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Offizieller Kanal von Boris Reitschuster

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- Die Schatzkammer des Wissens -

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Der echte, offizielle und einzige Telegram-Kanal von Tim Kellner!

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1 year, 10 months ago

Nochmals: Zum strafrechtlichen GünstigkeitsprinzipMich haben einige Nachrichten erreicht, in denen die Anwendung des § 1 Abs 2 VStG bei Außerkrafttreten des COVID-19-MG bezweifelt wurde ("... Ich verstehe nicht, wie ein Anwalt so einen offensichtlichen Unsinn verbreiten kann.").

Die ständige Rechtsprechung zu den Grenzen des § 1 Abs 2 VStG (zB VwGH vom 22.07.2019, Ra 2019/02/0107: "... Im Revisionsfall sind sowohl die Strafdrohung als auch die Strafart unverändert geblieben [§ 24 Wiener Wettengesetz]. Das Tatbild im Tatzeitpunkt und das Tatbild im Entscheidungszeitpunkt unterscheiden sich vom Unwerturteil her in keiner Weise.") hindert tatsächlich die Anwendung des Günstigkeitsprinzips für laufende Änderungen von COVID-19-Verordnungen (COVID-19-LV, COVID-19-MV, COVID-19-SchuMaV, COVID-19-NotMV ua), solange das COVID-19-Maßnahmengesetz mit den darin enthaltenen Blankettstrafnormen weiterhin gilt.

Demgegenüber ist das geplante Außerkrafttreten des COVID-19-Maßnahmengesetzes durch Zeitablauf tatsächlich ein Anwendungsfall des § 1 Abs 2 VStG. Ich stütze meine Rechtsansicht auf die Kommentarliteratur, die sich eingehend mit der höchstgerichtlichen Rechtsprechung auseinandergesetzt hat (Lewisch in Lewisch/Fister/Weilguni [Hrsg], VStG² § 1 Rz 14: "Ob die Strafnorm durch Gesetzgebungsakt aufgehoben wird oder durch Zeitablauf außer Kraft tritt ['Zeitgesetz'] ist einerlei" [mwN zur Rsp des VwGH]).

Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass einzelne Behörden oder Verwaltungsrichter diese Konsequenz nicht ziehen und andere Entscheidungen treffen wollen. Dass in der gelebten Praxis oftmals rein ergebnisorientierte (um nicht zu sagen: willkürliche) Entscheidungen getroffen werden, um Bestrafungen zu rechtfertigen, ist mir bekannt. Ebenso ist nicht auszuschließen, dass die Regierungsmehrheit im Parlament kurzfristig vor Ablauf des COVID-19-MG beschließt, die darin enthaltenen Strafnormen in das Dauerrecht (zB in das Epidemiegesetz) zu übernehmen, woraus sich auch objektiv wieder eine andere rechtliche Beurteilung zu § 1 Abs 2 VStG ergeben kann. Ich kommentiere hier aber den aktuellen und objektiven Stand der Rechtslage ohne absehbare Eingriffe des Gesetzgebers.

- RA Dr. Michael Schilchegger
(t.me/schilchegger)

1 year, 10 months ago

COVID-19-Maßnahmen: Das Ende der COVID-VerwaltungsstrafenHeute vor einem Jahr wurde die COVID-19-Impfpflicht im Gesundheitsausschuss des Bundesrats beraten und wenige Tage später, am 4.2.2022, im BGBl kundgemacht. Heute ist die COVID-19-Impfpflicht Geschichte. Ausgehend von aktuellen Medienberichten soll nun endlich auch das COVID-19-Maßnahmengesetz beendet werden.

Das bedeutet, dass die Befristung des COVID-19-Maßnahmengesetzes - anders als bisher - kein weiteres Mal im Nationalrat verlängert werden wird. Somit kann das Gesetz am 30.06.2023 plangemäß außer Kraft treten (§ 13 Abs 1 COVID-19-MG).

Das ist aber schon heute eine gute Nachricht: Wird von den Behörden ein Verfahren wegen Verletzung des COVID-MG angestrengt - beispielsweise wegen Verletzung der Maskenpflicht in Wien -, ist es ab sofort sinnvoll, das anhängige Strafverfahren durch formale Rechtsbehelfe und Eingaben zu verzögern. Das gilt prinzipiell für alle noch anhängigen Verfahren. Gelingt diese Verzögerung bis zum 01.07.2023, also bis zu einem Zeitpunkt, an dem die gesetzliche Grundlage für das Strafverfahren entfallen sein wird, ist das noch anhängige Strafverfahren nach dem strafrechtlichen Günstigkeitsprinzip einzustellen (§ 1 Abs 2 VStG).

- RA Dr. Michael Schilchegger
(t.me/schilchegger)

P.S.: Die Teilnehmer am Projekt "Athene" erhalten kommende Woche eine Nachricht von mir!

2 years, 8 months ago

?? Leitfaden gegen Strafbescheide ⚖️
insbesondere gegen die Impfpflicht - überarbeitete Fassung13.04.2022 um 13:53 Uhr

Lange war es angekündigt, nun ist es da!
Dieses Dokument sollte sich JEDER sichern!Ein umfassender Leitfaden, wie man sich gegen Strafbescheide zur Wehr setzt, mit Schwerpunkten

? Einspruch und Bescheidbeschwerde;
? rechtliche Grundlagen, die jeder Aktivist und Selbstdenker kennen sollte;
? Argumente gegen Anschuldigungen;
? Wie wehrt man sich gegen die Impfpflicht;
? Prävention und weitere Hilfestellung;
? und wann man sich Hilfe holen sollte.

Dieses benutzerfreundliche Nachschlagewerk mit über 70 Seiten und dutzenden Querverweisen und unzähligen Links sowie zahlreichen Formularen und Mustern kann jedem Laien (als auch Geübten) helfen, besser zu seinem Recht zu kommen!

‼️ Teilt es bitte an alle Rechtssuchenden! ‼️

@ManuelMuellner

2 years, 10 months ago

COVID-19-Impfpflicht: Der Unterschied zwischen Inkrafttreten und Geltung Das Gesetz ist seit heute Mitternacht in Kraft. Die Pflicht, über einen "gültigen Impfstatus" zu verfügen, gilt aber erst ab 15.03.2022 (§ 4 Abs. 1 COVID-19-IG). Bis dahin können Sie das Gesetz nicht verletzen, selbst dann nicht, wenn Sie das wollen.

Einige Massenmedien nehmen es mit der Wahrheit nicht so genau und schreiben, dass die Impfung nun verpflichtend wäre, aber Kontrollen erst ab 15.03.2022 vorgesehen sind. Das ist Unsinn.

Der Volksmund neigt zur Vorsicht: Zwei Juristen, drei Meinungen. In diesem Punkt ist die Rechtslage aber eindeutig. Sie haben mein Wort als Rechtsanwalt, dass Sie vor dem 15.03.2022 wegen einer Verletzung des COVID-19-IG nicht rechtmäßig bestraft werden können.

(Falls Sie dennoch eine Strafverfügung oder eine Aufforderung zur Rechtfertigung vor dem 15.03.2022 erhalten: Senden Sie mir das samt Ihrer Kontaktdaten an [email protected], ich komme dann auf Sie zu).

- RA Dr. Michael Schilchegger

2 years, 10 months ago

?? AMS Mitwirkungspflicht
06.02.2022 um 20 : 15 Uhr

Im gestrigen Sprachchat zu "Sand ins Getriebe", Folge 1 (siehe hier: https://t.me/ehrlichalexander/584) sind wir mit der Frage konfrontiert worden, wie sich Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende gegenüber dem AMS verhalten können, um ihre Rechte bestmöglich wahrzunehmen. Während wir an einer Sondersendung zu diesem Thema arbeiten (dauert noch ca. eine Woche, umfassend zu recherchieren), schon mal vorab:

? https://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/verwaltungsverfahren_ermittlungsverfahren_und_mitwirkungspflicht.html

Die Behörde bestimmt den Ablauf des Ermittlungsverfahrens, muss nach den Prinzipien der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis vorgehen, darf aber deshalb nicht das Parteiengehör schmälern oder die Feststellung erforderlicher Beweise ablehnen.

Was bedeutet das?

➡️ Wer dem AMS sagt "ich lasse mich trotz Impfpflichtgesetz nicht impfen, weil ich es nicht will", hat einen Trumpf aus der Hand gegeben
➡️ Wer hingegen sagt "ich bin gerade dabei, meine Impffähigkeit abklären zu lassen", eröffnet eine Lawine von Möglichkeiten der Feststellung erforderlicher Beweise - die vielfach sehr schwer zu erbringen sein werden

Wir sind immer noch sehr gespannt, wie die Allergologen z.B. vorhaben, das Nichtvorliegen einer Allergie gegen Inhaltsstoffe der Spritzen letztgültig festzustellen.

#sandinsgetriebe #papierkrieg #impfpflichtgesetz #impffähigkeit #impfunfähigkeit

Liebe Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander

Telegram

❤️🤝🕊 Alexander Ehrlich 🇦🇹🇩🇪🇮🇹🇪🇺🇺🇦🇷🇺

***🇦🇹*** Sprachchat zu "Sand ins Getriebe" vom 05.02.2022 ab 21 : 00 Uhr veröffentlicht am 05.02.2022 um 23 : 00 Uhr Themen: ***👉*** Kurzbericht über die erste Folge des Sendeformats "Sand ins Getriebe" (siehe hier: https://t.me/ehrlichalexander/582) ***👉*** Erklärung des…

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