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Elektronische Patientenakte – gefährliche Sicherheitslücken
Am 15. Januar 2025 hätte die elektronische Patientenakte (ePA) für alle niedergelassenen Ärzte, Praxen und Kliniken starten sollen, doch das Bundesgesundheitsministerium (BGM) ruderte zurück: „Trotz intensiver Bemühungen auf allen Seiten besteht derzeit ein zeitlicher Verzug in der Entwicklungs-Roadmap“, begründet das BGM. Zunächst soll sie deshalb in Modellregionen (Hamburg, sowie Teilen von Franken und Nordrhein-Westfalen) getestet und erst nach erfolgreicher Erprobung bundesweit ausgerollt werden.
Das kann auch als ein verstecktes Eingeständnis für die gravierenden Sicherheitslücken gewertet werden, mit denen die ePA behaftet ist: Die ePA ist nicht mit einer PIN geschützt, Geräte für den Zugriff auf die ePA werden auf Kleinanzeigenplattformen verkauft und schon der Besitz einer Gesundheitskarte reicht aus, um an die in der ePA gespeicherten Daten zu gelangen. Der linksradikale Chaos Computer Club (CCC) hat es gleich mal ausprobiert, wie leicht man unbefugt an eine solche Karte einer anderen Person kommen kann. Ein simpler Telefonanruf bei der Krankenkasse reicht oft schon aus, um die Kontrolle über fremde Daten zu erlangen. Aber solche Hacker können sich auch als Ärzte ausgeben oder über manipulierte Geräte ganze Praxis- oder Klinikdaten abgreifen.
Bei alledem wird Gesundheitsminister Karl Lauterbach nicht müde, die ePA über den grünen Klee anzupreisen: „Die ePA bringt enorme Vorteile für den Patienten. Schon bei der Einführung werden wir Zehntausenden Menschen das Leben retten können“ – zum Abgreifen von möglichen Organspendern? „Daher interessieren sich auch die Hersteller aller großen KI-Systeme für diesen Datensatz. Wir sind im Gespräch mit Meta, mit OpenAI, mit Google, alle sind daran interessiert, ihre Sprachmodelle für diesen Datensatz zu nutzen, beziehungsweise an diesem Datensatz zu arbeiten“, sagt Lauterbach. Sogar ein über Europa hinausgehender transatlantischer Datenraum wird angepeilt! Da haben wir sie, die globale Kontrolle der WHO! Die ePA wird ermöglichen, weltweit zu erfassen, wer sich mit mRNA-Stoffen hat impfen lassen und wer sich verweigert…
Die Datensammelwut an zentraler Stelle mittels ePA gerät zudem in Konflikt mit der ärztlichen Schweigepflicht, denn Praxen und Kliniken werden verpflichtet, Arztbriefe, Untersuchungs- und Laborbefunde in die ePA hochzuladen, die oft sensible Informationen zur Krankheits- und Lebensgeschichte enthalten. Bald sollen automatisiert auch Anamnese-Erhebungen aus den jeweiligen Computern in die ePA übertragen werden. Selbst wenn Patienten bei gewissen Diagnosen, Befunden und Behandlungen aktiv widersprechen, gelangen diese Daten spätestens mit den Abrechnungsdaten in die ePA. Auch ist ein Schutz der Beschlagnahme der ePA-Daten durch Ermittlungsbehörden bisher nicht vorgesehen.
Verschiedene Fachärzte, Psychotherapeuten, deren Mitarbeiter, aber auch Fußpfleger, Physiotherapeuten und Apotheker haben zumindest zeitweise Einblick in die ePA, sobald man mit der Gesundheitskarte ein E-Rezept einlöst. Bei ausbleibendem aktivem Widerspruch werden die Daten der ePA an ein staatliches Forschungsdatenzentrum automatisch weitergeleitet. Nicht alle Krankenkassen haben ihre Mitglieder eigens angeschrieben und auf einen notwendigen aktiven Widerspruch hingewiesen. Viele ältere Patienten kennen sich mit den Smartphone-Apps nicht aus, wo jeweils einzeln per Klick widersprochen werden muss, wenn man seine Daten vor Fremdzugriff schützen will usw. usw.
Vielleicht wurde der Start der ePA aber auch verschoben, weil zu viele aufgeweckte Bürger ihr widersprochen haben! Leisten wir weiter Widerstand gegen ein gläsernes Gesundheitssystem! Kämpfen wir weiter für die gesundheitliche Selbstbestimmung!
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Merz arbeitet mit allen Mitteln gegen Mehrheit für Deutschland!
Analyse des Skandal- und Verhinderungsantrags der CDU-CSU
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Ein herber Schlag für Linke weltweit. ?
„Kamel“ Harris hätte nicht nur mehr weltweite Zensur im Netz, Dekadenz und weniger Meinungsfreiheit zur Folge gehabt, sondern auch mehr Kriegstreiberei samt künstlich erzeugter Flüchtlingswellen und Terroranstieg.
„Selbstbestimmungsgesetz“ in Kraft – CSU duckt sich weg
Passend zum gruseligen Halloween ist seit 1. November das unsägliche Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Die Queer-Szene feiert schon seit Tagen: Ab Montag, dem 4. November, wenn die Kommunalverwaltungen wieder öffnen, könnten Tausende Geschlechtswechsler Schlange stehen, um sich die Papiere ändern zu lassen.
Das Horrorszenario: Vergewaltiger lassen sich in Frauengefängnisse verlegen, es wird Spanner und Belästiger auf Frauentoiletten und Frauenumkleiden, Teilnehmer am Frauensport mit ungleichen Wettbewerbsvoraussetzungen und wahnwitzige Eltern geben, die ihren minderjährigen Kindern Transsexualität einreden – wodurch das Gesetz zu einem Fremdbestimmungsgesetz wird.
Bis vor der Bundestagsabstimmung zu diesem widerlichen Gesetz haben CDU/CSU sich scheinheilig dagegengestellt. Aber seitdem Totenstille! Die Bundestags-Union könnte diesen Spuk jederzeit beenden, indem sie das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht bringt. Da fehlt aber offenbar der Wille!
Auch Markus Söder und Hubert Aiwanger mit ihrer angeblich bürgerlichen Koalition aus CSU und Freien Wählern in Bayern könnten einen Antrag auf Normenkontrolle stellen, damit sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen muss. Aber auch hier herrscht verdächtige Funkstille! Die C-Parteien wollen es sich nicht mit den Grünen und der SPD als künftigen Koalitionspartnern gegen die AfD verscherzen, indem sie deren gehätscheltes Lieblingskind unter den Gesetzen kippen.
Es steht der Verdacht im Raum, dass CDU/CSU das Gesetz absichtlich haben in Kraft treten lassen, um es dann im kommenden Bundestagswahlkampf für sich auszuschlachten und lauthals zu „bekämpfen“ – aber nur mit einem Reförmchen:
Vornamenswechsel sollen automatisch an die Polizei gemeldet werden, damit niemand dadurch einem Haftbefehl entkommen kann und für Minderjährige soll eine vorherige Beratungspflicht gelten, womit Kinder und Jugendliche genau bei jener Deutschen Gesellschaft für Trans- und Intergeschlechtlichkeit e.V. (DGTI) und anderen Queer-Organisationen als Beratungsstellen landen! Den Kern des umstrittenen Gesetzes tasten CDU/CSU allerdings nicht an: die staatlich genehmigte Urkundenfälschung samt „Offenbarungsverbot“, damit die Presse keine hässlichen Schlagzeilen produzieren kann, wie in Schottland, Spanien, Kanada und Kalifornien bereits geschehen – Ländern, die ein solches Gesetz bereits eingeführt haben.
NEIN zu diesem Fremdbestimmungsgesetz!
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Organ-Raub stoppen! NEIN zur Organspende-Reform! Die Übergriffigkeit, mit der unsere Kartell-Politiker versuchen über die Körper der Bürger als „Staatseigentum“ zu verfügen, ist spätestens seit der aufgezwungenen experimentellen Genspritze zur Corona-Zeit…
Organ-Raub stoppen! NEIN zur Organspende-Reform!
Die Übergriffigkeit, mit der unsere Kartell-Politiker versuchen über die Körper der Bürger als „Staatseigentum“ zu verfügen, ist spätestens seit der aufgezwungenen experimentellen Genspritze zur Corona-Zeit in den Fokus gerückt.
Jetzt wollen sie die Körper der Bürger auch noch als „Ersatzteillager“ missbrauchen, indem sie an den Stellschrauben erstens der Organspende-Regelung und zweitens der Todesdefinition für die Organentnahme drehen.
Bislang war die aktive Zustimmung des Organspenders notwendig oder die der Angehörigen nach seinem festgestellten Tod. Nun wollen Vertreter aller Bundestagsparteien außer der AfD mit einer Gesetzesinitiative die bisherige Regelung bei der Organspende kippen und einen aktiven Widerspruch des Betroffenen einfordern. Demnach kann dann jeder ein unfreiwilliger Organspender werden, der sich nicht ausreichend informiert und der Organspende aktiv widersprochen hat. SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach setzt sich für diese sog. Widerspruchslösung ein.
Aber damit nicht genug: Koalitionspartner FDP will der milliardenschweren Organspende-Industrie zusätzlich den Zugriff auf die Organe der Bürger erleichtern, indem neben dem Hirntod nun auch der einfache Herz-Kreislauf-Stillstand als Grundlage für die Todesfeststellung zur Organentnahme herhalten soll.
Wirklich Tote können jedoch gar keine Organe spenden! Für die Organspende sind lebende Organe erforderlich! Deshalb ist schon der sog. Hirntod, bei dem der Mensch angeblich irreversibel hirngeschädigt, aber noch am Leben ist, ein Konstrukt. Entzieht man einem Koma-Patienten für bis zu zehn Minuten – wie übliche Praxis – die künstliche Beatmung, um diesen Hirntod festzustellen, hat man ihn schließlich selber herbeigeführt! Mit dem Herz-Kreislauf-Stillstand als „Tod“ können nun zusätzlich Menschen zur Organentnahme freigegeben werden, die man potenziell durch Wiederbelebung noch retten könnte.
Die Widerspruchslösung und der Versuch einer Neudefinition des Todes, um an mehr Spenderorgane zu gelangen, kommen einer an Leibeigenschaft grenzenden Verfügungsgewalt des Staates über den Körper seiner Bürger gleich. Die Vorstellung vom Menschen als wandelndes „Ersatzteillager“ widerspricht den individuellen Freiheitsrechten, der Menschenwürde und der Heiligkeit des Lebens.
Deshalb NEIN zum Organ-Raub der Pharmaindustrie und NEIN zur Organspende-Reform der Kartell-Politiker als ihren Steigbügelhaltern!
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Die AfD Bayern fordert eine Reform des Volksverhetzungsparagrafen, um Deutschenhass unter Strafe zu stellen.
München: Banküberfall in Obermenzing – Mitarbeiterin verletzt, Täter flüchtig - München - SZ.de
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