Offizieller Kanal von Eva Herman - Nur diese beiden Kanäle sind ein Projekt von uns:
https://t.me/EvaHermanOffiziell
https://t.me/FriedlicheHandtuchRevolution
sowie bei Odysee unter https://odysee.com/@EvaHermanOffiziell:1
Last updated 2 Wochen, 4 Tage her
https://youtube.com/@drnehls?si=Zo7g85KsNJvHv0dm
Dr. Michael Nehls Offizieller Kanal für YouTube-Videos, Anlagetipps, Kontoverwaltung.
Last updated 4 Tage, 11 Stunden her
Das ist Markus Krall!
Trading Coach, Investor & Marketing Experte. Für großartige Krypto-Deals und Investitionsmöglichkeiten.
Last updated 5 Monate, 2 Wochen her
? **Einladung zum KRiStA-Symposium 2024
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte lädt herzlich zu seinem dritten Symposium am 16.11.2024 in Halle (Saale) unter dem Thema „Meinungsfreiheit – ein Grundrecht in Gefahr“ ein.**
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist laut Bundesverfassungsgericht eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für die freiheitliche Demokratie „schlechthin konstituierend“. Aber es steht nicht gut um die Meinungsfreiheit. Cancel Culture, Löschungen im Netz, Digital Services Act, „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, Faktenchecking, Eingriffe in die Pressefreiheit über das Vereinsrecht und den Medienstaatsvertrag und Framing – das sind Stichworte dazu und es sind nicht alle. Nur noch 40 Prozent der Befragten gaben 2023 bei einer Studie des Allensbach Instituts an, dass sie ihre politische Meinung frei äußern können – der niedrigste Wert seit Beginn der Befragungen zum Meinungsklima. Wem die freiheitliche Demokratie am Herzen liegt, der sollte jetzt für die Meinungsfreiheit streiten. Das diesjährige KRiStA-Symposium will dazu einen Beitrag leisten.
Wir freuen uns, folgende Referenten ankündigen zu können:
Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Universität Oldenburg,
Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.,
Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg,
Prof. Dr. Bernd Stegemann, Professor für Theatergeschichte und Dramaturgie an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch, Berlin und
Dr. Jonas Tögel,
Amerikanist und Propagandaforscher, Universität Regensburg.
Die abschließende Podiumsdiskussion wird moderiert von Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert, Honorarprofessor an der Universität Frankfurt am Main.
Das Symposium ist keine Fachtagung für Juristen, sondern richtet sich an alle Interessierten.
Weitere Informationen auf
https://netzwerkkrista.de/?p=4421&v=1
Wir empfehlen, den Kartenvorverkauf zu nutzen. Das Symposium war im letzten Jahr ausgebucht.
Wir freuen uns auf die Begegnung und den Austausch mit allen Teilnehmern und den Referenten!
Herzlich, das Netzwerk KRiStA
Hier geht es direkt zum Ticketverkauf über Eventfrog:
https://eventfrog.de/de/p/fuehrungen-vortraege/symposium/meinungsfreiheit-ein-grundrecht-in-gefahr-krista-symposium-7240603967037587477.html
? Die THC-Legalisierung im Straßenverkehr zeigt Wirkung - auch für Altfälle. In Oldenburg wurde jetzt ein Autofahrer freigesprochen. Ursprünglich sollte er wegen zu hoher Cannabiskonzentration im Blut 3 Monate auf den Führerschein verzichten und 1.000 Euro Bußgeld zahlen.
?♂️Am 22. August traten die neuen Grenzwerte für THC im Blut in Kraft. Der Grenzwert stieg von 1 auf 3,5 ng/ml. Gleichwohl gelten die höheren Grenzwerte auch für Fahrten vor dem Stichtag, weil im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht immer die mildeste Gesetzesfassung anzuwenden ist.
?Wer also noch ein laufendes Verfahren hat, kann auf Beachtung der deutlich erhöhten Grenzwerte pochen. In die Röhre gucken allerdings alle Autofahrer, deren Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sind. Ein milderes Gesetz ist in der Regel kein Grund für eine Wiederaufnahme.
VDB Briefgenerator
„Der Briefgenerator wird bis 01.10.2024 geschaltet sein. In den verschiedenen Infoboxen auf dieser Seite erklären wir, wie der Briefgenerator funktioniert, um was es eigentlich geht und warum unser bürgerlicher Protest notwendig ist. Machen auch Sie mit und helfen Sie, die Gesetzesvorlage zu stoppen! Der Briefgenerator läuft seit 14.09.2024, 10:00 Uhr.“
Quelle und Briefgenerator:
? https://www.briefgenerator.de/ ?
www.briefgenerator.de
Briefgenerator v2.0 - Waffenrechtsverschärfung 2024
Briefgenerator zur Waffenrechtsverschärfung 2024. Der Briefgenerator wurde bereitgestellt mit freundlicher Unterstützung des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.
Aus dem Entwurf (Seite 14).
§ 42c
Kontrollen zur Durchsetzung des Verbots des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, im öffentlichen Personenfernverkehr und in Verbotszonen
„Die zuständige Behörde kann zur Durchsetzung gesetzlicher Waffen- und Messerverbote nach § 42 Absatz 1 Satz 1, Absatz 4a Satz 1 und § 42b Absatz 1 sowie von Waffen- und Messerverbotszonen nach § 42 Absatz 5 und 6 Personen kurzzeitig anhalten, befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen sowie die Person durchsuchen. Die Auswahl der nach Satz 1 kontrollierten Person anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund ist unzulässig.“
Quelle:
? https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf ?
"Die Mitglieder setzen sich für die Wertekultur der staatsbürgerlichen Rechte einer freiheitlich, demokratischen Gesellschaft & deren Grundrechte ein."
? Bitte den Entwurf einmal in Ruhe lesen. ?
"Die Mitglieder setzen sich für die Wertekultur der staatsbürgerlichen Rechte einer freiheitlich, demokratischen Gesellschaft & deren Grundrechte ein."
Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
Quelle und Entwurf:
? Bitte einmal den gesamten Artikel lesen. ?
"Die Mitglieder setzen sich für die Wertekultur der staatsbürgerlichen Rechte einer freiheitlich, demokratischen Gesellschaft & deren Grundrechte ein."
"Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor PRESSEINFORMATION NR. 19-2024: OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).
Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.
Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.
Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar."
PAUKENSCHLAG IN OSNABRÜCK
Liebe Community,
Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hat mit Beschluss vom heutigen Tage (3.9.2024) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob § 20a IfSG in der Fassung vom 15.3.2022 bis 31.12.2022 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html?fbclid=IwY2xjawFEEVRleHRuA2FlbQIxMQABHbRVq_wP8f65W1wRQ1qDyyMyKF00DSwS-gbJsRapCdVp33pM6mwIWthZWw_aem_qGDvQq11XNqfMaIoZ1kOQw
Nach dieser Vorschrift mussten Beschäftigte im Gesundheitswesen über einen COVID-19-Impf- oder -Genesenennachweis verfügen. Andernfalls konnte das Gesundheitsamt ihnen das Betreten der Arbeitsstelle untersagen.
Das BVerfG hatte zwar § 20a IfSG ursprünglich für verfassungskonform erklärt. Damit wollte sich das VG Osnabrück aber - mit Recht - nicht zufriedengeben angesichts der nunmehr vorliegenden RKI-Protokolle und angesichts des Ergebnisses der Vernehmung von RKI-Chef Lars Schaade.
Das BVerfG wird also erneut über die Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zum Nachweis einer COVID-Injektion im Gesundheitswesen befinden müssen - und wird angesichts des nunmehr erreichten Verfahrensstandes nicht umhin kommen, sich mit den RKI-Protokollen zu beschäftigen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
? Bitte das Interview einmal anschauen. ?
"Die Mitglieder setzen sich für die Wertekultur der staatsbürgerlichen Rechte einer freiheitlich, demokratischen Gesellschaft & deren Grundrechte ein."
Offizieller Kanal von Eva Herman - Nur diese beiden Kanäle sind ein Projekt von uns:
https://t.me/EvaHermanOffiziell
https://t.me/FriedlicheHandtuchRevolution
sowie bei Odysee unter https://odysee.com/@EvaHermanOffiziell:1
Last updated 2 Wochen, 4 Tage her
https://youtube.com/@drnehls?si=Zo7g85KsNJvHv0dm
Dr. Michael Nehls Offizieller Kanal für YouTube-Videos, Anlagetipps, Kontoverwaltung.
Last updated 4 Tage, 11 Stunden her
Das ist Markus Krall!
Trading Coach, Investor & Marketing Experte. Für großartige Krypto-Deals und Investitionsmöglichkeiten.
Last updated 5 Monate, 2 Wochen her