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‘Wer Deutschland regieren will, muss Elon Musk in die Schranken weisen."
Das schreibt der „Spiegel".
Größenwahn par excellence! Als ob Berlin dem engen Vertrauten des US-Präsidenten und einem der mächtigsten Unternehmer der Welt Vorschriften machen könnte. Willkommen in Absurdistan!
EnBW-Finanzchef: Wir drohen die Akzeptanz für die Energiewende zu verlierenDer süddeutsche Netzriese EnBW zieht Bilanz nach der Dunkelflaute der vergangenen Woche – und sendet einen Warnruf nach Berlin. Alle Kraftwerke seien am Netz gewesen. Deutschland benötige künftig mehr Reserve.
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Tatverdächtiger in U-Haft – BKA bestätigt Hinweis aus Saudi-ArabienFünf Menschen sind tot, 200 verletzt: Nach der folgenschweren Fahrt mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt in Magdeburg muss der Tatverdächtige in U-Haft. Die Suche nach seinem Motiv steht im Fokus.
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DISCLAIMER FÜR HENNING ROSENBUSCH
Liebe Community,
Aus Anlass eines Artikels in der Berliner Zeitung, wonach sich zum Fremdschutz durch die C-Spritze vor allem immunologische Dilettanten geäußert haben, fragte Henning Rosenbusch auf seinem Telegram-Kanal, ob wir diese Dilettanten nicht nochmal zusammensuchen wollen.
In den Kommentaren dazu war die Sorge aufgekommen, die Sammlung der Namen jener, die bar jeder Evidenz oder gar wider besseres Wissen einen solchen Fremdschutz behaupteten, könnte eine strafbare Feindesliste darstellen. Insoweit kann ich Beruhigung stiften:
Die Aufzählung der Namen jener, die fehlerhaft einen Fremdschutz durch die C-Spritze behaupteten, wäre nur dann Feindesliste (in rechtlicher Terminologie: ein nach § 126a StGB strafbares gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), wenn sie geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt wäre, die aufgelisteten Personen in die Gefahr von - grob gesprochen - strafbaren Gewalttaten zu bringen.
Wenn ich das Anliegen von Henning Rosenbusch aber richtig deute (und eine andere als die nachfolgende Deutung kann ich mir bei Henning Rosenbusch nicht vorstellen), geht es ihm aber in keiner Weise darum, zu Gewalttaten gegen die - ich bleibe bei der Formulierung - immunologischen Dilettanten zu animieren, sondern jene zu benennen, die mit rechtsstaatlichen Mitten zur Verantwortung gezogen werden müssen. Das Amtsgericht Köln hat mit Recht entschieden, dass die öffentliche Verbreitung einer Liste von Personen, die in der Corona-.Zeit gegen Ungeimpfte gehetzt haben, nicht nach § 126a StGB strafbar ist (AG Köln, Urteil vom 12.6.2024 - 539 Ds 156/14, https://openjur.de/u/2493412.html ).
Solange sich Politiker, Journalisten, Wissenschaftler, aber auch Behörden und Gerichte nicht der Einsicht stellen, dass sie in der C-Zeit eine erhebliche Fehlentwicklungen befeuert haben, weil sie ohne ausreichende Faktengrundlage massive Übergriffe des Staates in die bürgerlichen Freiheiten der Menschen verhängt, propagiert oder mitgetragen haben, besteht die Gefahr, dass sich derartige Fehlentwicklungen wiederholen. Deswegen ist es auch heute noch wichtig, jene Akteure in Erinnerung zu rufen, die für die besagten Fehlentwicklungen verantwortlich waren, und diese Akteure an die Notwendigkeit einer kritischen Selbstreflexion zu erinnern. Ebenso ist es wichtig, die Institutionen, die eine kritische Nachbetrachtung der C-Krise leisten können, dazu anzuhalten, diese Nachbetrachtung in Angriff zu nehmen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
openjur.de
AG Köln, Urteil vom 12.06.2024 - 539 Ds 156/24
Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten.
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