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Shaykh Ibn Baz und Sheikh Ibn Uthaymin rahimahumullah haben den Konsens bestätigt und bekräftigt, dass eine Entlohnung für das Lehren des Qur’an und islamischer Wissenschaften erlaubt ist, wenn dies notwendig ist.
Beide Gelehrte betonten, dass die Absicht des Lehrers rein sein muss und dass das Ziel der Erhalt und die Verbreitung des Wissens ist.
Shaykh Ibn Uthaymin erklärte:
"Es ist für Lehrer erlaubt, eine Entlohnung zu nehmen, wenn dies notwendig ist, und dies ist im Einklang mit der Meinung der Mehrheit der Gelehrten."
[Fatawa Nur 'ala ad-Darb von Shaykh Ibn Uthaymin, Band 8, S. 332]
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