Bekleben oder bemalen fremder Sachen ist von § 303 Abs. 2 StGB erfasst. Demnach liegt eine Sachbeschädigung vor. Ich stehe mit keines der hier dargestellten "Werken" in Verbindung und distanziere mich ausdrücklich von kriminellen Aktivitäten.
Bekleben oder bemalen fremder Sachen ist von § 303 Abs. 2 StGB erfasst. Demnach liegt eine Sachbeschädigung vor. Ich stehe mit keines der hier dargestellten "Werken" in Verbindung und distanziere mich ausdrücklich von kriminellen Aktivitäten.