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Neuigkeiten aus dem Sächsischen Landtag und dem Kreis Meißen
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Niemand mag (mehr) Grüne in der Regierung
Nur noch DREI Prozent Zustimmung für die Ampel!

Sind die Grünen endlich am Ende ihrer politischen Laufbahn angelangt? Es scheint tatsächlich so: Zu den letzten drei Landtagswahlen im Osten Deutschlands kam die Verbotspartei in Sachsen gerade einmal auf 5,1 Prozent (-41% aller Wähler im Vergleich zur letzten Wahl), in Brandenburg auf 4,1 Prozent (-62%) und in Thüringen auf nur noch 3,2 Prozent (-39%). Damit verabschiedeten sich die Grünen aus zwei Landtagen komplett – und in Sachsen, so hoffen wir, immerhin aus der Regierung.

Doch eine neue Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach bringt den Hammer: Die Ampelkoalition der Bundesregierung kommt in ihrer Beliebtheit derzeit nur noch auf DREI Prozent. Ja, richtig! Da fehlt keine Ziffer vor der Drei. Lediglich drei Prozent aller Deutschen sagen noch, die Ampel leiste für Deutschland gute Arbeit. Hingegen 97 Prozent aller Deutschen möchten die Ampel in den Orkus schicken. Die Ampelregierung aus SPD, Grünen und der FDP dürfte damit weltweit einzigartige neue Maßstäbe des Versagens und der Unbeliebtheit setzen.

Übrigens ein Trend, der sich durch sämtliche Bundesländer zieht: Selbst in Baden-Württemberg, wo die Grünen mit Winfried Kretschmann den Ministerpräsidenten stellen und zur Landtagswahl 2021 auf über 32 Prozent aller Stimmen kamen, verlor die Partei von Ricarda Lang und Annalena Baerbock, von Robert Habeck und Claudia Roth in Umfragen seitdem fast jeden zweiten Wähler, kommt nur noch auf 19 Prozent. Und auch bundesweit sind die Grünen mit 9,5 Prozent in den letzten Umfragen endlich wieder einstellig. Immer noch zu viel – aber die Grünen arbeiten fleißig weiter nicht nur an der Deindustrialisierung Deutschlands, sondern auch an der Demontage ihrer eigenen Partei. Zumindest letzteres lässt uns alle hoffen.

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Niemand mag (mehr) Grüne in der Regierung
3 weeks, 4 days ago
Jeder fünfte sächsische Rentner muss zusätzlich …

Jeder fünfte sächsische Rentner muss zusätzlich arbeiten, berichtet die Sächsische Zeitung. Laut einer Studie seine die Betroffenen frustriert darüber, dass sie ein Leben lang gearbeitet hätten und dennoch nicht von ihrer Rente leben könnten. Viele hätten den Eindruck, dass andere Bevölkerungsgruppen „für weniger Leistung mehr Geld bekommen“. Wer lange gearbeitet hat, muss an seinem Lebensabend mehr Geld erhalten als jemand, der nie in die Renten- und Sozialkassen eingezahlt hat.

Grundsätzlich ist es skandalös, dass die stärkste Wirtschaftsmacht Europas eines der geringsten Rentenniveaus aller Industrieländer hat. Die Regierung muss deshalb aufhören, die Steuern der Deutschen in der ganzen Welt zu verteilen. Oftmals profitieren davon sogar Länder, in denen die Senioren früher und mit einem höheren Rentenniveau ihren Lebensabend genießen können.

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Massiver Sozialbetrug von „Slowaken“ im Triebischtal?
Begründeter Anfangsverdacht: Ich stelle Strafanzeige!

Ist unsere Stadt Meißen Beuteziel einer umfangreichen gewerbsmäßigen Betrugsmasche von „Slowaken“? Genau zwölf Monate ist es her, dass sich die ersten Meißner mit dem Hinweis an mich gewendet hatten, gerade im Stadtteil Triebischtal würden ungewohnt viele „Slowaken“ frisch einziehen. Im September 2023 ergab meine Anfrage an den Meißner Stadtrat: Das stimmt tatsächlich! So lebten zum Jahresende 2020 noch 23 slowakische Staatsbürger in ganz Meißen. Nur zwei Jahre später, zum Jahresende 2022, hatte sich deren Anzahl auf 131 Personen mehr als versechsfacht! Und die Zahl sollte noch weiter wachsen.

Besonders auffällig: Die hohe Zahl an Kindern. Mindestens 57 „slowakische“ Kinder befanden sich unter oben genannten Personen. Auf meine weitere Nachfrage beschied die Stadt Meißen: Kein einziges dieser Kinder war für einen Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Hortplatz angemeldet. Eine statistische Anomalie – oder handelte es sich hier um Scheinanmeldungen? Auch waren nur 14 dieser 57 Kinder an Schulen angemeldet. Und selbst hier bestätigte die Stadt Meißen auf Nachfrage: Zu den 14 Schülern lägen von verschiedenen Schulen Beschwerden vor, dass diese Schüler nicht zum Unterricht erschienen.

Auch die Sächsische Zeitung steuerte Erkenntnisse bei und berichtete im Dezember 2023: „Was die Staatsbürger aus der Slowakei angeht, so wurden dieses Jahr (bis 7. November) 21 Straftaten mit 24 slowakischen Staatsbürgern als Tatverdächtige in der Stadt Meißen ermittelt. […] Im Zusammenhang mit slowakischen Bürgern wurden u.a. Körperverletzungen (vier Straftaten), gefährliche Körperverletzungen (drei Straftaten), Bedrohungen (drei Straftaten), „Diebstahl ohne erschwerende Umstände“ (drei Straftaten) bekannt.“

Jeder fünfte „slowakische Staatsbürger“ in Meißen ein Straftatverdächtiger? So klingen keine normalen Zuzügler.

Ein weiteres von vielen Indizien: Ob diese 131 „slowakischen Staatsbürger“ bei ihrem Wohnortwechsel nach Meißen auch ihre PKW auf den neuen Wohnort umgemeldet hätten – wie bei Umzügen eigentlich üblich -, konnte oder wollte der Landkreis Meißen nicht zur Auskunft geben. Ein Dreivierteljahr haben wir akribisch Indizien gesammelt und bei Stadt, Land und Freistaatsregierung nachgehakt. Behörden und Ministerien arbeiten manchmal leider sehr langsam. Doch unser Anfangsverdacht konnte nicht zerstreut werden – gegenteilig erhärtete er sich mit jeder neuen Erkenntnis.

Aus diesem Grund habe ich am 20. August bei der Staatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige eingereicht, begleitet von umfangreichem Dokumentationsmaterial.

Wir Meißner dürfen keine Opfer von Betrugsmaschen werden! Von der Staatsanwaltschaft erwarte ich eine rasche Aufklärung zum Wohle unserer Bürger. Über den Ausgang der Ermittlungen halte ich die Meißner natürlich auf dem Laufenden.

Ich stellte am 20.08.2024 nunmehr Strafanzeige:

„wegen des Verdachts des Betrugs, insbesondere des Sozialleistungsbetrugs, nach § 263 StGB; des gewerbsmäßigen Betrugs nach § 263 Abs. 3 StGB; der Untreue nach § 266 StGB; der Scheinanmeldung nach § 54 BMG sowie aller weiterer infrage kommender §§; der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht nach § 171 StGB; der Verletzung der Verantwortung für die Erfüllung der Schulpflicht nach § 31 SächsSchulG; der Strafvereitelung nach § 258 sowie der Strafvereitelung im Amt nach § 258a StGB; sowie sämtlicher weiterer infrage kommender Straftatbestände.“

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