Bürgerinitiative Selbstbestimmte Bildung

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Die Bürgerinitiative setzt sich für die selbstbestimmte Bildung ein und unterstützt mit Spenden die Rechtswege, diese in der Gesellschaft zu etablieren. Die Texte im Kanal stellen keine Rechtsberatung dar u. werden auf eigene Verantwortung verwandt.
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Achtung für die Deutschlernenden 📚

❤️lichen Dank zuerst, dass Sie für uns entschieden haben.
Wenn Sie Vorschläge haben, sind wir immer 24/7 unter

Last updated 1 month, 2 weeks ago

🙋‍♀️ Hier werden lichtvolle Botschaften aus den unterschiedlichsten Ressourcen an so viele Menschen wie möglich verteilt.
Auch meine eigenen Talente & Lichtlesungen fliessen mit ein.

„Schwing hoch“✨
Henriette- Sonea Solara

Last updated 2 months, 1 week ago

Last updated 2 months, 2 weeks ago

1 month, 4 weeks ago
**Der Masern-Impfbefehl...**Gibt's nicht?

Der Masern-Impfbefehl...Gibt's nicht?
Denkt ihr!
Da solltet ihr euch mal diese Geschichte aus Niedersachsen durchlesen 🙄

Ein gewisses Gesundheitsamt arbeitet nur mit Bescheiden. Dass das Schreiben ein Bescheid ist, erfährt der ungeübte Lesen dann aber erst bzw. spätestens am Ende des Texts in der Rechtsbehelfsbelehrung. Manchmal werden die Bescheide auch wieder vom Amt zurückgenommen, weil die Sachbearbeiter festgestellt haben, dass da formelle Fehler drin waren, dann gibt es aber einen neuen Bescheid.

Der letzte Bescheid an eine Familie hatte es in sich:

**1. Ich fordere Sie auf, den Impfschutz Ihres Kindes gegen Masern zu vervollständigen.

  1. Ich ordne den sofortigen Vollzug an.**(Anm.: Korrektur der Rechtschreibung und Zeichensetzung durch uns)

Laut Rechtsbehelfsbelehrung hatten die Eltern vier Wochen Zeit, gegen diesen Bescheid Klage beim VG Oldenburg zu erheben, was sie auch getan haben.

Doch was bedeutet das konkret?

Da bei dem Kind noch keine Masernimpfung vorliegt, müssten die Eltern bis zu dem im Bescheid genannten Datum ihr Kind zweimal impfen lassen. Ganz davon abgesehen, dass selbst die STIKO sagt, dass mind. vier Wochen Abstand zwischen Impfung 1 und Impfung 2 liegen müssen und so viel Zeit vom Gesundheitsamt gar nicht gewährt wurde, ist dies aber auch ein Quasi-Impfbefehl an die Eltern, für den sogar noch die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet wurde.

Was passiert, wenn ein solcher Bescheid dann tatsächlich rechtskräftig wird?

Könnte und würde dann die Polizei anrücken und die Kinder abholen und sie der Impfung zuführen, sofern die Eltern das noch nicht gemacht haben?

Ist das dann eine Zwangsimpfung? Oder würde man dann behaupten, den Eltern hätte ja der Klageweg offen gestanden, sie hätten jedoch nicht geklagt?

Mal wieder Fragen über Fragen...

Die Klage der Eltern vor dem VG Oldenburg ist nun im Eilverfahren entschieden.

👉 https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/a1ce73b6-27ae-40c6-bff0-74b42fc1b9bb

Das Fazit des Eilverfahrens:
Es ist nicht zulässig, per Bescheid, und schon gar nicht mit sofortiger Vollziehbarkeit, die Vervollständigung des Impfschutzes anzuordnen.

Aber auch sonst ist das ein sehr guter Beschluss, den man sich abspeichern sollte.

2 months, 1 week ago

Beweisanträge kann man in jedem Verfahren stellen.
Die kann man einer Behörde zusenden, aber v.a. in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht im Ordnungswidrigkeitsverfahren oder in einer Anhörung vor dem Familiengericht einreichen (immer schriftlich, um Nachweise darüber zu haben, geht aber auch mündlich, dann gleichzeitig beantragen, den Zeugenantrag ins Protokoll aufzunehmen).
Dabei müssen die jeweiligen Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift benannt werden (also keine C/O - Adresse o.ä.).
Auch muss genau beschrieben werden, was die jeweiligen Personen bezeugen können.
Beweisanträge dienen also dazu, Vorwürfen zu begegnen und das Gegenteil zu beweisen oder zumindest klarzustellen, dass keine fahrlässige oder vorsätzliche Schuld vorliegt. Auch können damit Falschbehauptungen, Verleumdungen anderer zumindest unglaubwürdig gemacht werden.

Hier ein mögliches Musterschreiben dafür mit Benennung von Fachleuten .

3 months ago

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschl. v. 10.06.2024, Az.: 2 ME 20/24
Vorübergehende Befreiung eines behinderten Schülers von der Schulpräsenzpflicht

  1. Die Schulbesuchspflicht (Schulpräsenzpflicht) wird durch das durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Kindeswohl und die sich daraus zugleich ergebende Schutzpflicht des Staates begrenzt.

  2. Die Schulbesuchspflicht setzt die Schul(besuchs)fähigkeit [...] voraus...

  3. Schüler des Primarbereichs mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die infolge ihrer Beeinträchtigung [...] die erforderliche Schulfähigkeit vorübergehend nicht besitzen bzw. mangels Kapazität der Schule nicht adäquat beschult werden können, können bis zur Herstellung ihrer Schulfähigkeit bzw. bis zur Erstellung eines auf ihre Beeinträchtigung abgestimmten individuellen Beschulungskonzepts - zum Zwecke des Besuchs einer Web-Schule von der Schul(präsenz)pflicht befreit werden;...

5 months, 1 week ago

Damit macht Nein- sagen lernen gleich viel mehr Spaß ?
und es ist ein (pädagogisch) hervorragendes Mittel, es jungen Menschen näher zu bringen.

Die Vorstellung, dass junge Menschen angstfrei und mutig, tanzend u singend ihr Nein mitteilen, amüsiert ?

https://www.youtube.com/watch?v=zZLMZdDtaQs
Nein ♫ von Kopfstimme

5 months, 2 weeks ago

Ein Beschwerdeantrag (binnen einer Woche nach Gerichtsantescheidung bei Anwesenheit des Betroffenen bei Gerichtsentscheidung/Verhandlung) sowie die Beschwerdebegründung (binnen eines Monats nach Zusendung der Gerichtsentscheidung) gegen einen Gerichtsbeschluss oder ein Urteil im OWi-Verfahren können
1. mit Anwalt schriftlich durch den Anwalt,
2. ohne Anwalt ausschließlich persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts eingelegt werden!

§ 345 StPO
Revisionsbegründungsfrist
(1) Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind spätestens binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, anzubringen. Die Revisionsbegründungsfrist verlängert sich, wenn das Urteil später als einundzwanzig Wochen nach der Verkündung zu den Akten gebracht worden ist, um einen Monat und, wenn es später als fünfunddreißig Wochen nach der Verkündung zu den Akten gebracht worden ist, um einen weiteren Monat. War bei Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels das Urteil noch nicht zugestellt, so beginnt die Frist mit der Zustellung des Urteils und in den Fällen des Satzes 2 der Mitteilung des Zeitpunktes, zu dem es zu den Akten gebracht ist.
(2) Seitens des Angeklagten kann dies nur in einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geschehen.

https://dejure.org/gesetze/StPO/345.html

5 months, 2 weeks ago

Immer wieder taucht die Frage auf, ob man nun einen Beschwerdeantrag bzw. eine Beschwerdebegründung gegen ein OWi-Urteil als Betroffener auch selbst schriftlich beim Amtsgericht einreichen kann.
NEIN, das ist NICHT möglich!

⬇️ ⬇️ ⬇️

8 months, 3 weeks ago

Ein Beschwerdeantrag (binnen einer Woche nach Gerichtsantescheidung bei Anwesenheit des Betroffenen bei Gerichtsentscheidung/Verhandlung) sowie die Beschwerdebegründung (binnen eines Monats nach Zusendung der Gerichtsentscheidung) gegen einen Gerichtsbeschluss oder ein Urteil im OWi-Verfahren können
1. mit Anwalt schriftlich durch den Anwalt,
2. ohne Anwalt ausschließlich persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden!

§ 345 StPO
Revisionsbegründungsfrist
(1) Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind spätestens binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, anzubringen. Die Revisionsbegründungsfrist verlängert sich, wenn das Urteil später als einundzwanzig Wochen nach der Verkündung zu den Akten gebracht worden ist, um einen Monat und, wenn es später als fünfunddreißig Wochen nach der Verkündung zu den Akten gebracht worden ist, um einen weiteren Monat. War bei Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels das Urteil noch nicht zugestellt, so beginnt die Frist mit der Zustellung des Urteils und in den Fällen des Satzes 2 der Mitteilung des Zeitpunktes, zu dem es zu den Akten gebracht ist.
(2) Seitens des Angeklagten kann dies nur in einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geschehen.

https://dejure.org/gesetze/StPO/345.html

9 months, 1 week ago

Mögliche Klageschrift gegen den Widerspruchsbescheid der Familienkasse bei abgelehntem Kindergeldanspruch bzw. Einstellung des Kindergeldes aufgrund EU-Aufenthalt des Kindes (ein Elternteil weiterhin in DE angemeldet mit steuerpflichtigem Einkommen)

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❤️lichen Dank zuerst, dass Sie für uns entschieden haben.
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Auch meine eigenen Talente & Lichtlesungen fliessen mit ein.

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Henriette- Sonea Solara

Last updated 2 months, 1 week ago

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