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Offizieller Kanal von Eva Herman
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Austauschtreffen in der Güggu Bar in Olten
Freitag, 21. März 2025 um 19h
Unser öffentliches Austauschtreffen findet wieder in der Güggu Bar in Olten statt. Es sind Vereinsmitglieder eingeladen und diejenigen, die sich für den Verein interessieren.
Anmeldung zwingend an @Jasi5000 oder www.kesv.ch. Da ab 10 Teilnehmern uns ein seperater Raum zur Verfügung gestellt wird, erlauben wir uns unter 10 Anmeldungen das Treffen am Vorabend abzusagen.
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Neuste Informationen immer im offiziellem KESV-Kanal:
https://t.me/kesv_schweiz
Zusammenfassung Sitzung KESV Arbeitsgruppe vom Donnerstag 27.2.25
Teilnehmer: fabienne, jasminka, murielle, nik
Nach langjähriger Erfahrung in der Begleitung von KESB Betroffenen, soll der Verein KESV nun reorganisiert werden. Auch aus dem Grund, da der Verein einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt hat und sich dadurch in letzter Zeit vermehrt Menschen hauptsächlich an Jasminka wenden, wird ihre Arbeit ausgelagert, da es ein Ausmass erlangt hat, was nicht mehr ehrenamtlich zu bewältigen ist.
Zu Begin der Sitzung haben wir uns über einige Fälle ausgetauscht und mögliche nächste Schritte und Vorgehensweisen besprochen. Danach widmeten wir unserem wichtigsten Traktandum - dem Organisieren und Strukturieren des KESV Vereins. Wir planen eine offizielle Geschäftsstelle zu eröffnen. Dafür besetzen wir ein Sekretariat, welches die administrativen Aufgaben übernimmt. Die Sekretariats Aufgaben teilen wir vermutlich unter 2 Leuten in einem Teilzeitpensum von ca. 20% auf. Des Weiteren haben wir den Auftritt unserer Webseite besprochen und werden die aktuellen Datenschutgesetze aktualisieren. Anschliessend haben wir die anstehenden Aufgaben im Team verteilt.
Im Hintergrund läuft einiges, damit wir uns weiter gegen die Willkür der KESB engagieren können. Unsere nächste Sitzung ist auf den Donnerstag, 6.3.2025 geplant. Wir werden weiter darüber berichten.
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Trete dem offiziellem KESV-Kanal bei und verfolge die weiteren Schritte auf dem Weg für die KESB-Betroffenen eine offizielle Anlaufstelle zu gründen:
https://t.me/kesv_schweiz
**Sammelt, als ob alles von euch abhängt!
📃**http://keine-kindergartenpflicht.ch
Jede Unterschrift zählt – und wir brauchen nicht nur 1.500, sondern so viele wie möglich!
• Stellt euch vor, ihr seid alleine für die 1.500 Unterschriften verantwortlich. Nur mit diesem Mindset kommen wir ans Ziel.
• Achtet darauf, uns möglichst bestätigte Unterschriften zu senden, damit wir eine realistische Einschätzung treffen können.
Jetzt aktiv werden – gemeinsam sind wir stark!
Wenn es sein muss, geht von Haus zu Haus, bildet Gruppen. Selbstständig, unabhängig und stark. Nur so werden wir auch das Referendum gewinnen! 🥇
Fristen und Abgabe:
📌 Meldet uns den Stand eurer Sammelaktion bis zum 20. Februar 2025: https://www.piu-politics.ch/kontakt.html
📌 Die endgültigen Unterschriften müssen bis zum 25. Februar 2025 bei uns sein.
👉 WICHTIG: Zusendungen nach dem 25. Februar können nicht mehr berücksichtigt werden!
Nach diesem Datum wird der Verein PIU selbst weiter sammeln, aber es können keine fremden Unterschriften mehr akzeptiert werden.
📩 Eure Listen bis spätestens 25.2.2025:
📍 Verein PIU (Roveredo), PF 41, 7430 Thusis
💪 Sammelt mit voller Kraft – bis zur letzten Minute. Es geht um viel!Verbreitet diesen Aufruf !
Liebe Leute wir haben einen Fall aus Zofingen:
KESV Fallnr.: 196
Eine Mutter, die um ihren erwachsenen Sohn kämpft. Ihr Sohn (42) leidet an einer Erschöpfungsdepression und befindet sich zur Zeit in einer Klinik. In der Klinik ist er jedoch nicht wegen seiner Deperssion, sondern weil die Beiständin das so will. Die Mutter weiss seit 2 Monaten nicht wo er ist. Zuvor lebte er im selben Wohnblock wie seine Eltern. Seine Mutter und er wurden schwerst von einem Nachbarn terrorisiert und angegriffen. Sein Vater sogar geschlagen. Es gab sogar Mordversuche seitens des Nachbars. Mit Blumentöpfen aus dem oberen Stock wurde die Familie beschossen. Die Mutter machte eine Strafanzeige bei der Polizei Zofingen und musste mit ihrem Mann deshalb wegziehen. Nun soll sie jedoch 800.- zur Sicherung leisten damit der Strafantrag an die Hand genommen wird. Die Staatsanwaltschaft hat lediglich Ehrverletzung aufgenommen und verlangt nun diesen Vorschuss von der Beschädigten. Das kann es wohl nicht sein. In den Videos ist klar ersichtlich, dass es sich hier um mehr als nur Ehrverletzungen handelt. Ihr Sohn erhielt einen Beistand, welcher ebenfalls nicht im Sinne ihres Sohnes handelt. Die Zustände sind im Moment sehr schlimm. Wir möchten uns vom Verein aus einbringen jedoch fehlen dem Verein die finanziellen Mittel um einen sozialrechtlichen Begleiter zu engagieren.
Wer weiter den Fall verfolgen und womöglich unterstützen will, kann folgender Gruppe beitreten. Im Moment würde es darum gehen, sich bei der Staatsanwaltschaft einzuschalten, damit dieser Strafantrag an die Hand genommen wird.
https://t.me/+oE_SRuVUrC5mYjhk
Mit einer Spende oder Mitgliedschaft unterstützt du unsere Arbeit
und mit jedem Mitglied sind wir noch eine Stimme mehr:
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https://kesv.ch/mitgliedschaft/
KESV – Kinder- und Erwachsenenschutz Vereinigung
5018 Erlinsbach
Raiffeisenbank Aarau-Lenzburg
IBAN: CH46 8080 8007 6456 4151 4
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Offizieller KESV-Kanal:
https://t.me/kesv_schweiz
Auch ich werde morgen in Bern sein
und die Antwort des KESV persönlich im Bundeshaus West abgeben. Falls sonst noch jemand mit kommen will, kann er oder sie sich gerne melden.
Mein Vorschlag zur Antwort wäre Folgender:
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 28. November 2024. Sie gehen darin leider nicht auf unsere Forderungen ein. Sie erwähnen zwar, dass Teil der Vorlage insbesondere auch die Frage der Erhebung gesamtschweizerischer Zahlen sein werde, jedoch ist nicht klar wozu die Zahlen erhoben werden. Je nachdem, wie man Zahlen erhebt, kann das zu anderen Resultaten führen. Wir haben festgestellt, dass heute sehr viele KESB-Massnahmen willkürlich erfolgen und über das Ziel hinausschiessen. Die Menschen leiden sehr unter den Massnahmen. So, gehe ich davon aus, dass eine der wichtigsten Zahlen, die für die Statistik erhoben wird, die Fallzahlen betrifft, die sich durch eine ausserfamiliäre Platzierung falsch behandelt und geschädigt fühlen.
Wenn Sie sich mit unseren Forderungen befassen, dann sehen Sie nämlich, wo noch weitere Probleme liegen. Die heutigen Probleme der KESB-Betroffenen werden in der Revision weder berücksichtigt noch behandelt. Das von Ihnen uns zugesandte Postulat setzt sich auch nicht mit der wahren KESB-Problematik, nämlich den durch die KESB willkürlich behandelten Fälle, auseinander. Es scheint mir eher, dass das Postulat sich weiterhin damit beschäftigt, wie die soziale Industrie noch effizienter gefördert werden kann. Wir haben auch dahingehend festgestellt, dass von der KESB verfügte Massnahmen nicht dem Betroffenem zum Schutz dienen, wie dies vorgegeben wird, sondern wie es oft so scheint andere Interessen verborgen sind als, dass es deren Notlagen lindern würden. Übertriebene und falsche Massnahmen führen bei den Betreuten, bei Kindern wie Elternteilen, nicht den gebührenden Nutzen herbei, sondern verursachen grosses Leid, Verunsicherung, seelischen Schmerz und unnötige Trennungen, bis hin zu irreversibel traumatisierenden Erfahrungen und Zwangsmassnahmen.
Am besten ich sende Ihnen noch einmal unsere Forderungen, dann können Sie Punkt für Punkt in Ihrer Antwort darauf Bezug nehmen. Wir bitten den Bundesrat um eine schnellstmögliche Intervention, weil es sich um nationale elementare Menschenrechte handelt und Menschen durch willkürliche behördliche Massnahmen akut gefährdet werden.
Gerne erwarten wir Ihre Rückmeldung bis 31. Januar 2024, was der Bundesrat hinsichtlich der groben Missstände zu tun gedenkt. Sollten Sie in so einer kurzen Zeit keine Lösung finden unsere Forderungen durchzubringen, dann ist es dringend angebracht, dass wir die Diskussion eröffnen, wie wir sonst all den Betroffenen helfen können. Denn sollten wir uns nicht zusammen setzen können, dann werden wir ab 31. Januar 2025 in unserem Verein nur noch Mitglieder aufnehmen, die von der KESB bedroht werden. Sehr schnell werden Sie sehen, wie die Mitgliederzahlen steigen. Das sind dann die neuen Verdingten und es werden ziemlich schnell Forderungen erfolgen von den Massnahmenbetroffenen ab 1981. Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite wenn es darum geht das Gesetz im Sinne der Betroffenen zu revidieren. Nur weil die Problematik sehr akut ist und jede Verzögerung weiteres Leid schafft, können wir keine weitere Zeit mehr verstreichen lassen. Tangiert sind mit den heutigen Verhaltensweisen der KESB noch viel mehr Grundrechte bis Strafgesetze.
Weitergeleitete Botschaft:
Übergibt unsere „Dame Viola Amherd“ den Unterwerfungsvertrag (Rahmenabkommen) M O R G E N an die andere „Dame aus der Vogtei EU-Brüssel“ Ursula von der Leyen…?
Bauern und wir vom Mittelstand sprich - wir der Chef von Viola Amherd - sind AUCH auf dem Bundesplatz, weil
Wollen wir noch mehr FREIHEIT verlieren, noch mehr Steuern bezahlen und noch stärker von der EU „umerzogen“ werden…?
Prozessbeobachter gesucht:
Zurzeit betreuen wir einen ganz besonderen KESB Fall und brauchen übermorgen eure Hilfe.
Am 8. November 2024 um 14:30 soll ein 13 jähriger Junge per FU (Fürsorgerische Unterbrigung) zur Abklärung in die Klinik Sonnenhof in Ganterschwil eingewiesen werden, gemäss Art. 314b Abs. 1 i.V.m. Art. 426 Abs. 1 ZGB sowie Anordnung einer Kindsvertretung nach Art. 314a bis ZGB.
Wir benötigen jetzt jegliche Unterstützung und werden heute einen Chat zu diesem Fall eröffnen. Bitte tretet diesem Chat dann bei, alle die beobachten wollen und leitet ihn auch weiter, denn jetzt sollten wir einem Jungen ganz fest beistehen.
Weitere Infos und der Link zum Chat folgen dann heute auf diesem Kanal:
https://t.me/kesv_schweiz
gibt diese Info weiter! Danke.
Mein Beitrag auf fb von vor neun Jahren:
Das ganze Kindes- und Erwachsenenschutzwesen beruht auf einem irrsinnigen Trugschluss. Man denkt, dass durch Einbezug von Drittpersonen, man Gutes für den oder die Betroffene tut. Schon alleine durch Einbezug von externen wildfremden Drittpersonen, die einem gewerblichen Auftrag nachgehen, schafft man realitätsfremde Situationen und beachtet nicht, dass daraus Situationen entstehen, die man im realen wahren Leben nie hätte. So entstehen immer weitere Massnahmen, die den Staat Geld kosten und dem Betroffenen sein Leben. Ich fordere eine kindsgerechte und betroffenengerechte Justiz und da gehört der Betroffene mit seiner eigenen persönlichen MEINUNG in den Mittelpunkt. Alles andere sind Nebengeräusche und hat in meinen Augen auch eine Gemeindeverwaltung nichts zu suchen, denn in einer Betroffenengerechten Justiz geht es nicht darum Menschen zu verwalten, sondern einzig Sie allein in der Selbstbestimmung und eigenen Entscheidungsfindung zu unterstützen und dazu gehören, Gespräche und Gespräche und wieder Gespräche, bis ein möglicher gemeinsamer Lösungsweg gefunden ist.
Die zerstörerische Macht von Willkür
Bei genauer Betrachtung ist Willkür - amtliche und institutionelle Willkür - in der Schweiz sehr verbreitet, wird aber tabuisiert und hauptsächlich durch die Mainstream-Medien seit sehr langer Zeit "unter dem Deckel" gehalten und sehr oft beschönigt. Doch hinter diesem Vorhang verbirgt sich eine Realität, vor der sich die sich immer so vorbildlich gebende Schweiz nicht länger verschliessen darf. Denn genau diese Realität ist es, die von Solidaritäts- und Wertezerfall inmitten unserer Gesellschaft zeugt und ebenfalls daran beteiligt ist, dass die Schweiz heute in etlichen Bereichen von Rechtsbankrott betroffen ist. Höchste Zeit, dieses Thema in die öffentliche Diskussion zu bringen.
Am Freitag, 1. November, am "Allerheiligen" rief die Kinder- und Erwachsenenschutzorganisation KESV (www.kesv.ch) zum Gedenktag für KESB-Betroffene auf. Etliche KESB-Betroffene fanden sich auf dem Bundesplatz ein und gaben sich mit Schildern mit Aufschriften wie "KESB-Opfer", "KESB Geschädigt" oder "KESB Augenzeuge" zu erkennen. Auch etliche Menschen, die ihre Solidarität mit KESB-Opfern vor Ort zum Ausdruck bringen wollten, waren am Gedenkanlass anwesend.
Brcina, selbst Geschädigte einer traumatisierenden KESB-Massnahme führte durch den Anlass. Nach der Ansprache und Friedensmeditation mit Frau Dr. Regina Möckli gaben mehrere KESB-Betroffene Einblicke in ihre leidvollen Erfahrungen mit der KESB. Momente grosser Emotionalität liessen hier und dort Tränen der Ohnmacht und tiefen seelischen Verwundung kullern.
Seit 5 Jahren laborieren Bürokraten an einer Gesetzesrevision im Kinder- und Erwachsenenschutz und wollen sich ein weiteres Jahr Zeit nehmen, bis die Gesetzesrevision im 2025 vors Parlament kommt. Dabei gibt es keine Gewähr, dass die Missstände behoben werden. "Seit dem Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes am 01.01.2013 hat sich die Situation der Massnahmen Betroffenen in der Schweiz, gegenüber dem vorherigen Vormundschaftsrecht nicht verbessert. Im Gegenteil, es ist sogar so, dass es zu einer Verschlimmerung gekommen ist. Seit unserer Eingabe beim Bundesamt für Justiz am 15. November 2019 hat sich nicht viel getan", sagt Jasminka Brcina, Präsidentin und Sprecherin der Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung KESV (www.kesv.ch).
"Damit die von KESB-Eingriffen betroffenen Menschen keiner weiteren Leidenszeit ausgesetzt werden, fordern wir ein weiteres Mal, nach langem, misslichem Erdulden, den unverzüglichen Stopp der bisherigen Vorgehensweisen der KESB!", so Brcina.
Die Forderungen der KESV:
1. Keine superprovisorischen Verfügungen mehr ohne klar belegte Kindeswohlgefährdung!
2. Keine Traumatisierung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch unprofessionell und inkompetent durchgeführte KESB-Verfahren!
3. Keine Verletzung von Grundrechten bei der Durchführung von KESB-Verfahren!
4. Persönliche Zivil- und Strafrechtliche Haftung der Behördenmitglieder bei Nichteinhaltung des Subsidiaritätsprinzips, des Anhörungsrechts und der Verhältnismässigkeit!
5. Nach jedem Ausbruch aus Heimen etc. fordern wir die Überprüfung der Massnahme durch einen
dem Betroffenen zur Seite gestellten, unabhängigen Begleiter.
6. Erhebung gesamtschweizerischer statistischer Zahlen.
Auch Albert Knobel, landesweit bekannter Verfassungsschützer wies auf desolate Zustände im Schweizerischen Rechtwesen hin und mahnte, dass es hierzulande Bürgerpflicht ist, mit Zivilcourage dafür zu sorgen, dass den Rechtgrundsätzen der Bundesverfassung nachgelebt wird. Zum Abschluss begleitete eine Gruppe von Anwesenden KESV-Präsidentin Brcina auf ihrem Gang ins Bundeshaus-West, wo die Forderungen zuhanden von Bundesrat Beat Jans, Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes, deponiert wurden.
weitere Impressionen vom 1. November 2024:
https://t.me/+Hme6BOE6KS01YzI0
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