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Aus einem neuen Beitrag auf reitschuster.de
„Stell dir vor, du führst nach Punkten eine Meisterschaft an. Den Pokal und Titel bekommst du allerdings nicht, da die Zweit-bis Fünftplatzierten ihre Punkte zusammenzählen und den Titel für sich reklamieren. Im Sport wäre es Betrug. In der Politik nennt man es Demokratie.“
https://reitschuster.de/post/wagenknechts-zoegern-verrat-am-waehlerwillen-in-thueringen/
reitschuster.de
Wagenknechts Zaudern: Verrat am Wählerwillen in Thüringen? AfD und BSW haben die Mehrheit – doch BSW-Gründerin sträubt sich gegen…
Trotz absoluter Mehrheit von AfD und BSW zögert Sahra Wagenknecht, eine echte Alternative gegen Rot-Rot-Grün zu bilden. Steht sie damit gegen den Wählerwillen und blockiert den politischen Wechsel, den viele erwarten?
Jetzt als Hörbuch?, auch in meinem Kanal zu finden, für jeden zugänglich und zum Weiterleiten quer durch die Republik - damit diese Unrechtsjahre niemals vergessen werden! ? Freiheit wird aus Mut gemacht. ? Frieden beginnt im eigenen Herzen. ❤️ Love wins ☀️ Ronja
PAUKENSCHLAG IN OSNABRÜCK
Liebe Community,
Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hat mit Beschluss vom heutigen Tage (3.9.2024) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob § 20a IfSG in der Fassung vom 15.3.2022 bis 31.12.2022 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html?fbclid=IwY2xjawFEEVRleHRuA2FlbQIxMQABHbRVq_wP8f65W1wRQ1qDyyMyKF00DSwS-gbJsRapCdVp33pM6mwIWthZWw_aem_qGDvQq11XNqfMaIoZ1kOQw
Nach dieser Vorschrift mussten Beschäftigte im Gesundheitswesen über einen COVID-19-Impf- oder -Genesenennachweis verfügen. Andernfalls konnte das Gesundheitsamt ihnen das Betreten der Arbeitsstelle untersagen.
Das BVerfG hatte zwar § 20a IfSG ursprünglich für verfassungskonform erklärt. Damit wollte sich das VG Osnabrück aber - mit Recht - nicht zufriedengeben angesichts der nunmehr vorliegenden RKI-Protokolle und angesichts des Ergebnisses der Vernehmung von RKI-Chef Lars Schaade.
Das BVerfG wird also erneut über die Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zum Nachweis einer COVID-Injektion im Gesundheitswesen befinden müssen - und wird angesichts des nunmehr erreichten Verfahrensstandes nicht umhin kommen, sich mit den RKI-Protokollen zu beschäftigen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vorPRESSEINFORMATION NR. 19-2024
OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).
Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.
Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.
Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar.
Steter Tropfen höhlt den Stein. Wir dringen offensichtlich langsam aber sicher auch zur Richterschaft durch. Und dort gibt es noch integre Menschen, die Recht sprechen und dabei die Augenbinde der Justitia tragen.
Danke an alle die nicht aufgeben wollen.
Und jetzt: weitermachen!
Telegram
Tom Lausen DatenAnalyst offiziell
Und weiter geht's!
Aus der Gerüchteküche bringt
eine weitere Übersicht über die Ungereimtheiten im Fall Solingen.
Fällt Euch eigentlich auch auf, dass alle immer wieder bemüht sind, wenn sie Fragen stellen, nicht als Verschwörungstheoretiker zu gelten? Ich glaube, "Verschwörungstheoretiker" ist nichts anderes als der neue Begriff für "Journalist" - also den echten Journalisten, der genau das tut, wozu ein Journalist da ist, nämlich Fragen stellen.
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Stefan, der ÖRR-Zeuge aus Solingen und weitere Ungereimtheiten
Wie immer bei solchen Ereignissen, sprießen die Verschwörungstheorien wie Unkraut aus dem Boden. Allerdings gibt es bisher auch echte Ungereimtheiten im Bezug auf das Attentat von Solingen, die wir uns hier einmal genau anschauen werden. --- Wenn ihr meine…
Ei, was denn nun?
Auch der Youtuber
hat einmal die Probe aufs KI gemacht und festgestellt, dass das Bild des angeblichen Täters mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht echt ist.
Die weiteren in dem Video besprochenen Ungereimtheiten erinnern fatal an die Ungereimtheiten bei dem seinerzeitigen LKW-Anschlag auf den Breitscheidplatz in Berlin.
Wie gut, dass wir uns auf unseren Staat verlassen können!
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💥 UNGEREIMTHEITEN!! Was passierte wirklich in SOLINGEN
Zahlreiche Ungereimtheiten rund um den Fall in Solingen, wir besprechen die wichtigsten Fragen! Abonniere jetzt den Kanal und aktiviere die Glocke, um kein wichtiges Video mehr zu verpassen! ***🔔*** Kanal abonnieren: https://oli.net/kanalabo ***🤝*** Jetzt Kanalmitglied…
Hinweis der Redaktion:
Leider unterlief uns der Fehler, dass der Artikel des Gastautors Rechtsanwalt Christian Moser nicht vollständig veröffentlicht wurde. Die letzten drei Abschnitte fehlten.
Dadurch kann ein falscher Eindruck hinsichtlich seiner Intention entstanden sein, der nicht von ihm beabsichtigt war.
Der Fehler lag einzig bei der Redaktion und wurde nun behoben.
gez. Annika Hoberg
Haintz.Media
Hilf Dir selbst, so hilft Dir Gott!
Nach dem Attentat von Solingen hat der Wuppertaler Polizeipräsident erklärt, es sei uns selbst überlassen, ob wir uns noch nach draußen wagen. Ist das das Ende des staatlichen Gewaltmonopols?
Es ist vorbei!
Danke an alle Menschen die uns unterstützen!
Wir werden am 30.6.2024 unseren Betrieb schließen!
Zusendung!!!!
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oder
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Verwendungszweck: Schenkung
Restaurant s'Reiwerle
Flitschberg 7
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Mail: [email protected]
Tel: 0 6346 929 362
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