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**Wir haben deshalb (noch) keine Dokumente und keine Medien genannt, weil wir unsere Quellen schützen, die unter äußerstem Einsatz die Informationen lieferten.
Wir lassen uns sicher nicht in die Karten schauen.
Das System muss ab heute wissen:
Sie sind nicht mehr unter sich!
Wir sind einen Schritt voraus!
…**
Zur Sendung:
🔥▶️ Geheimdienst-Komplott aufgedeckt! So will der Deep State die AfD zu Fall bringen!
Wir haben mehrere Kisten geheimer Dokumente überreicht bekommen.
Wir durchleuchten alles im Eiltempo. Es ist ein Spiel gegen die Zeit:
Schon sehr bald soll eine große Aktion seitens des Systems gestartet werden. Wir wollen dem zuvorkommen und die wesentlichen Infos öffentlich machen!
Im Kern geht es um die angebliche „Terrorgruppe Sächsische Separatisten“. Doch der Fall soll sich gegen die gesamte Freiheits- und Aufklärungsbewegung richten. Der Fall soll die Bundestagswahl massiv beeinflussen
und im nächsten Schritt alle Systemkritiker kriminalisieren.
Weitere Details vorerst nicht. Wir wollen unsere Recherche im Moment nicht gefährden. Dass wir rasch zu einer Veröffentlichung kommen ist elementar wichtig.
Jetzt als Hörbuch?, auch in meinem Kanal zu finden, für jeden zugänglich und zum Weiterleiten quer durch die Republik - damit diese Unrechtsjahre niemals vergessen werden! ? Freiheit wird aus Mut gemacht. ? Frieden beginnt im eigenen Herzen. ❤️ Love wins ☀️ Ronja
PAUKENSCHLAG IN OSNABRÜCK
Liebe Community,
Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hat mit Beschluss vom heutigen Tage (3.9.2024) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob § 20a IfSG in der Fassung vom 15.3.2022 bis 31.12.2022 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html?fbclid=IwY2xjawFEEVRleHRuA2FlbQIxMQABHbRVq_wP8f65W1wRQ1qDyyMyKF00DSwS-gbJsRapCdVp33pM6mwIWthZWw_aem_qGDvQq11XNqfMaIoZ1kOQw
Nach dieser Vorschrift mussten Beschäftigte im Gesundheitswesen über einen COVID-19-Impf- oder -Genesenennachweis verfügen. Andernfalls konnte das Gesundheitsamt ihnen das Betreten der Arbeitsstelle untersagen.
Das BVerfG hatte zwar § 20a IfSG ursprünglich für verfassungskonform erklärt. Damit wollte sich das VG Osnabrück aber - mit Recht - nicht zufriedengeben angesichts der nunmehr vorliegenden RKI-Protokolle und angesichts des Ergebnisses der Vernehmung von RKI-Chef Lars Schaade.
Das BVerfG wird also erneut über die Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zum Nachweis einer COVID-Injektion im Gesundheitswesen befinden müssen - und wird angesichts des nunmehr erreichten Verfahrensstandes nicht umhin kommen, sich mit den RKI-Protokollen zu beschäftigen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vorPRESSEINFORMATION NR. 19-2024
OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).
Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.
Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.
Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar.
Steter Tropfen höhlt den Stein. Wir dringen offensichtlich langsam aber sicher auch zur Richterschaft durch. Und dort gibt es noch integre Menschen, die Recht sprechen und dabei die Augenbinde der Justitia tragen.
Danke an alle die nicht aufgeben wollen.
Und jetzt: weitermachen!
Telegram
Tom Lausen DatenAnalyst offiziell
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