Bürgerinitiative Selbstbestimmte Bildung

Description
Die Bürgerinitiative setzt sich für die selbstbestimmte Bildung ein und unterstützt mit Spenden die Rechtswege, diese in der Gesellschaft zu etablieren. Die Texte im Kanal stellen keine Rechtsberatung dar u. werden auf eigene Verantwortung verwandt.
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Achtung für die Deutschlernenden ?

❤️lichen Dank zuerst, dass Sie für uns entschieden haben.
Wenn Sie Vorschläge haben, sind wir immer 24/7 unter diesem Namen offen.
http://t.me/Umida_Ganijonova_bot

Last updated 2 months, 1 week ago

🙋‍♀️ Hier werden lichtvolle Botschaften aus den unterschiedlichsten Ressourcen an so viele Menschen wie möglich verteilt.
Auch meine eigenen Talente & Lichtlesungen fliessen mit ein.

„Schwing hoch“✨
Henriette- Sonea Solara

Last updated 1 week, 4 days ago

Last updated 2 months, 3 weeks ago

3 months, 1 week ago

Damit macht Nein- sagen lernen gleich viel mehr Spaß ?
und es ist ein (pädagogisch) hervorragendes Mittel, es jungen Menschen näher zu bringen.

Die Vorstellung, dass junge Menschen angstfrei und mutig, tanzend u singend ihr Nein mitteilen, amüsiert ?

https://www.youtube.com/watch?v=zZLMZdDtaQs
Nein ♫ von Kopfstimme

3 months, 2 weeks ago

Ein Beschwerdeantrag (binnen einer Woche nach Gerichtsantescheidung bei Anwesenheit des Betroffenen bei Gerichtsentscheidung/Verhandlung) sowie die Beschwerdebegründung (binnen eines Monats nach Zusendung der Gerichtsentscheidung) gegen einen Gerichtsbeschluss oder ein Urteil im OWi-Verfahren können
1. mit Anwalt schriftlich durch den Anwalt,
2. ohne Anwalt ausschließlich persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts eingelegt werden!

§ 345 StPO
Revisionsbegründungsfrist
(1) Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind spätestens binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, anzubringen. Die Revisionsbegründungsfrist verlängert sich, wenn das Urteil später als einundzwanzig Wochen nach der Verkündung zu den Akten gebracht worden ist, um einen Monat und, wenn es später als fünfunddreißig Wochen nach der Verkündung zu den Akten gebracht worden ist, um einen weiteren Monat. War bei Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels das Urteil noch nicht zugestellt, so beginnt die Frist mit der Zustellung des Urteils und in den Fällen des Satzes 2 der Mitteilung des Zeitpunktes, zu dem es zu den Akten gebracht ist.
(2) Seitens des Angeklagten kann dies nur in einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geschehen.

https://dejure.org/gesetze/StPO/345.html

3 months, 2 weeks ago

Immer wieder taucht die Frage auf, ob man nun einen Beschwerdeantrag bzw. eine Beschwerdebegründung gegen ein OWi-Urteil als Betroffener auch selbst schriftlich beim Amtsgericht einreichen kann.
NEIN, das ist NICHT möglich!

⬇️ ⬇️ ⬇️

5 months ago

https://buergerinitiative-selbstbestimmte-bildung.jimdosite.com

B I T T E___ H E L F T____ M I T ___&____S P E N D E TDie Bürgerinitiative lebt von dem Engagement ihrer Mitglieder.

WIR ALLE SIND DIE BÜRGERINITIATIVE SELBSTBESTIMMTE BILDUNG !Das zeichnet eine Bürgerinitiative aus:
Jeder kann sich ihr unverbindlich anschließen, wenn er dasselbe Ziel der Selbstbestimmten Bildung verfolgt.

Bitte spendet für die betroffenen Familien! Sie brauchen dringend Hilfe für Zwangsgelder und Anwaltskosten!
Es stehen zahlreiche Familien in der Warteschlange, die die Kosten nicht alleine tragen können...
Und es werden weit mehr als die auf der Webseite der BSB aufgeführten Familien unterstützt mit den Spenden, je nach Dringlichkeit.
Bitte helft mit, jeder wie er kann.
Die Bürgerinitiative lebt von der Solidarität der Teilnehmer!Alle Spenden werden direkt an die Familien für Zuzahlungen zu Zwangsgeldforderungen und Anwaltskosten weitergegeben!

Herzlichen Dank ?

Hier kann direkt gespendet werden:
http://paypal.me/BIsebstBildung

Bürgerinitiative Selbstbestimmte Bildung

Home | Bürgerinitiative Selbstbestimmte Bildung

Bürgerinitiative Selbstbestimmte Bildung. . Wir setzen uns für die Legalisierung einer Selbstbestimmten Bildung als natürlichen, intrinsischen und bedürfnisorientierten Lernprozess von jungen Menschen in Deutschland ein.

[https://buergerinitiative-selbstbestimmte-bildung.jimdosite.com](https://buergerinitiative-selbstbestimmte-bildung.jimdosite.com/)
7 months ago

Ein Beschwerdeantrag (binnen einer Woche nach Gerichtsantescheidung bei Anwesenheit des Betroffenen bei Gerichtsentscheidung/Verhandlung) sowie die Beschwerdebegründung (binnen eines Monats nach Zusendung der Gerichtsentscheidung) gegen einen Gerichtsbeschluss oder ein Urteil im OWi-Verfahren können
1. mit Anwalt schriftlich durch den Anwalt,
2. ohne Anwalt ausschließlich persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden!

§ 345 StPO
Revisionsbegründungsfrist
(1) Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind spätestens binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, anzubringen. Die Revisionsbegründungsfrist verlängert sich, wenn das Urteil später als einundzwanzig Wochen nach der Verkündung zu den Akten gebracht worden ist, um einen Monat und, wenn es später als fünfunddreißig Wochen nach der Verkündung zu den Akten gebracht worden ist, um einen weiteren Monat. War bei Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels das Urteil noch nicht zugestellt, so beginnt die Frist mit der Zustellung des Urteils und in den Fällen des Satzes 2 der Mitteilung des Zeitpunktes, zu dem es zu den Akten gebracht ist.
(2) Seitens des Angeklagten kann dies nur in einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geschehen.

https://dejure.org/gesetze/StPO/345.html

7 months, 1 week ago

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Und es werden weit mehr als die auf der Webseite der BSB aufgeführten Familien unterstützt mit den Spenden, je nach Dringlichkeit.
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7 months, 1 week ago

Mögliche Klageschrift gegen den Widerspruchsbescheid der Familienkasse bei abgelehntem Kindergeldanspruch bzw. Einstellung des Kindergeldes aufgrund EU-Aufenthalt des Kindes (ein Elternteil weiterhin in DE angemeldet mit steuerpflichtigem Einkommen)

7 months, 1 week ago
Bei **überwiegendem Aufenthalt** von jungen Menschen …

Bei überwiegendem Aufenthalt von jungen Menschen mit einem Elternteil in der EU:

Zwischen Schulschwänzern (oder Schulverweigerern aus religiösen Gründen) und nicht schulbesuchspflichtigen jungen Menschen von Eltern, die z.B. aus beruflichen Gründen oder aufgrund einer Auswanderung keinen festen Wohnsitz haben, bestehen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass die eine ungleiche Behandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen. Während für die erste Personengruppe der mit der Schulbesuchspflicht verbundene Grundrechtseingriff als zumutbar angesehen wird, ist dies jedenfalls dann nicht der Fall, wenn eine Teilnahme junger Menschen am staatlichen Schulunterricht aus berufsbedingt wechselndem Aufenthalt der Eltern nur durch die Trennung von Eltern und Kindern erreicht werden kann (vgl. etwa BVerfGE 82, 126, <146>).

7 months, 2 weeks ago

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7 months, 2 weeks ago

https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__170.html

§ 170 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz)
(1) Verhandlungen, Erörterungen und Anhörungen in Familiensachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind nicht öffentlich. Das Gericht kann die Öffentlichkeit zulassen, jedoch nicht gegen den Willen eines Beteiligten. In Betreuungs- und Unterbringungssachen ist auf Verlangen des Betroffenen einer Person seines Vertrauens die Anwesenheit zu gestatten.
(2) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Öffentlichkeit zulassen, soweit nicht das Interesse eines Beteiligten an der nicht öffentlichen Erörterung überwiegt.

Beteiligte sind immer die Betroffenen und der Verfahrensbeistand als Interessenvertreter des Kindes, nicht die einzelnen hinzugezogenen Fachrichtungen wie Jugendamtsmitarbeiter als Beratende des Gerichts (Ausnahme: wenn es als Vormund o. Pfleger das Kind vertritt), Sachverständige wie Gutachter o. der entscheidende Richter.

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