsgeräte wie ein outdoor Handy wurden aufgeführt.
Die Gegenstände wurden nicht sichergestellt, lediglich fotografisch dokumentiert, da sie legal waren.
RA Miksch erörtert im Anschluss, dass Peter W. viele Jahre ein Elitesoldat war und somit eine andere Beziehung zu Waffen hat. Zusätzlich sind die beschriebenen Dinge Einsatzeinrichtungen für seine Survival Training. Im Bericht stand es wären Uniformen weit über gewöhnliches Interesse vorhanden. Was ist gewöhnlich?
RA Heynert moniert, dass der Durchsuchungsbeschluss nicht nachvollziehbar sei, da dieser noch nicht im Selbstleseverfahren enthalten sei. Außerdem darf Peter W. die Waffen besitzen… lediglich die Lagerung sei kritisch. Da Peter W. niemanden eingeladen hat, hat er kein Vergehen begangen.
RAin Hamed führt aus, dass die Wertung Q-Anon typisch keinen Tatsachen entspricht und fordert auf, dass so etwas zukünftig nicht mehr verlesen wird!
RiAG Konert tritt dem Antrag bezüglich Umgehung des Leserichters für Post zwischen Verteidigung und Beschuldigten entgegen und begründet dies mit Vorkommnisse bei der RAF, zusätzlich habe es in der Vergangenheit Vorkommnisse mit Max E. bezüglich Einwirkung auf Dritte und einem Gentlemans agreement bezüglich Bilder mit RvP gegeben. Weiterhin sei davon auszugehen dass durch Unterstützterpost die Gruppe weiterhin aufrecht erhalten wird.
RA Olivo fragt nach ob es schriftliche Unterlagen zu diesem Gentlemans agree und Vollzugsbeamten gibt? Ja… seit kurzem.
RA Dalla Fini teilt mit, dass ein einwirken auf Dritte von Max E. nicht vorliegt.
RA Heynert moniert erneut die Trennscheibe, den Leserichter und die Postlaufzeit da es vorkommt, dass pro Weg 4 Wochen vergehen. Das Recht auf ein faires Verfahren wird durch 2 Monate Laufzeit beeinträchtigt. Das Leserichterverfahren muss raus!
RA Alvensleben schließt sich RA Heynert an und fügt hinzu, da nichts aus München und Stuttgart bekannt ist, wie will man sich da einlassen?
RA Weißenborn wünscht eine individuelle Regelung zur Vorbereitung zur Einlassung.
RAin Hamed moniert den Umgang miteinander. Es kann nicht sein, dass GBA Kuhnert die Vorwürfe gegen Max E. und RvP in seiner Begründung vorliest und die Verteidigung bis zu diesem Zeitpunkt nichts davon weiß! Es wird eine grundsätzliche Ablehnung gemacht… wo bleibt die Individualbetrachtung? Es ist eine grundsätzliche Blockadehaltung!
RA Lober führt aus, dass es bei der RAF ein Phänomen gegeben hat, nämlich die Aufrechterhaltung der Vereinigung durch die Anwälte… jedoch die Anwälte haben die Zusammenkunft nicht gefördert sondern der GBA ist dafür verantwortlich.
RA Olivo teilt mit, dass er nach Rücksprache mit RvP keine Unterlagen benötigt um zu den Vorwürfen etwas sagen zu können… es war anlässlich seines Geburtstages, habe ein Beamter ihm lediglich ein Lichtbild welches er aus Stuttgart mitgenommen hatte, kopiert und ihm überreicht! Das war das Gentlemans agreement!
RA Böhme schließt sich dem Antrag von RA Alvensleben an und fügt hinzu dass in Schwäbisch Gmünd noch Skype Gespräche möglich waren, dies aktuell aber nicht ermöglicht wird. Somit sei Post teilweise auch schon 7 Wochen unterwegs gewesen. So ist kein faires Verfahren möglich!
Richter Bonk stellt für die Verhandlungstage 10.9., 11.9. und 17.9. weitere Durchsuchungsberichte von Birgit M.-W. und Johanna F.
Seine Schulden sind größtenteils getilgt, ein Rest von rund 10000 € ist geblieben. Er lebte zuletzt wieder alleine und bescheiden mit seinem Wolfshund. Konsum und Luxus sei ihm nicht mehr wichtig und er sei froh, wenn er seine Ruhe habe. Zitat: „ich lebe von der Hand im Mund, aber ich muß nicht hungern. Die Miete ist gesichert, der Tank voll und der Hund satt. Mein Alltag ist gesichert.“
Seit der Verhaftung hat er wieder regelmäßig Kontakt zu seiner zweiten Ex-Frau und den gemeinsamen Kindern.
Die Ausführungen enden nach einer guten Stunde um 14:35 Uhr, ergänzende Fragen der Verteidigung gibt es keine.
Zum Schluß beklagen mehrere Verteidiger und ihre Mandanten wieder das „maximal invasive Untersuchen incl. sämtlicher Körperöffnungen“ durch die Beamten der Transporteinheit ohne konkreten Anlass. Die Mandanten müssen sich dazu komplett ausziehen, stehen in einem kalten Untersuchungsraum tw. mit Fussfesseln umgeben von vermummten Beamt(inn)en und müssen jede Körperöffnung inspizieren lassen. Richter Bonk ist überrascht und will davon nichts gewußt haben, außerdem habe er dies nicht veranlasst und keine gesonderte Anweisung hierzu gegeben. Was die Transporteinheit für Untersuchungen mache, wäre deren Eigenverantwortung. Die Anwälte beanstanden unisono diese entwürdigende Behandlung ihrer Mandanten und stellen klar, dass die Behandlung der Beschuldigten während der U-Haft einzig und allein der vorsitzende Richter des Strafsenats bestimmt. Alles was mit ihnen geschieht, inklusive sämtlicher Untersuchungen liegt eindeutig im Verantwortungsbereich des vorsitzenden Richters.
Richter Bonk will es bis zum nächsten Verhandlungstag „hinterfragen“.
Um 14:55 Uhr endet der heutige Verhandlungstag.
Am kommenden Dienstag, 18.6.24 wird um 9:30 Uhr fortgesetzt, zunächst am Vormittag mit noch ausstehenden diversen Senatsentscheidungen zu den gestellten Anträgen. Der Nachmittag bleibt offen, ggf. wird eine Zeugin zu den Internetermittlungen des Hans-Joachim H. aussagen.
Es haben zwar mehrere Beschuldigte jetzt ihre Aussagebereitschaft zur Person angekündigt, allerdings nicht vor dem 25.6.24.
Viktor ?
RA Lober (für Birgit M.-W.) stellt ingesamt 3 weitere Anträge:
1. GBA Engelstätter (hilfsweise Dr. Maslow) als präsente Zeugen über die bisher erlangten Erkenntnisse aus den Parallelverfahren zu vernehmen, die auch für das hiesige Verfahren Beweisbedeutung haben könnten (§160,2 StPO).
Einen richterlichen Hinweis nach §265 StPO zu erteilen, welche Inhalte die Gespräche zwischen den Senatsmitgliedern und der Vertretung der GBA in den Sitzungspausen und nach dem Ende eines jeweiligen Sitzungstages bislang hatten. Er verweist auf die RiStBV Nr. 123, wo es heißt: „ Der Staatsanwalt vermeidet alles, was auch nur den Schein einer unzulässigen Einflussnahme auf das Gericht erwecken könnte; deshalb soll er den Sitzungssaal nicht gemeinsam mit dem Gericht betreten oder verlassen, sich nicht in das Beratungszimmer begeben und während der Verhandlungspausen sich nicht mit Mitgliedern des Gerichts unterhalten.“ Er nennt mehrere Beispiele aus den bisherigen Verhandlungstagen, wo dagegen verstoßen wurde.
Die Vertreter der GBA zu den 13 nachgelieferten Aktenordnern zu befragen, ob es sich um alte (also zeitlich vor Erstellung des Abschlußvermerks nach §169a StPO) oder neue Erkenntnisse handelt. Falls es neue Erkenntnisse seien (also nach Erstellung des Abschlußvermerks): „Handelt es sich bei dem Abschlußvermerk dann um den Fall einer schriftlichen Lüge? Gibt es weitere solche schriftliche Lügen, und wenn ja, in und zu welchen Ermittlungsvorgängen?“
Den 3 Anträgen schließt sich die RA Böhme (für Johanna F.-J.) sofort an, weitere Verteidiger behalten sich den Anschluß nach Erhalt der schriftlichen Ausfertigung vor.
Es folgt die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr.
Am Nachmittag folgt Peter W. mit seinen Erklärungen zur Person. Er wuchs bei seinen Eltern in Ludwigsburg auf, hat eine jüngere Schwester und besuchte zunächst das Gymnasium, wechselte dann aber auf die Realschule, die er mit der Mittleren Reife abschloß. Schule hatte er nicht gemocht, er war mehr praktisch orientiert und liebte Aktivitäten draußen in der Natur. Im Kindesalter (8-10 Jahre) wurde er bei einem Krankenhausaufenthalt nach einer Mandel/Polypen OP geschlagen und gequält. Daraus entwickelte er ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsbewußtsein und hat sich bis heute stets für Schwächere eingesetzt, wie z.B. Mobbingopfern. Eigentlich wollte er Polizist werden oder etwas im graphischen Bereich machen, was aber aus verschiedenen Gründen nicht möglich war. Daher schloß er zunächst eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten im Steuerbüro seines Vaters ab. Im Anschluß absolvierte er den Wehrdienst und nach einem Jahr USA Aufenthalt strebte er eine 12jährige Ausbildung zum Offizier bei der Bundeswehr in Calw an. Er diente unter Rüdiger v. P., war beim Fallschirmjägerbataillon und KSK eingesetzt und verließ die Bundeswehr 1998 mit dem Dienstgrad Leutnant wegen einer Knieverletzung vorzeitig nach 8 Jahren. Danach arbeitete er mehrere Jahre als Verkaufsleiter im Medienbereich. Er war 2 x verheiratet und hat aus seinen beiden Ehen drei Kinder (30J., 16J. und 15 J. alt). Im Jahr 2009 orientierte er sich auf Grund einer finanziellen Schieflage beruflich neu um und machte sich selbständig mit dem Angebot von Überlebenstrainings und nebenbei noch einem online-shop für outdoor-Ausrüstung. Nach der Scheidung von seiner zweiten Frau kaufte er ein verwahrlostes Haus in Thüringen, das ideal für seine survival Trainings erschien. Er hatte Kunden aus dem In- und Ausland und war ein gern gesehener Gast zu diesem Thema im Fernsehen und Radio (z.B. Terra X und andere Life Auftritte). 2017 wurden jedoch seine Seminar- und Geschäftsräume in Thüringen völlig überraschend von einem SEK Kommando im Zuge der Ermittlungen gegen die „Europäische Aktion“ durchsucht, weil zwei seiner Seminarbesucher der EA zugerechnet wurden. Er bezeichnete dies als einschneidendes Erlebnis. Daraufhin zog er mit seiner neuen Partnerin und deren Sohn in die Rhön und gründete eine „Wolfszeit Outdoor“ Firma, zunächst als Einzelunternehmen, dann auch GBR oder OG ab 2013.
OLG Frankfurt 13.06.2024
8. Verhandlungstag
Die Verhandlung startet um 9:47 Uhr, Presse und Zuschauer sind in der Spitze mit jeweils 12 Personen anwesend, auch die GBA ist heute zumindest bis Mittag vollzählig, danach hat sich GBA Engelstätter verabschiedet.
Zu Beginn lässt Richter Bonk 2 Listen mit Urkunden und Durchsuchungsbeschlüssen an die Prozessbeteiligten verteilen, die im Selbstleseverfahren eingeführt werden sollen. Die eine Liste enthält 42 Urkunden die hiesigen und in Stuttgart Angeklagten betreffend, die zweite Liste enthält 130 Urkunden aus dem Band 9 (TKÜ Anordnungsbeschlüsse).
Danach wird der erste Zeuge KK Julian M., 23 Jahre alt, Dienststelle BKA Berlin zu seinem Vermerk vom 28.4.23 befragt. Es geht dabei um die Auswertung der Asservate von Rüdiger v.P., die am 7.12.22 im Gästezimmer der Tochter in Münstertal sichergestellt wurden. Seine Aussagenehmigung ist die unterschriebene Variante.
Der Zeuge war von Feb.-Okt.23 mit der Auswertung dieser Asservate beschäftigt. Es handelt sich dabei u.a. um Visitenkarten, ein Poster „The great Awakening“, verschiedene Aufkleber mit politischen Äußerungen (z.B. Die Lügner 2.0), einen Kalender aus 2022 (Wolfszeit), Bundeswehrdokumente aus den 90er Jahren (Packliste, Fallschirmjäger Befehl), Blanko Covid Testzertifikate und Impfbescheinigungen, ein Titelblatt des Spiegel Magazin über einen Afghanistan-Einsatz, Pressemitteilungen über Kinderhandel, sowie einen Sorgerechtsstreit, eine Notiz „HKMP7475“ und eine Broschüre/Anleitung zum Ausnehmen von Tieren einer Firma Puma aus Solingen.
Der Zeuge hat die Asservate nur anhand von Fotos ausgewertet, die ihm elektronisch vorgelegt wurden, die Original-Asservate befänden sich in Meckenheim, seine Dienststelle ist in Berlin. Er war bei der Durchsuchung und Sicherstellung am 7.12.22 nicht selbst dabei und hatte keine Vorgaben zur Auswertung. Seine Aufgabe war „alles Mögliche auszuwerten“ (RA Lober f. Birgit M.-W. bezeichnet dies zutreffen als „Kessel Buntes“), äußerlich zu beschreiben, ggf. Zusammenhänge herzustellen oder neue zu erschließen. Er bezeichnete es als „ergebnisoffene Auswertung“, an der er ca. 9 Monate lang alleine gearbeitet hat. Dies war nicht seine erste Auswertung, aber es lagen ihm bisher noch nie „körperliche“ Asservate vor, immer nur elektronische, aber das würde ja genügen.
Die Notiz „HKMP7475“ hat er sofort mit Waffen assoziiert, HK für Heckler Koch, MP für Maschinenpistole. Weiteren Auslegungsmöglichkeiten, wie z.B. ein KfZ Kennzeichen (HK=Heidekreis) oder ein Passwort oder dass es evtl. AK statt HK heißen könne, ist er nicht weiter nachgegangen. Allerdings hat er eine möglicherweise passende softair Waffe dazu bei Heckler und Koch entdeckt.
Zum Begriff „Wolfszeit“ hat er ebenfalls nicht weiter nachgeforscht, dies hat er sofort in Verbindung mit dem Beschuldigten Peter W. gebracht.
Das Poster „The great Awakening” hat er als Asservat mit „verschwörungstheoretischem Inhalt“ bezeichnet. Er machte das dabei nur an dem darauf genannten „QANON“ fest und zitiert dazu im Vermerk aus der englischsprachigen Quelle „gnet-research.org“.
Der Zeuge ist aktuell nicht mehr im Verfahren tätig und wird nach 1 ½ Stunden um 11:28 Uhr unvereidigt entlassen.
RA Sieg (für Prinz Reuß) verliest nun eine ergänzende Begründung für seinen bereits gestellten Antrag auf Haftverschonung. Er betont mehrfach, daß Gegenstand seines Antrags nur das sei, was die GBA in der Anklage behauptet und der Straftatbestand des § 129a dadurch nicht erfüllt sei.
Zitat: „wir bräuchten hier eigentlich überhaupt keine Beweisaufnahme, sondern könnten uns dahingehend verständigen, daß die Anklage nicht haltbar ist, weil das, was drin steht den rechtlichen Voraussetzungen nach §129a zu verurteilen nicht genügt“
Die GBA verweist in einer kurzen Stellungnahme dazu auf eine BGH Entscheidung vom 11.7.23 zur rechtlichen Bewertung der „Allianz“ und damit sei dann auch alles gesagt.
RA Sieg erwidert darauf, daß sich der 4. Strafsenat des BGH hier nicht mit Ruhm bekleckert hätte, anders gesagt, er hält sich nicht an seine eigene Rechtssprechung.
Gedanken und Fragen zu den bisher vorgebrachten Vermerken im OLG Stuttgart
ALLE bisherigen Vermerke wurden anhand von Bildern angefertigt. In wenigen Fällen wurden noch zusätzliche Hinweise aus anderen Protokollen hinzugezogen. Das einzige was diesbezüglich von den bisherigen Zeugen noch erbracht wurde waren Internetrecherchen, die jedoch meist lückenhaft bzw. ungenügend waren.
Weshalb werden, beim angeblich größten Verfahren aller Zeiten, solche Vermerke auf diese Art und Weise angefertigt? Ist es nicht möglich qualifizierte und kompetente Mitarbeiter einzusetzen die anständige Ermittlungsarbeiten mit Hand und Fuß erbringen? (In Serien wie z.B. „CSI Miami“ oder „den Tätern auf der Spur“ läuft das wesentlich kompetenter und umfassender ab)
Des Weiteren kommt die Frage auf weshalb ausschließlich Dinge herangezogen werden, die den Beschuldigten belasten?
Es wurden ausschließlich Hosen, Hemden und Jacken mit Bundeswehrlook begutachtet… oder Tshirts mit Aufdrucken die man als negativ bewerten kann. Es ist doch vermutlich davon auszugehen, dass der Beschuldigte noch weitere 2-30 Hosen im Schrank hatte… und noch weitere 2-20 Jacken…
Womöglich hatte er sogar einen biederen Strickpulli im Schrank mit der Aufschrift “Mama ist die Beste“… denn bevor er sich ergeben hat, hat er mit ihr noch telefoniert. Dies bedeutet für mich, dass er eine enge, aufrichtige und innige Verbundenheit zu ihr hat.
Dieser Prozess wirft mit jedem weiteren Verhandlungstag mehr Fragen auf, wie beantwortet werden.
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