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Pressemeldung des des Staatsgerichtshofes:
Pressemitteilung Nr. 16/24
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat die auf Wahlfehler im Zusammenhang mit der Aufstellung des Wahlvorschlags der AfD im Vorfeld der Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 9. Oktober 2022 (19. Wahlperiode) gestützte Wahlprüfungsbeschwerde zweier Antragsteller zurückgewiesen.
Die Antragsteller sind Mitglieder der Partei FDP. Sie haben geltend gemacht, bei der Aufstellung des Wahlvorschlags der AfD im Vorfeld der letzten Landtagswahl seien die Grundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl verletzt worden. Wer einen aussichtsreichen Listenplatz habe erhalten wollen, habe einen vierstelligen Betrag auf ein Konto des heutigen Landesvorsitzenden Ansgar Schledde einzahlen müssen. Mit den Beträgen sei das Abstimmungsverhalten der Delegierten beeinflusst worden. Ein Wahlfehler liege auch darin, dass der Wahlvorschlag der AfD von einer Delegiertenversammlung aufgestellt worden sei, obwohl die Satzung der AfD diese Möglichkeit zum damaligen Zeitpunkt nicht vorgesehen habe. Schließlich haben die Beschwerdeführer gerügt, die Landeswahlleiterin habe den Wahlvorschlag trotz entsprechender Anhaltspunkte für die geltend gemachten Verstöße entgegen § 21 Abs. 1 NLWG nicht hinreichend intensiv geprüft und den Vorschlag nicht zur Wahl zulassen dürfen. Die Wahl sei für ungültig zu erklären und zu wiederholen.
Der Antrag hatte vor dem Staatsgerichtshof keinen Erfolg. Einen Fehler in der Wahlvorbereitung der AfD, der zur Ungültigkeit der Landtagswahl führt, hat der Staatsgerichtshof nicht feststellen können. Dass die gezahlten Beträge wahlrechtswidrig verwendet worden sind, um das Stimmverhalten der Delegierten auf der maßgeblichen Delegiertenversammlung am 2. und 3. Juli 2022 zu beeinflussen, ließ sich nicht nachweisen. Die Angaben des ehemaligen AfD-Landtagsabgeordneten Emden in einem am 2. Oktober 2022 ausgestrahlten TV-Interview und in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Verden sind unergiebig. Auch den Kontounterlagen sind keine Geldbewegungen mit erkennbaren Zusammenhang zur Delegiertenversammlung am 2. und 3. Juli 2022 zu entnehmen. Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen des Staatsgerichtshofs sind nicht vorhanden. Dass privat eingezahlte Gelder für Parteizwecke verwendet worden sind, ohne dies in den Rechenschaftsberichten der AfD aufzuführen, mag gegen das Parteiengesetz verstoßen und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, bewirkt aber für sich genommen keinen Wahlfehler.
In der Durchführung der Aufstellungsversammlung als Delegierten- und nicht als Mitgliederversammlung liegt ebenfalls kein zur Ungültigkeit der Landtagswahl führender Wahlfehler. Die - möglicherweise satzungswidrig - vorgenommene Aufstellung des Landeswahlvorschlags der AfD in einer Delegiertenversammlung verletzt nicht den Kernbestand an wahlrechtlichen Verfahrensgrundsätzen, ohne den ein Kandidatenvorschlag schlechterdings nicht Grundlage einer Landtagswahl sein kann. Denn das Landtagswahlrecht erlaubt eine Kandidatenaufstellung sowohl im Rahmen einer Mitglieder- als auch einer Delegiertenversammlung; beides genügt demokratischen Grundsätzen. Ein Verstoß „nur" gegen eine Parteisatzung bei der Aufstellung der Listenkandidaten kann eine erfolgreiche Wahlanfechtung regelmäßig nicht begründen.
Soweit die Beschwerdeführer das unzureichende Verfahren und die Entscheidung der Landeswahlleiterin gerügt haben, war die Wahlprüfungsbeschwerde unzulässig. Der Staatsgerichtshof prüft nur solche Rügen, die bereits im Wahleinspruch erhoben worden sind. Diese Rüge hatten die Beschwerdeführer mit ihrem vom Niedersächsischen Landtag zurückgewiesenen Wahleinspruch nicht geltend gemacht.
**+++ Brandanschlag auf Auto von Vorstandsmitglied der Jungen Alternative Südholstein in Neustadt/Holstein +++
„Der Brandanschlag auf das Auto JA-Vorstandsmitglieds ist Ausdruck der völlig enthemmten Angriffe auf AfD und JA!“**
In der Nacht auf den 2. Dezember wurde auf das Auto eines Vorstandsmitglieds des Regionalverbands Südholstein der Jungen Alternative ein Brandanschlag verübt. Es entstand erheblicher Sachschaden, Personen kamen nicht zu Schaden. Der Brandanschlag ist ein weiterer mutmaßlich linksextremer Angriff auf das Eigentum von AfD- und JA-Mitgliedern in der Region Lübeck/Ostholstein. Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Julian Flak erklärt dazu:
„Dieser feige Brandanschlag reiht sich ein in die linksextremen Anschläge der vergangenen Jahre in der Region Lübeck und Ostholstein. Wir beobachten, dass die Hemmschwelle für Gewalt gegen Eigentum und Personen immer weiter sinkt. Dies ist auch eine konsequente Folge der enthemmten Angriffe von Seiten der etablierten Parteien auf die AfD. Wer linke Gewalt jetzt noch relativiert oder verschweigt, trägt zur Verharmlosung dieses Phänomens bei.
Linksextremismus ist eben kein aufgebauschtes Problem, wie es Manuela Schwesig von der SPD einst sagte, sondern eine zentrale Gefahr für die Demokratie in unserem Land.
Das Mitgefühl und die Solidarität des Landesvorstands und des gesamten Landesverbands gilt dem geschädigten Mitglied. Unseren Gegnern sei gesagt: Die Angriffe bestärken uns in unserem Einsatz für ein besseres Deutschland!“
Wir als AfD warnen schon seit Jahren vor dem Klimawahn und seinen irren Auswüchsen wie dem #Verbrennerverbot. Die fatalen Folgen einer linksgrünen Automobil-Politik für den Wirtschaftsstandort #Deutschland sind bereits jetzt zu spüren.
Zuletzt kündigte Bosch weiteren Stellenabbau an: 1300 Arbeitsplätze sollen im nahen Schwäbisch Gmünd gestrichen werden!
Auf dem Unternehmerforum in der Daimler-Stadt Schorndorf haben auch Arnd Franz, Chef des traditionsreichen Automobilzulieferers MAHLE GmbH, sowie Bernhard Maier, ehemals Skoda-Vorstandsvorsitzender und Porsche-Vorstandsmitglied, ihr deutliches NEIN zum Verbrennerverbot ausgesprochen.
Der Verbrennermotor ist und bleibt das Rückgrat der weltweiten Mobilität. Nur mit Technologieoffenheit haben wir eine Chance, dass Deutschland auf dem Weltmarkt gegen die chinesischen Hersteller überhaupt noch eine Rolle spielen wird!
Neuer Umfrage-Rekord für unsere AfD Schleswig-Holstein: 13 Prozent!
Im Mai des Jahres 2022 erlebte unsere Partei einen der bittersten Rückschläge ihrer immer noch jungen Geschichte: Zum ersten Mal flogen wir in Schleswig-Holstein aus einem Landtag wieder raus. Wir haben selbstverständlich nicht aufgegeben und geben seit jeher weiter alles für den Erfolg in Schleswig-Holstein: Sei es in den Kreistagen, Gemeinderäten oder in den Parteigremien.
Und etwas mehr als zwei Jahre später zeigen wir den Kartell-Parteien und den Mainstream-Medien mit einem neuen Umfragehoch, dass mit uns zu rechnen ist: In einer repräsentativen Online-Umfrage des Civey-Institus mit 3.005 Teilnehmern, durchgeführt vom 29.08.2024 bis heute, sind wir mit 13,1% fast zweitstärkste Kraft geworden.
Wir liegen nur knapp hinter den Grünen (13,9%) und der SPD (13,2%). Bei dem unermüdlichen Einsatz der Parteifreunde aus AfD und Junge Alternative Schleswig-Holstein sind wir uns sicher: Bis zur nächsten Landtagswahl im Jahr 2027 holen wir die beiden Parteien auch noch ein!
Doch: Umfragen sind keine Wahlergebnisse. Wir bleiben am Ball und planen schon jetzt den Wahlkampf zur Bundestagswahl im kommenden Jahr - und auch da werden wir alles geben!
Kaltenkirchen: CDU/SPD/FDP/Pro Kaki wollen 30 Parkplätze vernichten
Der Bau- und Planungsausschuß hat auf Antrag von CDU, SPD, FDP und Pro-Kaki verbindliche Ziele für die zukünftige Verkehrsführung in der Innenstadt Kaltenkirchens empfohlen, mit der viele Parkplätze wegfallen und der Einzelhandel, Dienstleister und das Rathaus mit dem Auto schlechter erreichbar wären. [...] Der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Julian Flak, erklärt dazu:
"Die Pläne der anderen Fraktionen führen zu einem unmittelbaren Wegfall von rund 30 Parkplätzen im Bereich des grünen Marktes, darunter zwei Behindertenparkplätze. [...]
Wir fordern unverändert: Die Innenstadt Kaltenkirchens muß auch zukünftig mit dem Auto erreichbar bleiben. Mit der AfD wird es keine Vernichtung von Parkplätzen geben. Die gute Erreichbarkeit ist ein wichtiger Standortfaktor für die Kaltenkirchener Innenstadt. [...]"
Zur PM: https://julianflak.de/pm-kaltenkirchen-2-24-cdu-spd-fdp-pro-kaki-wollen-30-parkplaetze-vernichten/
Sie haben es schon wieder getan!
Zur Messerattacke auf Michael Stürzenberger: Was jetzt zu tun ist. https://vm.tiktok.com/ZGeVamMQQ/
Respekt!
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