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Mein Interview zum Fall Marie Therese Kaiser im Alternativmedium Kontrafunk
Die junge AfD-Aktivistin war im Mai 2024 vom LG Verden/A zu 100 Tagessätzen wegen Volksverhetzung verurteilt worden, weil sie einen Post mit der zuspitzenden Überschrift "Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?" in einige sozialen Medien gestellt hatte. Am 19.09.2024 hat das OLG Celle diese Entscheidung mit einem fragwürdigen Beschluss bestätigt. Dagegen haben wir inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt.
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Sellner klagt gegen Aufenthaltsverbot
Dem IB-Aktivisten und Buchautoren Martin Sellner („Remigration: Ein Vorschlag“) wurde von der Gemeinde Neulingen (Ba-Wü) am 03. August 2024 ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen, um ihn an einem Vortrag zu hindern. Anders als in den Fällen von Ausreiseverboten, berief sich die Behörde auf § 30 PolG, der voraussetzt, dass vom Betreffenden die Gefahr ausgeht, er werde eine Straftat begehen oder zu ihr beitragen – ein schwerwiegender Vorwurf. Zur Begründung fiel der Behörde lediglich Sellners politische Tätigkeit ein. Zur angeblichen Straftat, die im Raume gestanden haben soll, erfährt man nichts. Natürlich lässt sich Sellner diese Schikane nicht gefallen. Mit der Klage soll die Rechtswidrigkeit der Maßnahme festgestellt werden.
RA und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens, der Sellner vertritt, erläutert Näheres.
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https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39
Teilweise Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Compact-Verbotes.
Pressemeldung - Unterlassungsprozess Dr. Nagels/Matthias Helferich MdB
Am 01. August 2024, 13.00 Uhr wird es vor dem Oberlandesgericht Köln (Saal 144) zur mündlichen Verhandlung in einem Unterlassungs-Prozess zwischen dem ehemaligen Funktionär der Republikaner Dr. Robert Nagels und dem Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich, AfD kommen. Nagels begehrt von Helferich die Unterlassung einer Äußerung, die ihn mit einer angeblichen Tätigkeit für den Verfassungsschutz in Verbindung bringt. Maßgeblich stört er sich daran, dass man ihm vorwirft, er sei „gegen rechts“ eingesetzt worden. Die Kontakte zum Geheimdienst an sich bestreitet Nagels nicht nur nicht, sondern hat sie selbst im Jahre 2009 in einem Gerichtsverfahren vor dem LG Düsseldorf gegen den Produzenten rechter Musik, Torsten Lemmer öffentlich eingeräumt. Nunmehr zieht er sich aber darauf zurück, lediglich in seiner Bundeswehrzeit linke Studenten beobachtet zu haben. Die geschäftlichen Kontakte zwischen Nagels und Lemmer waren über Jahre ausgesprochen intensiv, allerdings hat sich Nagels immer als Finanzier im Hintergrund gehalten.
Nach Auffassung von Matthias Helferich und dessen Rechtsbeistand Dr. Björn Clemens sind die Behauptungen von Dr. Nagels unglaubhaft, zumal er gegenüber dem Gericht eine politische Selbstverortung als gemäßigter Zeitgenosse vorgenommen hat, die nicht den Tatsachen entspricht. Nagels war in der Zeit seiner Mitgliedschaft bei den Republikanern als Scharfmacher bekannt, der die Partei auf einen möglichst extremen Rechtskurs bringen wollte. In einem Interview mit der Zeitschrift Playboy 1992 hatte er zudem das allgemeine Wahlrecht in Frage gestellt und damit die Partei in ein schlechtes Licht gesetzt. Schließlich hat er für einen Parteitag 1993 eine Sicherungstruppe aus dem Umfeld der Kampfsportschule Hak-Pao in Solingen organisiert, aus jenen Kreisen also, die für den Mordanschlag auf ein von fünf Türken bewohntes Haus verantwortlich waren. Diese Kampfsportschule ihrerseits stand unter dem Einfluss eines VS-Mannes. Nach Ansicht von Helferich schließt sich hier der Kreis. Das Verhalten von Dr. Nagels entspricht dem, was allgemein als Zersetzung beschrieben wird. Auch seine jüngsten Versuche, im AfD-Kreisverband Duisburg, der für ihn organisatorisch unzuständig ist, Fuß zu fassen, nachdem er zuvor in Oberhausen gescheitert war, ist symptomatisch.
Helferich und sein Rechtsbeistand haben umfangreiches Material zusammengetragen, das die fragwürdige Rolle, die Nagels über Jahre im rechten Spektrum spielte, erhellt. Es handelt sich um größtenteils frei zugängliche Dokumente, in denen immer wieder auch das V-Mann-Thema behandelt wird. Demnach ist die streitbefangene Äußerung, juristisch betrachtet, mindestens eine plausible Schlussfolgerung. Ob sie als zulässiges Werturteil anerkannt werden wird, wird von der Bewertung der vorgelegten Tatsachen durch das Gericht und ihrer Indizwirkung abhängen. Aus Sicht von Matthias Helferich besteht jedenfalls eine hohe Indiziendichte, die seine Bewertung deckt.
Matthias Helferich MdB/Dr. Björn Clemens, RA, 29.07.2024
Wie viele andere Kollegen stehe auch ich für die Rechtshilfe für unsere Bauern zur Verfügung.
RA Dr. Björn Clemens
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