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Gegenhaltung und Gegengesinnung der freien Welt (10)
Der Missbrauch von Idealen öffnet dem Kommunismus Tür und Tor
Röpke: ,,Der Sinn für das rechte Maß der Dinge und die Rangordnung der Werte gebietet, umgekehrt auf die ernste Gefahr aufmerksam zu machen, dass der Missbrauch des Ideals der ,sozialen Gerechtigkeit' für Wohlfahrtsstaat, Gleichheit, mechanisierte Staatsversorgung der Massen und Entfesselung von Hass, Neid, Eifersucht, Klassenkampf, Ressentiment und ewig ungestillte Unzufriedenheit das genaue Gegenteil bewirkt und die freie Welt mit einer Gesinnung erfüllt, die sie schließlich für den Kommunismus sturmreif macht."
(Gegenhaltung und Gegengesinnung der freien Welt, Aufsatz von Wilhelm Röpke, veröffentlicht in ,,Die freie Welt im kalten Krieg", Beiträge verschiedener Autoren, Eugen Rentsch Verlag 1955, S. 211)
Gegenhaltung und Gegengesinnung der freien Welt (9)
Fehler in der Entwicklungspolitik
Röpke: ,,Wahrscheinlich ist die Warnung vor der Absolutierung der materiellen Massenwohlfahrt (...) nirgend so sehr am Platze wie im Falle der unterentwickelten Länder. Nicht nur ist es hier besonders klar, dass der Glaube, die Massen durch eine Hebung des ,Lebensstandards' vor dem Kommunismus bewahren zu können, von gefährlicher Oberflächlichkeit, weil er einen gewiss nicht unwichtigen Faktor absolutiert und die geistig-moralisch-soziologischen Probleme übersieht, die entscheidend sind.
Vielmehr kommt hinzu, dass der Weg zur Hebung des Lebensstandards, der über Industrialisierung, Urbanisierung und allgemeine Verwestlichung der Gesellschaft und Kultur gesucht wird, weit mehr noch als im Westen zunächst mit einer umstürzenden Auflösung der die Menschen bisher umschließenden Denk- und Gesellschaftsformen verbunden zu sein pflegt. (...)
Immer ist also die ernste Gefahr zu bedenken, dass die freie Welt in diesem besonders anfälligen Bereiche der unterentwickelten Länder das, was sie dem Kommunismus durch Modernisierung, Technisierung und Industrialisierung abzuringen hoffen darf, durch Proletarisierung, Urbanisierung, Intellektualisierung, Familienzersetzung und Auflösung der alten Denk- und Gemeinschaftsformen wieder verliert.
Die Möglichkeit, dass der Verlust durch die immateriellen Folgen der ,Entwicklung' den Gewinn aus ihren materiellen überwiegt, ist umso größer, als der Westen leider zu dem Fehler neigt, die Anhänglichkeit jener Völker an ihre überkommene Kultur hochmütig zu missachten und so dem Kommunismus noch den leichten Trumpf einer unnötig verletzten nationalen, religiösen und kulturellen Empfindlichkeit zu überlassen, anstatt die sehr hoch zu schützende und tröstliche Treue eines Volkes zu sich selbst zu einem Bollwerk gegen den Kommunismus zu benutzen, sie zu fördern und zu ehren und als bewahrende Kraft gegen die auflösenden und zersetzenden Wirkungen der materiellen Verwestlichung einzusetzen."
(Gegenhaltung und Gegengesinnung der freien Welt, Aufsatz von Wilhelm Röpke, veröffentlicht in ,,Die freie Welt im kalten Krieg", Beiträge verschiedener Autoren, Eugen Rentsch Verlag 1955, S. 208/209)
Gegenhaltung und Gegengesinnung der freien Welt (8)
Innere Leere als Grundlage wachsenden Totalitarismus
Röpke: ,,Der Totalitarismus - als dessen allein ernst zu nehmende Spielart heute der Kommunismus übriggeblieben ist - gewinnt in dem Maße an Boden, wie die Menschen als Opfer dieses krisenhaften Zersetzungsprozesses an einer inneren Unerfülltheit ihres Lebens, an einer Verkümmerung ihrer Gesamtexistenz, an einem Mangel der echten und überwiegend immateriellen Bedingungen schlichten menschlichen Glücks leiden. Ihr Dasein weist eine innere Leere auf, und sie bemühen sich, sie irgendwie auszufüllen.
Die eine Möglichkeit, dieser quälenden Leere zu entfliehen, ist die Berauschung an politisch-sozialen Ideologien, Leidenschaften und Mythen (...) und hier liegt heute (...) die große Chance des Kommunismus.
Hofft man ernstlich (...), ihm diese Chance dauernd entreissen zu können, indem man anstatt der Ideologie und der Pseudogemeinschaft der Partei als Füllmaterial (...) die Flucht in den nackten, unmittelbaren und ungezügelten materiellen Genuss benutzt ?
Und was geschieht, wenn der materielle Wohlfahrtsspiegel einmal um eine Handbreit zurückgehen sollte ?
(Gegenhaltung und Gegengesinnung der freien Welt, Aufsatz von Wilhelm Röpke, veröffentlicht in ,;Die freie Welt im kalten Krieg", Beiträge verschiedener Autoren, Eugen Rentsch Verlag 1955, S. 207/208)
Der Streit um den Interventionismus - Beging Wilhelm Röpke Verrat am Liberalismus ?
Die Vertreter der Österreichischen Schule der Nationalökonomie, wahren häufig eine unnötige und bedauerliche Distanz zum Werk von Wilhelm Röpke. Das hat maßgeblich damit zu tun, dass Röpke bestimmte Interventionen in den Markt befürwortete. Für Vertreter einer liberalen Position, die jeglichen staatlichen Interventionismus ablehnen, kommt das fast einem ,,Verrat am Liberalismus" gleich.
Diese Sichtweise ist nicht nur viel zu kurz gegriffen. Sie ignoriert auch die wahren Absichten Röpkes.
Wer die herrschende, machtkonzentrierte und unnatürliche Ordnung überwinden will, muss auch für eine Übergangszeit mit einem starken, gezielt eingreifenden Staat leben, der mit einer rigorosen Kartellgesetzgebung und einer entschlossenen Strukturpolitik das Fundament für eine dezentralisierte, natürliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung legt.
Wie sähe aber nun in einer dezentralen Welt der von Röpke vorgeschlagene Interventionismus in Form seiner Rahmen - Markt- und Strukturpolitik aus ?
Wer sich intensiv und unvoreingenommen mit Röpkes Werk beschäftigt, dürfte schnell feststellen, dass Röpke als leidenschaftlicher Befürworter des Dezentralismus einen technokratischen, der Welt des Verwaltungszentralismus entspringenden, auf dem Reissbrett entworfenen und von oben verordneten Interventionismus ausschließt.
In der Welt des Föderalismus, der Subsidiarität, der genössischen Dezentralisation und der freien Gemeinden hat der Interventionismus einen völlig anderen Charakter angenommen, der entpolitisiert und volksnah ist. Es handelt sich um einen Interventionismus von unten, der die Probleme und Nöte vor Ort gezielt angeht.
Dabei geht es immer um die Unterstützung und Linderung von Anpassungsschwierigkeiten, die sich in einer Marktwirtschaft im Laufe der Zeit automatisch ergeben können.
Ineffektive, kostenintensive, auf staatliche Kreditaufnahme und Steuergeldverschwendung basierende Erhaltungsinterventionen dagegen, die von oben verordnet krampfhaft am alten, überholten Zustand festhalten, lehnte Röpke als entschiedener Gegner keynesianischer Wirtschaftspolitik stets ab.
Seine Art von Interventionismus bezeichnete Röpke dagegen völlig angemessen als ,,liberalen Interventionismus".
Adolf Gasser über den Weg zur dauernden Demokratisierung Europas (8)
Monarchische und kollegiale Leitung - Zwei innerkommunale Verwaltungsmodelle
Auch die interne Gemeindeorganisation ist in den Beamten- und Volksstaaten unterschiedlich gestaltet, was bedeutende politische Auswirkungen hat. Das Verwaltungsdenken ist viel stärker als das Verfassungs- oder Wirtschaftsdenken die Quelle zur Erkenntnis eingewurzelter Nationalgewohnheiten und damit des Volkscharakters.
Die Konstanz des Verwaltungssystems hilft seinerseits mit, Gewohnheiten und Charakter eines Volkes jeden Tag von Neuem einheitlich zu prägen und zu verewigen. Die Massen neigen dazu, die in den volksnächsten Lebenskreisen geübte Verwaltungspraxis und die aus diesem kommunalen Behördenaufbau gewonnenen Erfahrungen als leitend für ihre Einstellung zum Gesamtstaat und dessen Zentralregierung zu erachten.
Die ganze Exekutivgewalt ist in den Gemeinden auf einen einzelnen Verwaltungsleiter konzentriert. Es ist der Bürgermeister allein, der die Dienstgewalt über das besoldete Gemeindepersonal ausübt. Diese persönliche Machtkonzentration führt in der Praxis unweigerlich zur Vorherrschaft der Staats- und Gemeindebürokratie über das Gemeindeparlament.
Sind die Bürgermeister bloße Nebenbeamte, die ihren Hauptberuf weiter ausüben, so sind sie unabhängiger und hätten bei einer Absetzung wenig zu verlieren. Umso mehr zielt die Staatsgesetzgebung darauf ab, den Gemeinden keinerlei finanzielle Bewegungsspielräume zuzugestehen. So können die Bürgermeister kaum etwas Wichtigeres anordnen, wohl aber manches verhindern, indem sie beim Gesetzesvollzug ihnen unerwünschte Anweisungen nachlässig oder garnicht durchführen. Hier ist der Bürger daran gewohnt, im Gemeindeoberhaupt seinen Beschützer vor dem anonymen Staatsapparat zu sehen.
Im Volksstaat bestünde im Falle der Ausgestaltung einer parlamentarischen Gemeindedemokratie eine totale Vorherrschaft des Lokalparlaments. Die einzelnen Verwaltungszweige werden hier durch ständige Ausschüsse kollegial geleitet. Die Berufsbeamten haben hier nur beratende Befugnisse inne und bilden keinen von einem Einzelvorgesetzten geleiteten Machtblock.
(Adolf Gasser: Zum Problem der autonomen Kleinräume, Aufsatz, Beilage zur Wochenzeitung ,Das Parlament', 1977, S. 11-13)
Adolf Gasser über den Weg zur dauernden Demokratisierung Europas (7)
Erzieherischen und hierarchischen Zentralismus unterscheiden lernen
Im Beamtenstaat besteht auch zwischen Zentral - und Lokalverwaltungen sehr viel mehr obrigkeitlicher Autoritarismus als im Volksstaat. Das Innenministerium ist seit den Zeiten der absoluten Monarchie in vielen Ländern ein besonders mächtiges Zentralorgan geblieben. Die Lokalbehörden sind im Gesamtbereich des Gesetzesvollzugs wie der Verwaltungspolizei seiner direkten Befehlsgewalt unterworfen.
Auch hier besteht also zugunsten der Zentralgewalt so etwas wie eine polizeiliche Generalklausel im Sinne der Beherrschung des ganzen normenfreien Lebensbereiches und dessen rechtlichen Zweifelsfällen.
Im Volksstaat bestehen keinerlei unbeschränkte Weisungsrechte, sondern ein Aufsichtssystem, das im wesentlichen erst im Beschwerdeverfahren wirksam wird.
Gesetzesvollzug und Ermessensentscheide werden in erster Instanz von den Lokalbehörden eigenverantwortlich gehandhabt. Bei gesetzlichen Zweifelsfällen sitzt hier die Gemeinde am längeren Hebel. Die Staatsaufsicht muss sich damit begnügen, nur eindeutige Rechtsverletzungen und Ermessensmissbräuche zu korrigieren.
Auch im Bereich der rechtsetzenden Gewalt verfügt die volksstaatliche Gemeinde über eine weitgespannte Autonomie.
Gemeindeautonomie bedeutet hier nicht nur lokale Selbstverwaltung, sondern echte Selbstregierung der örtlichen Volkskörper mit eigenverantwortlicher Bindung an Gesetz und Recht.
Die somit erwirkte fruchtbare und aufbauende Verknüpfung starker nationaler Zentralgewalt mit starken autonomen Kleinräumen lässt sich auf die Formel bringen: Zentralisation durch Gesetzgebung ohne exekutive Befehlsgebung - im Sinne echter ,,vertikaler Gewaltentrennung' im exekutiven Aufgabenbereich.
(Zum Problem der autonomen Kleinräume, Aufsatz, Beilage zur Wochenzeitung ,Das Parlament', 1977, S. 9-11)
Gesellschaftliche Diagnose - Massenparteien als Entsprechung der Vermassung
Röpke: ,,Es ist nutzlos zu bestreiten, dass der Vermassung die Massenparteien von jenem Typus entsprechen, den zuerst die sozialdemokratischen Parteien in den herrschaftlichen Staaten Europas mit ihrer Embrigadierung (Maiumzug, straffste Organisation, Hierarchie) mit ihrem Parteimythus, ihrer Parteihymne und ihrer totalen Erfassung und Kontrolle der Proletarier (Arbeitergesangsvereine, Arbeiterturnvereine usw. bis zu den ,Blockwarten' der proletarischen Massensiedlungen, wie sie von der sozialdemokratischen Gemeindeverwaltung Wiens nicht zuletzt zu diesem Zwecke geschaffen worden waren) ins Leben gerufen und entwickelt haben.
Hier ist alles vorgebildet, was später - ohne die der Sozialdemokratie noch anhaftenden liberalen Hemmungen - im Faschismus, Kommunismus und Nationalsozialismus bis zur letzten Konsequenz durchgeführt worden ist."
(Civitas humana, 3. Auflage, Eugen Rentsch Verlag 1949, S. 268)
Adolf Gasser über den Weg zur dauernden Demokratisierung Europas (6)
Die polizeirechtlichen Exekutivsysteme unterscheiden lernen
Besonders klar drückt sich der Unterschied zwischen Beamtenstaat und Volksstaat in einer unterschiedlichen Organisation des Polizeirechts aus.
Zur ganzen Natur des Beamtenstaates gehört es, dass die Verwaltung im Brennpunkt des öffentlichen Lebens steht. Dieses ,,Regime administratif" bildet die Regierung von oben ab. Das natürliche Bestreben des Beamtenstaates ist es, die Autorität der Verwaltungsbehörden zu stärken. Diese besitzen deshalb eine allgemeine Polizeigewalt. Sie sind mit den Mitteln des allgemeinen Verwaltungszwanges ausgerüstet, die es ihnen ermöglichen, ihre Verfügungen direkt und ohne Mithilfe der Gerichte durchzusetzen.
Die allgemeine Polizeigewalt spiegelt sich in einer Generalklausel wider, die umfangreiche polizeiliche Eingriffe in Freiheiten und Rechte erlaubt. Sie erzeugt Rechtsunsicherheit für Bürger und Rechtsanwälte.
Das Leben ist vielfältiger und verwickelter als alle Rechtsregelungen. Polizeiliche Generalklauseln verwandeln den riesigen normenfreien Raum zwischen den Spezialermächtigungen der Verwaltung und den Spezialfreiheiten der Bürger zur Herrschaftsdomäne der Verwaltung. Das Gesetz ist hier nur die Schranke der Verwaltungstätigkeit.
Im Volksstaat dagegen geht man von der Vorstellung aus, dass jede starke Behördengewalt die Gefahr des Missbrauchs und der Verletzung der Rechtsgleichheit in sich birgt. Deshalb sind die Verwaltungsbehörden beschränkt auf die Spezialmittel, die das einzelne Gesetz zu seiner Vollziehung bereitgestellt hat.
Gegen den Bürger, der ein Gesetz, eine Verordnung oder Verfügung nicht befolgt, vermag die Verwaltungsbehörde nicht mit eigenen Mitteln vorzugehen, sondern zunächst nur durch Überweisung des Pflichtigen an das Straf- oder Polizeigericht. In diesem ,,Regime judiciaire" wird dem Gericht eine Prüfung über die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes zugeschoben.
Es ist etwas völlig anderes, ob der ,,ungehorsame" Bürger sich vor Gericht über die Verwaltung oder diese sich über ihn beschweren muss. Unter dem ,,Regime judiciaire" kommt er in die günstige Stellung des Angeklagten. Somit fällt auch die Beweislast der ihn einklagenden Amtsstelle zu.
Da die Verwaltungen hier fürchten müssen, in der Überfülle der echten rechtlichen Zweifelsfälle zu oft den Kürzeren zu ziehen, werden sie, statt zur Vielgeschäftigkeit, zur Zurückhaltung und Vorsicht bewogen. Der staatliche Autoritarismus verringert sich so erheblich.
(Adolf Gasser: Zum Problem der autonomen Kleinräume, Aufsatz, Beilage zur Wochenzeitung ,Das Parlament', 1977, S. 7-9)
Klipp und klar (33)
Wer das eine nicht will, muss das andere wollen - Was Marktwirtschaft bedeutet
Röpke: ,,Beginnen müssen wir mit der rücksichtslosen Einsicht, dass, wer den Kollektivismus nicht will, die Marktwirtschaft wollen muss.
Marktwirtschaft aber heißt Freiheit des Marktes, freie Preise und elastische Kosten, heißt Anpassungsfähigkeit, Geschmeidigkeit und Unterwerfung des Produzenten unter die Herrschaft der Nachfrage.
Es heißt negativ das genaue Gegenteil von Monopol und Konzentration und jener Anarchie der Interessengruppen, die sich in allen Ländern breitmachen wie die Freier der Penelope.
Marktwirtschaft bedeutet, dass wir anstelle des verworfenen kollektivistischen Prinzips das einzige regulierende Prinzip wählen, das uns für eine hochdifferenzierte und hochtechnisierte Gesellschaft zur Verfügung steht, aber damit es die Regulierung des Wirtschaftsprozesses wirklich gewährleistet, muss es unverfälscht und nicht durch Monopole korrumpiert sein. Nur dann wird es zugleich zum ,Leistungsprinzip' und damit zu einem Prinzip, das allein unseren Gerechtigkeitssinn befriedigt."
(Civitas humana, 3. Auflage, Eugen Rentsch Verlag 1949, S. 74)
Rezensionen
Zu ,,Maß und Mitte" (1950)
,,Schwer ist es, dieses Buch zu besprechen, da es ein so gutes Buch ist, schwerer, auch nur im knappesten Auszug die Fülle der Gedanken und Entwicklungen zu streifen, die das Buch zu einem der wertvollsten Lehrbücher einer Menschheit machen, die mit dem Verlust von Maß und Mitte aus einer Katastrophe in die andere taumelt. Der Leitgedanke des Buches ist, an die Stelle der Besessenheit die natürliche Ordnung und die Gebundenheit an ein Gesetz der Sitte und des Verstandes zu setzen, das eine Gemeinschaft ermöglicht und die Selbstzerstörung der Menschheit verhindert.
Hier ist kein Nihilismus, der aus der Aufdeckung aller Fehler der Gesellschaft und Menschheit zur Negation kommt und die absolute Zerstörung vorbereitet, sondern ein auf sittlicher Grundlage stehendes Verantwortungsgefühl gegenüber dem Leben der Menschen und Völker, das ohne Vernichtung bessern und heilen will. Kritik ist bei Wilhelm Röpke nicht destruktive Ablehnung, sondern konstruktive Klarlegung, Wahrheitssuche und Folgerung."
Osnabrücker Tageblatt (1950)
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