5G und Transhumanismus Untersuchungs Ausschuss

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5G, Transhumanismus, künstliche Intelligenz und neue Technologien
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5 months, 1 week ago
5 months, 1 week ago

EMF-Belastung und Grenzwerte?

Ist das Urteil des OVG Koblenz vom 4.4.2024 – 1 A 108114/23.OVG (anonymisierte Fassung) wirklich „bahnbrechend“? Wir werden ja sehen, ob es einer neuen Rechtsprechung den Weg ebnen wird. In den letzten Jahrzehnten haben die Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung solcher Fragen der EMF-Belastung ja systematisch versagt.

Was ist geschehen? Das OVG Koblenz hat eine Sachverhaltsaufklärung zu den Mobilfunk-Grenzwerten angeordnet, um die Rechtmäßigkeit der Standortbescheinigung des Mobilfunkmasten zu überprüfen.
Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz muss nun klären, ob die für Mobilfunkstrahlung geltenden Grenzwerte die körperliche Unversehrtheit der Menschen gewährleisten.

Wörtlich heißt es in diesem Urteil:

„Überdies werden mit der Klage Fragen aufgeworfen, die – gerade vor dem Hintergrund des derzeitigen Ausbaus des 5G-Netzes – in einer Vielzahl weiterer Verfahren Bedeutung erlangen können, so dass eine rechtliche Überprüfung in zwei Instanzen auch von daher vorzugswürdig erscheint.“

Quelle:

https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001572929

@NetzwerkkritischerExperten

www.landesrecht.rlp.de

Landesrecht Rheinland-Pfalz

Recherche juristischer Informationen

5 months, 1 week ago

Wer heute dasselbe macht wie gestern, könnte bald durch einen Roboter ersetzt werden.

Mfg Chnopfloch

7 months, 3 weeks ago
***?***

?
Zur Europawahl:

**Das KI-Gesetz, mit dem der biometrischen Massenüberwachung die Tür geöffnet wird (unser Gesicht wird dann in der Öffentlichkeit mit der Begründung ‚Personenfahndung‘ immer und überall flächendeckend und verdachtslos gescannt werden), wurde im März 2024 von 523 Abgeordenten angenommen, 46 abgelehnt und 49 enthielten sich.
Vor einem Jahr war die Mehrheit der EU-Abgeordneten noch dagegen.

Wie stimmten die Deutschen ab?

NUR FÜNF ABGEORDNETE stimmten gegen dieses unglaubliche Gesetz (Sonneborn/die Partei, Breyer/Piratenpartei, Ferber/CSU und Ernst und Schirdewan von den Linken).

Die Vertreter von SPD, GRÜNEN und CDU stimmten geschlossen dafür!

Die Abgeordneten der FDP und AfD enthielten sich - - - stimmten also auch nicht dagegen!**

https://t.me/NetzwerkkritischerExperten

7 months, 3 weeks ago

??Mustervorlage für zivilrechtliche Klage gegen BioNTech ??

RA Wilfried Schmitz hat in den letzten Monaten (alleine) eine 302-seitige zvilrechtliche Klage gegen BioNTech ausgearbeitet und sich dazu entschlossen, diese Musterklage für alle zugänglich zu machen. Sie würdigt auch strafrechtliche Aspekte.

Möge sie allen Geschädigten eine große Hilfe sein. Irgendwann im Juni 2024 soll hierzu auch (ggf. mit Prof. Dr. Martin Schwab) ein eintägiges Seminar angeboten werden. Details werden noch bekannt gegeben.

?Wer sich für diese Mustervorlage bedanken oder solche Verfahren von (regelmäßig mittellosen) Impfgeschädigten mit einer Schenkung unterstützen möchte, der kann das das bis zum 28.5.2024 mit dem Verwendungszweck "Schenkung" über diesen Link

https://www.paypal.com/pools/c/942aNSOEr9

oder durch Überweisung auf das über diesen Link abrufbare Konto
https://www.anwalt-schmitz.eu/arbeit-u-recht-keine-impfpflicht-f-med-berufe/
" ??

https://t.me/NetzwerkkritischerExperten

7 months, 3 weeks ago

Recall-KI für Windows 11: Microsoft gibt dem PC ein fotografisches Gedächtnis
21.05.2021

Microsoft stellt die Recall-KI für Windows 11 vor und zeigt, wie diese Funktion Dateien, Webseiten und Bildschirmaktivitäten aufzeichnet.

Microsoft hat auf einer Veranstaltung spannende Neuerungen vorgestellt. Im Mittelpunkt steht dabei die sogenannte Recall-KI für Windows 11, die dem Betriebssystem ein „fotografisches Gedächtnis“ verleihen soll.

Recall-KI für Windows 11: Alles wird aufgezeichnet und erfasst

Ein zentraler Bestandteil der Ankündigungen ist die Weiterentwicklung des KI-Assistenten Copilot von Microsoft. Dieser soll durch die Integration des leistungsfähigen GPT-4o-Modells von OpenAI deutlich intelligenter werden. In einer Demo zeigte Microsoft beispielsweise, wie Copilot dank GPT-4o Objekte auf dem Bildschirm erkennen und darauf reagieren kann.

Eine Schlüsselrolle spielt dabei die Recall-KI-Funktion. Sie erfasst alle Dateien, Webseiten und Bildschirmaktivitäten und speichert sie in einem semantischen Index, der lokal auf dem PC läuft. Dieser beruht auf einem vektorbasierten System und mehreren KI-Modellen.

Mit diesem „fotografischen Gedächtnis“ soll der Nutzer später alle gespeicherten Inhalte durchsuchen und für verschiedene Zwecke abrufen können – sei es als Inspiration für das Schreiben, als Programmierhilfe oder für Spielbefehle per Spracheingabe.

Datenschutz und Kontrolle stehen laut Microsoft im Mittelpunkt

Microsoft betont, dass der Datenschutz und die Privatsphäre der Nutzer bei Recall-KI oberste Priorität haben. So können Daten einfach aus dem Index gelöscht und die Aufzeichnung pausiert werden. Zudem kann man Filter setzen, um bestimmte Apps oder Websites von der Protokollierung auszuschließen.

Microsoft-CEO Satya Nadella verkündet selbstbewusst, dass mit den vorgestellten „Copilot+ PCs“ mit Recall-KI eine neue Ära für Computer beginne. Leistungsfähige KI-Modelle und moderne Hardware sollen künftig ein neues Verhältnis zwischen Mensch und Maschine ermöglichen. Die Zeiten, in denen Nutzer die komplexe Funktionsweise ihrer Geräte verstehen mussten, um sie effektiv nutzen zu können, gehören laut Nadella der Vergangenheit an. Stattdessen versprechen Systeme wie Copilot und Recall eine intuitive Bedienung durch einfache Befehle und Sprachsteuerung.

@neu5GUntersuchungsAusschuss

https://tarnkappe.info/artikel/kuenstliche-intelligenz/recall-ki-fuer-windows-11-microsoft-gibt-dem-pc-ein-fotografisches-gedaechtnis-295870.html

Tarnkappe.info

Recall-KI für Windows 11: Microsoft gibt dem PC ein fotografisches Gedächtnis

Microsoft stellt die Recall-KI für Windows 11 vor und zeigt, wie diese Funktion Dateien, Webseiten und Bildschirmaktivitäten aufzeichnet.

**Recall-KI für Windows 11: Microsoft gibt dem PC ein fotografisches Gedächtnis**
8 months ago

Völkerrechtliche Strafanzeige
wegen Verletzung der Garantenstellung gemäß §13 Abs. 1 des Strafgesetzbuches und wegen Verstoßes
gegen § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 gem. Völkerstrafgesetzbuch „Völkermord“, § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2, 8 und 9
Völkerstrafgesetzbuch „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, § 8 Abs. 8 a, b und c Völkerstrafgesetzbuch
„Kriegsverbrechen gegen Personen“ und Verletzung des Nürnberger Kodex sowie aller in Betracht
kommender Delikte

@NetzwerkkritischerExperten

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-Dtld-1-Pers.pdf

8 months ago

?

Die Universität von Maryland hat einen Pullover mit einem Aufdruck hergestellt, der eine Person vor Gesichtserkennungssystemen "versteckt".

https://t.me/neu5GUntersuchungsAusschuss

10 months ago

‼️Mal ein klarstellendes Wort von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz zur Strafverteidigung von Ärzten, die im Verdacht stehen, zu Unrecht Atteste ausgestellt haben: ‼️

Entgegen eines bemerkenswert oberflächlichen Beitrags eines – in Wahrheit wohl nicht allzu kritischen – Richters, der nur noch über die Strafzumessung nachdenken wollte, hat sich (auch) der Arzt Heinrich Habig nicht (!) strafbar gemacht.

Solche angeblich kritischen Beiträge helfen keinem Arzt, zumal sie über zahlreiche Rechtsfragen hinweggehen, die hier vertieft zu prüfen sind.

So ist bei einem Arzt, dem vorgeworfen wird, ohne tatsächliche Durchführung einer „Impfung“ eine solche in einem „Impf“(!)-Ausweis bestätigt zu haben, nämlich schon fraglich, ob er überhaupt den Tatbestand des § 74 Abs. 2 IfSG erfüllt hat.

Juristen müssen die Diskussion hierzu kennen. Wenn nicht, dann sollten sie – wenn auch ggf. einer beruflich bedingten Neigung folgend – nicht einfach ungeprüft pauschal behaupten, ein Arzt, der einem solchen Tatvorwurf ausgestellt sei, habe sich „strafbar“ gemacht. Das kann nur jemand behaupten, der nicht darüber nachgedacht hat, welche Verteidigungsmöglichkeiten es hier gibt.

So sollte jeder Verteidiger auch wissen, warum bei einer Covid-19-Injektion auch nicht einfach unterstellt werden darf, dass der objektive Tatbestand des § 278 StGB erfüllt ist.

Auch bei Ärzten, die zu Unrecht Masken- oder sonstige Befreiungsatteste ausgestellt haben sollen, muss ebenfalls vertieft geprüft werden, ob überhaupt ein „Gesundheitszeugnis“ i.S. des § 278 StGB vorliegt.

Zudem müssen alle weiteren Fakten und Argumente bekannt sein, die nicht nur für die Strafzumessung, sondern vorgelagert schon für die Frage der Rechtfertigung und Entschuldigung eines Arztes relevant sind.

So müssen insbesondere alle (!) im jeweiligen Einzelfall in Betracht kommenden Rechtfertigungsgründe (insbesondere Nothilfe und rechtfertigende Pflichtenkollision) und Entschuldigungsgründe (insbesondere auch Irrtümer wie Erlaubnisirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum) eingehend geprüft werden.

Erst wenn man diese Punkte vollständig abgearbeitet hat, darf man bei einem Arzt – höchst vorsorglich – auch noch über Fehler eines Gerichts bei der Strafzumessung nachdenken. Man lässt solche Verteidigungsansätze nicht deshalb weg, weil ein Richter sowas nicht hören will.

Das und alles andere (Herausarbeiten aller absoluten und relativen Revisionsgründe, etc.) sind schlicht Handwerkszeug.

Einen Arzt bzw. eine Ärztin unnötig und ohne ernste Prüfung der Sach- und Rechtslage zu einem umfassenden Geständnis mit viel Reue drängen, weil das Schützen der Gesundheit von Menschen für gewisse Kreise doch eine echte Sauerei ist, wenn’s um die Durchsetzung einer pol. Agenda geht, ist höchst unprofessionell. ‼️

https://t.me/NetzwerkkritischerExperten

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