MAJMOO ‘al-FATAAWA’sDerGroßgelehrtenderSunnah

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Sammlung sinngemäßer Übersetzungen von Fatwas der anerkannten Großgelehrten der Sunnah, die auf www.alifta.net und anderen vertrauenswürdigen Plattformen veröffentlicht wurden.
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2 months, 3 weeks ago

Frage: Einige Menschen feiern den Valentinstag am 14. Februar, indem sie rote Rosen verschenken, rote Kleidung tragen und sich gegenseitig zu diesem Tag beglückwünschen. Einige Konditoreien backen herzförmige Kuchen in Rot und verzieren sie mit Herzen, während andere Geschäfte spezielle Waren zu diesem Anlass bewerben. Wie ist Ihre Meinung zu folgenden Punkten:1. Das Feiern dieses Tages?2. Der Einkauf in diesen Geschäften an diesem Tag?3. Geschäftsinhaber, die den Tag selbst nicht feiern, aber Geschenke an diejenigen verkaufen, die ihn feiern? Möge ALLAH Sie reichlich belohnen.

Antwort: Die eindeutigen Beweise aus dem Koran und der Sunnah, auf die sich die Salaf (frommen Vorfahren) dieser Ummah einhellig stützen, bestätigen, dass es im Islam nur zwei Feste (Eid) gibt:
Eid-ul-Fitr (Fest des Fastenbrechens)
Eid-ul-Adha **(Opferfest)

Jedes andere Fest, sei es einer Person, einer Gruppe oder einem bestimmten Ereignis gewidmet, oder egal welchen symbolischen Charakter es hat, ist ein erfundenes Fest (Bid’ah). Es ist Muslimen nicht erlaubt, solche Feste zu:
Feiern Gutzuheißen Sich daran zu erfreuen In irgendeiner Form zu unterstützen Denn dies gilt als Überschreitung der von ALLAH gesetzten Grenzen, und wer diese Grenzen überschreitet, hat sich selbst Unrecht getan.**

Wenn wir noch hinzufügen, dass dieses Fest ein Fest der Kuffar (Nicht-Muslime) ist, dann ist dies eine Sünde, die weitere Sünden nach sich zieht, da dies: 1. Nachahmung der Ungläubigen (Tashabbuh) bedeutet. 2. Eine Art der Unterstützung (Ta’awun) **von Praktiken ist, die nicht islamisch sind.

ALLAH (سبحانه وتعالى) verbietet den Gläubigen in Seinem Buch ausdrücklich:{وَلَا تَعَاوَنُوا عَلَى الْإِثْمِ وَالْعُدْوَانِ ۚ وَاتَّقُوا اللَّهَ ۖ إِنَّ اللَّهَ شَدِيدُ الْعِقَابِ} „Und helft einander in Rechtschaffenheit und Gottesfurcht, aber helft einander nicht bei Sünde und Übertretung. Und fürchtet ALLAH. Gewiss, ALLAH ist streng im Strafen.“
(Sure Al-Mā’idah 5:2)**

Urteil zum Valentinstag: Es ist harām (verboten) für Muslime, den Valentinstag zu feiern, ihn zu billigen oder andere dazu zu beglückwünschen. Muslime müssen sich von diesem Fest fernhalten, um dem Befehl ALLAHS und Seines Gesandten (صلى الله عليه وسلم) zu gehorchen und um sich vor Seinem Zorn und Seiner Strafe zu schützen.

Urteil zum Verkauf von Geschenken und Einkaufen an diesem Tag: Es ist ebenfalls harām, den Valentinstag zu unterstützen, sei es durch: Verkauf von Geschenken Herstellung von Dekorationen Angebot von Sonderaktionen Kauf von Geschenken für diesen Anlass Werbung für den Valentinstag Dies fällt unter die Kategorie:“Zusammenarbeit bei Sünde und Übertretung” (Ta’awun ʿala al-ithm wal-ʿudwān).

Empfehlung für Muslime: Muslime sind verpflichtet, sich an den Koran und die Sunnah zu halten, besonders in Zeiten der Versuchung (Fitnah), wenn falsche Bräuche weit verbreitet sind. Sie sollten klug und wachsam sein, um nicht in die Irreführung derjenigen zu geraten, die den Zorn ALLAHS auf sich gezogen haben.Muslime sollten ALLAH um Standhaftigkeit im Glauben bitten, denn nur ALLAH ist derjenige, der rechtleitet und die Herzen festigt.

Möge ALLAH uns Erfolg gewähren.
Möge Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein. Vorsitzender: ʿAbdul-ʿAzīz Āl ash-Shaykh
Mitglieder: **ʿAbdullāh ibn Ghudayyān, Ṣāliḥ al-Fawzān, Bakr Abū Zayd

(Ständiges Komitee für Gelehrtenforschung und Fatwa: Band 2, S. 262–264)**
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Verantwortlich: Abu Bilal al Almāny

2 months, 4 weeks ago

**Scheikh ʿAbdul-ʿAziz ibn Baaz (رحمه الله تعالى ورحمة واسعة) sagte:

„…Eine der missbilligten Angelegenheiten, die die Menschen heutzutage eingeführt haben, ist das Errichten einer Bühne für die Braut, auf der ihr Ehemann mit ihr in der Gegenwart geschmückter Frauen sitzt. Einige männliche Verwandte von ihm oder ihr könnten ebenfalls anwesend sein. Es besteht kein Zweifel daran, dass diese Sitte zu großem Übel führt und es Männern ermöglicht, vollständig geschmückte und anziehende Frauen zu betrachten. Dies hat schlimme Folgen, weshalb sie verboten werden sollte, um die Mittel zur Fitnah zu vermeiden und die Gesellschaft der Frauen vor dem zu schützen, was der geheiligten Schari‘ah widerspricht…“

[Majmoo‘ al-Fataawa Ibn Baaz, Bd. 4, S. 244]**——-
Verantwortlich:
Abu Bilal al Almāny

3 months, 2 weeks ago

Frage: Sollten wir schwache (Da’if) und erfundene (Mawdu’) Hadithe in Angelegenheiten der Anbetung anwenden?Antwort: Bezüglich Mawdu’-Hadithen **(erfundene Hadithe) ist es nur erlaubt, sie zu erwähnen und zu zitieren, wenn davor gewarnt wird.

Was die Da’if-Hadithe (schwache Hadithe) betrifft, so gibt es keinen Schaden darin, sie zu erwähnen, um gute Taten zu fördern und vor schlechten Taten zu warnen. Sie können jedoch nicht als Beweise herangezogen werden. Es ist besser und hat Vorrang, auf Sahih-Hadithe (authentische Hadithe) zurückzugreifen und diese zu bevorzugen.

(Majmoo’ al-Fataawa von Ibn Baaz, Band 26, Seite 308)**———
Übersetzt: Abu Bilal al Almāny

3 months, 2 weeks ago

Scheikh Abdul-’Aziz Ibn Baz (möge ALLAH ihm weite Barmherzigkeit schenken) sagte: „… Das Vervollkommnen der Gebetswaschung (Wudu’) unter schwierigen Umständen, wie z. B. bei extremer Kälte, wenn es notwendig ist, ist ein Beweis für den starken Iman (Glauben) **einer Person. Darüber hinaus wird ihre Belohnung größer sein. Wenn jedoch warmes Wasser zur Verfügung steht, ist es besser, dieses zu verwenden, da warmes Wasser hilft, die Gebetswaschung besser zu vervollkommnen und sie auf die Weise auszuführen, wie ALLAH (عز وجل) sie uns vorgeschrieben hat. Es erleichtert es einer Person, Unreinheiten zu entfernen und sich mit diesem warmen Wasser zu reinigen.“

(Fatawa Nur Ala Al-Darb von Ibn Baz, Band 5, Seite 134)**—————
Übersetzt: Abu Bilal al Almāny

4 months ago

Fatwa Nr. 16585QFrage 1: Was ist die Rechtslage bezüglich des Tragens von Sportkleidung, die Logos von Nicht-Muslimen trägt, wie z. B. Sport-T-Shirts mit italienischen, deutschen und amerikanischen Logos oder solche, die die Namen von nicht-muslimischen Spielern zeigen?Antwort: Das Tragen von Kleidung, die Logos von Nicht-Muslimen trägt, wird wie folgt differenziert: 1. Wenn diese Logos auf die Religionen der Nichtgläubigen hinweisen, wie z. B. das Kreuz und Ähnliches, ist es nicht erlaubt, solche Kleidung zu importieren, zu verkaufen oder zu tragen. 2. Wenn diese Logos eine nicht-muslimische Persönlichkeit verherrlichen, sei es durch das Abbild dieser Person oder durch das Schreiben ihres Namens auf der Sportkleidung, so ist dies ebenfalls haram (verboten). 3. Wenn diese Logos weder auf irgendeine Form der Anbetung hinweisen noch eine bestimmte Person verherrlichen, sondern lediglich gewöhnliche kommerzielle Logos sind, besteht kein Einwand gegen das Tragen solcher Kleidung.Möge ALLAH uns Erfolg gewähren.Möge Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.Unterzeichner: **• Vorsitzender: ’Abdul-’Aziz ibn ’Abdullah ibn Baz
• Mitglied: ’Abdullah ibn Ghudayyan
• Mitglied: Salih Al-Fawzan
• Mitglied: ’Abdul-’Aziz Al Al-Shaykh
• Mitglied: Bakr Abu Zayd

(Aus: Die Ständige Kommission für wissenschaftliche Forschungen und Fatwa: Gruppe 1, Band 24, Seiten 24-25)**———
Übersetzt: Abu Bilal al Almāny

4 months, 3 weeks ago

Lesen der Bibel Die zweite Frage aus Fatwa Nr. 8852:Frage 2: Was ist das Urteil über das Lesen der Bibel?Antwort: **Die vor dem Qur’an offenbarten göttlichen Bücher enthalten heutzutage zahlreiche Verfälschungen, Veränderungen und Auslassungen, wie ALLAH im Qur’an erwähnt. Daher ist es Muslimen nicht erlaubt, eines dieser Bücher zu lesen, es sei denn, sie verfügen über fundiertes Wissen in der Religion (Din) und beabsichtigen, die Verfälschungen und Widersprüche in diesen Büchern zu erklären.

Möge ALLAH uns Erfolg gewähren. Möge Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein!

Vorsitzender: ’Abdul-’Aziz ibn ’Abdullah ibn Baz
Stellvertretender Vorsitzender: Abdul-Razzaq ’Afify
Mitglied: ’Abdullah ibn Ghudayyan
Mitglied: ‘Abdullah ibn Qa’ud

[Ständiger Ausschuss für wissenschaftliche Forschung und Fatwa: Band 1, Band 3, Seiten 433–434]**——-
übersetzt: Abu Bilal al Almāny

6 months ago

Wenn die Krankheit nicht schwerwiegend ist und die Verwendung von Wasser keinen Schaden anrichtet, keine Krankheit verursacht, die Genesung nicht verzögert oder Schmerzen nicht verstärkt, zum Beispiel bei Kopfschmerzen oder Zahnschmerzen und Ähnlichem, oder wenn warmes Wasser ohne Schaden verwendet werden kann, ist es nicht erlaubt, Tayammum durchzuführen. Tayammum ist nur erlaubt, wenn die Verwendung von Wasser schädlich ist. Da in diesem Fall jedoch kein Schaden vorliegt und Wasser verfügbar ist, ist es für die Person verpflichtend, Wasser zu verwenden.

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übersetzung:
Abu Bilal al Almāny

6 months ago

Fatwa Nr. 17798Alles Lob gebührt ALLAH allein, und Friede und Segen seien auf dem letzten der Propheten. Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Fatwa hat das Fatwa-Gesuch geprüft, das an Seine Eminenz, den Großmufti, von einem aufrichtigen Bruder eingereicht und durch das Generalsekretariat des Rates der höchsten Gelehrten unter der Nr. 5431 vom 25.12.1414 H. an das Komitee weitergeleitet wurde. Der Bruder erklärt in seiner Nachricht, dass er in einem Krankenhaus einen Mangel an Wissen bei einigen Patienten darüber festgestellt habe, wie sie das Gebet (Salah) und die Gebetswaschung (Wudu’) richtig ausführen sollten, insbesondere bei Patienten, die sich nicht bewegen können. Er bittet um eine ausführliche Fatwa zu den Vorschriften für Taharah (rituelle Reinigung) und das Gebet kranker Personen. Nach Prüfung des Antrags gab das Komitee folgende Antwort:Erstens: Taharah (rituelle Reinigung), die von einem kranken Menschen beachtet wird: 1. Ein Kranker muss wie ein gesunder Mensch die rituelle Reinigung mit Wasser durchführen, um sowohl große als auch kleine Unreinheiten zu beseitigen. Ein Kranker muss Wudu’ verrichten, um kleine Unreinheiten (Hadath) zu beseitigen, und Ghusl (die vollständige rituelle Waschung), um große Unreinheiten zu beseitigen.
2. Es ist erforderlich, vor dem Wudu’ Istinja’ (Reinigung der Intimstellen mit Wasser nach dem Urinieren oder Stuhlgang) oder Istijmar (Reinigung der Intimstellen mit einem harten Material nach dem Urinieren oder Stuhlgang) durchzuführen. Bei Istijmar muss man drei reine Steine verwenden. Es ist nicht erlaubt, Istijmar mit Tierdung, Knochen, Lebensmitteln oder anderen unantastbaren Gegenständen durchzuführen. Es ist besser, Istijmar mit Steinen, Toilettenpapier, Lehm oder Ähnlichem durchzuführen und anschließend Wasser zu verwenden, da die Steine die Unreinheit beseitigen und das Wasser den Bereich reinigt, was effektiver ist. Es ist dem Betroffenen freigestellt, entweder Istinja’ mit Wasser oder Istijmar mit Steinen und ähnlichen Materialien durchzuführen. Wenn die Person eine der beiden Optionen wählt, ist Wasser vorzuziehen, da es die Unreinheit und ihre Rückstände entfernt und die Organe reinigt und dabei effektiver ist. Wenn die Person nur Steine verwenden möchte, ist es ausreichend, drei Steine zu verwenden, wenn diese den Bereich reinigen. Wenn diese nicht ausreichen, kann ein vierter und fünfter Stein verwendet werden, bis der Bereich sauber ist. Es ist besser, eine ungerade Anzahl an Steinen zu verwenden. Es ist nicht erlaubt, Istijmar mit der rechten Hand durchzuführen. Wenn jedoch die linke Hand amputiert, gebrochen oder verletzt ist, darf Istijmar aus Notwendigkeit mit der rechten Hand durchgeführt werden, ohne dass ein Vorwurf gemacht wird.
3. Wenn der Kranke aufgrund von Unfähigkeit, Angst vor Komplikationen oder Verzögerung der Genesung kein Wudu’ mit Wasser durchführen kann, darf er Tayammum (trockene Waschung mit sauberer Erde) durchführen. Tayammum wird durchgeführt, indem man reinen Staub mit den Handflächen einmal berührt und dann das Gesicht mit der Innenseite der Finger und die Hände mit den Handflächen einreibt. Es ist erlaubt, Tayammum auf jeder reinen Fläche durchzuführen, die Staub hat, auch wenn sie nicht der Boden ist. Zum Beispiel kann man eine Wand verwenden, wenn sich darauf Staub befindet, und Tayammum durchführen, indem man die Wand berührt. Wenn die Person nach dem ersten Tayammum rituell rein bleibt, kann sie ein weiteres Gebet verrichten, wie bei Wudu’, selbst für mehrere Gebete, und muss das Tayammum nicht erneuern, da es ein Ersatz für Wasser ist und dieselbe Regel wie sein Ersatz hat.

Alles, was das Wudu’ ungültig macht, macht auch das Tayammum ungültig, sowie das Vorhandensein von Wasser und die Möglichkeit, es zu verwenden.

4.

6 months, 1 week ago

Scheich Abdulaziz ibn Baz, möge ALLAH ihm barmherzig sein, wurde gefragt:Frage: Ich hätte gern von Ihrer Eminenz ein Wort der Anleitung für den Anfänger beim Streben nach Wissen und welche die wichtigsten Texte sind, die auswendig gelernt werden sollten.

Antwort: Das Wichtigste ist, sich mit dem Qur’an zu beschäftigen, ihn viel zu rezitieren und über seine Bedeutungen nachzudenken, und danach die Sunnah.

Zu den besten und kürzesten Büchern über Hadith gehören: „Umdat al-Hadith“ von Scheich Abd al-Ghani und „Buloogh al-Maram“ von Scheich al-Hafidh Ibn Hajar, das sind zwei sehr gute, kurze und nützliche Bücher.

In der Aqida (Glaubenslehre) ist das Buch „Kitab Al-Tawheed“ von Scheich Muhammad Ibn Abdil-Wahhaab sowie „Al-Aqeedah Al-Wasitiah“ von Scheichul-Islam Ibn Taymiyyah zu empfehlen, ebenso „Die drei fundamentalen Prinzipien (Al-Usool Al-Thalatha)“ und „Kashf Al-Shubuhaat“; das sind großartige und nützliche Bücher zur Glaubenslehre, deren Auswendiglernen wir empfehlen.

Ebenfalls empfehlen wir „Die Vierzig Hadithe“ von Imam al-Nawawi und das Ergänzungswerk von Ibn Rajab „Jawami’ al-Kalim“, fünfzig authentische Hadithe, die man ebenfalls auswendig lernen sollte.

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übersetzt: Abu Bilal al Almāny

6 months, 1 week ago

Frage: Was ist das Urteil über das Gebet, bei dem ich meinen Kopf aus der Sujud (Niederwerfung) vor dem Imam (derjenige, der das Gemeinschaftsgebet leitet) erhoben habe?Antwort: **Wenn du deinen Kopf vor dem Imam erhoben hast, solltest du wieder niederwerfen und ihn dann nach dem Imam wieder erheben. Wenn du dies nicht getan hast, weil du darüber unwissend warst, trifft dich keine Sünde und dein Gebet ist gültig. Wenn du jedoch das islamische Urteil darüber kennst und absichtlich die Sujud nicht erneut verrichtet hast, ist dein Gebet ungültig und du solltest es wiederholen. Wenn du jedoch über das Urteil unwissend warst, ist dein Gebet gültig, aber du solltest dies nicht erneut tun.

Falls du deinen Kopf hebst, weil du denkst, dass der Imam seinen Kopf gehoben hat, und dann feststellst, dass er es noch nicht getan hat, verrichte die Sujud erneut und erhebe dann deinen Kopf nach dem Imam.

(Fatawa Noor Ala Al-Darb Ibn Baaz, Band: 12; S. 362 - 363)**——-
übersetzt: Abu Bilal al Almāny

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