Offizieller Kanal von Eva Herman - Nur diese beiden Kanäle sind ein Projekt von uns:
https://t.me/EvaHermanOffiziell
https://t.me/FriedlicheHandtuchRevolution
sowie bei Odysee unter https://odysee.com/@EvaHermanOffiziell:1
Last updated 1 month, 3 weeks ago
https://youtube.com/@drnehls?si=Zo7g85KsNJvHv0dm
Dr. Michael Nehls Offizieller Kanal für YouTube-Videos, Anlagetipps, Kontoverwaltung.
Last updated 1 month ago
Das ist Markus Krall!
Trading Coach, Investor & Marketing Experte. Für großartige Krypto-Deals und Investitionsmöglichkeiten.
Last updated 6 months, 3 weeks ago
Hier sind die Listen der Länder, die am automatischen Informationsaustausch (AIA) teilnehmen und diejenigen, die nicht teilnehmen:
Länder, die am AIA teilnehmen:
1. Andorra
2. Anguilla
3. Argentinien
4. Aruba
5. Australien
6. Belgien
7. Bermuda
8. Britische Jungferninseln
9. Bulgarien
10. Cayman Islands
11. Curaçao
12. Dänemark
13. Deutschland
14. Estland
15. Färöer-Inseln
16. Finnland
17. Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Sankt Bartholomäus und St. Martin)
18. Griechenland
19. Guernsey
20. Indien
21. Irland
22. Island
23. Isle of Man
24. Italien
25. Japan
26. Jersey
27. Kanada
28. Kolumbien
29. Korea (Republik)
30. Kroatien
31. Lettland
32. Liechtenstein
33. Litauen
34. Luxemburg
35. Malta
36. Mauritius
37. Mexiko
38. Monaco
39. Montserrat
40. Neuseeland
41. Niederlande (einschließlich Bonnaire, Saba und Saint Eustachius)
42. Norwegen
43. Polen
44. Portugal
45. Rumänien
46. San Marino
47. Saint Maarten
48. Schweden
49. Schweiz
50. Slowakei
51. Slowenien
52. Spanien (einschließlich Kanarische Inseln)
53. Tschechische Republik
54. Turks and Caicos Islands
55. Ungarn
56. Vereinigtes Königreich (einschließlich Gibraltar)
57. Zypern
58. Top Nicht-CRS-Länder mit guten Banken / Bankoptionen (Aktualisiert 17. September 2024)
Länder, die nicht am AIA teilnehmen (Aktualisiert 17. September 2024):
1. Armenien
2. Botswana
3. Dominikanische Republik
4. Georgien
5. Guatemala
6. Kambodscha
7. Nordmazedonien
8. Philippinen
9. Vereinigte Staaten
Achtung: Österreich und die Schweiz melden seit 30.09.2018 Kontodaten nach Deutschland - und zwar rückwirkend für 2017
Die USA erlebt gerade ein MASS AWAKENING ❤️ Mit Robert F. Kennedy an Board besteht sehr große Hoffnung auf eine sehr tiefgreifende Reformation des Landes.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.10.2024
- 19 U 134/23 -
Nach gekündigtem Maklervertrag schuldet Kunde nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten
Klausel zum Aufwendungsersatz unwirksam
Gibt ein Kunde seine Verkaufsabsicht auf, kann der Makler grundsätzlich nur Ersatz der konkret durch die Bearbeitung des einzelnen Auftrags entstandenen Kosten verlangen. Soll sich der Aufwendungsersatz nach AGB-Regelungen auch auf die Zahlung von Gemeinkosten erstrecken (hier: anteilige Bürokosten), ist die Klausel zum Aufwendungsersatz insgesamt unwirksam. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Anspruch der Maklerin auf Zahlung von rund 11.500 € abgelehnt.
Der Kläger beauftragte die beklagte Immobilienmaklerin mit der Vermarktung seines Einfamilienhauses im Hintertaunus zum Angebotspreis von 695.000 €. Gemäß Ziff. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklervertrags war der Auftraggeber bei Aufgabe seiner Verkaufsabsicht zum Aufwendungsersatz verpflichtet. Zu den konkreten erstattungspflichtigen Aufwendungen sollten u.a. anteilige Bürokosten zählen. Nach vier Monaten teilte der Kläger mit, dass das Haus doch nicht kurzfristig verkauft werden sollte. Die Beklagte stellte ihm daraufhin 11.454,51 € in Rechnung, wovon 282,51 € auf „Fremdkosten laut Aufstellung“ und der übrige Betrag auf Arbeitsstunden entfielen. Hierauf zahlte der Kläger 6.282,51 €, die er nunmehr zurückverlangt. Das Landgericht hatte seiner Klage stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Berufung der Maklerin.
Regelung zum Aufwendungsersatz komplett unwirksam
Sie hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Ziff. 6 des Maklervertrags sei unwirksam. Die Regelung benachteilige den Vertragspartner unangemessen, begründete das OLG seine Entscheidung. Zwar könne eine Pflicht des Maklerkundens zum Aufwendungsersatz grundsätzlich in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden. Sie müsse sich dann aber „wirklich und ausschließlich auf den Ersatz von konkretem Aufwand beziehen“, betonte der Senat. Eine darüberhinausgehende Pflicht zum Aufwendungsersatz lasse sich in AGBs nicht wirksam vereinbaren. Grundsätzlich sei beim Maklervertrag die Provision vom Erfolg der Tätigkeit abhängig. „Wird im Gewand des Aufwendungsersatzes in Wahrheit eine erfolgsunabhängige Provision vereinbart“, widerspreche diese dem Leitbild und sei damit unwirksam.
Hier umfasse der in Ziff. 6 geregelte Aufwendungsersatz u.a. anteilige Bürokosten. Der Makler habe damit einen Anspruch, der über den Ersatz des für die Bearbeitung des einzelnen Auftrags konkret entstandenen Aufwands hinausgehe. Bürokosten seien laufende Gemeinkosten, die beim Makler grundsätzlich fest eingeplant seien. Es handele sich nicht um Aufwendungen für einen konkreten Kunden. Die Regelung sei damit unwirksam. Die Unwirksamkeit der Belastung mit anteiligen Bürokosten führe hier zur Gesamtunwirksamkeit der Vereinbarung über den Aufwendungsersatz. Andernfalls wäre es einem Makler möglich, risikolos rechtlich nicht geschuldete Positionen abzurechnen, „in der Hoffnung, dass zumindest ein Teil der Kunden hierauf eine Zahlung leistet“, führte der Senat weiter aus. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
🎬 Exklusiv für Euch: Hier vorab der Link zur Videoaufzeichnung des Freigeist Live Calls. für 48 Stunden freigeschaltet! https://shortbee.io/FreigeistLiveKompass 🌟 Danke an alle Teilnehmer beim 1. Freigeist Live Call – Eröffnung von Staffel 4! 🌟 Eure Begeisterung und das Engagement für Vermögensschutz, Freiheit und Eigenverantwortung haben den heutigen Eröffnungscall zu einem unvergesslichen Moment gemacht. Über 100 Fragen und die intensive Teilnahme zeigen, wie bedeutsam diese Themen für uns alle sind. 🙏
📅 Noch Fragen? Einen Termin für ein individuelles Beratungsgespräch zu Vermögenssicherung & Freiheit gibt es direkt bei Bruno:
👉 https://kompassderfreiheit.com/kontakt-bruno/
Bleibt verbunden mit uns für weitere Updates und Inhalte:
🟦 X / Twitter: https://x.com/kompassfreiheit
📲 Telegram: https://t.me/kompassderfreiheit
📺 YouTube (unbedingt abonnieren!): https://www.youtube.com/@FREIGEISTKONGRESS/videos
Lasst uns den Weg zur Freiheit gemeinsam gehen! 🌍💪
🚨 Die Zukunft unserer Freiheit steht auf dem Spiel!
Heute Abend im Freigeist Live Call um 20:00 Uhr:
Kompass der Freiheit enthüllt, wie Du Dein Vermögen schützt und staatlicher Kontrolle entkommst. Sei dabei – heute ist ein Wendepunkt!
Melde Dich jetzt an: https://freigeistkongress.com
In der RUHE liegt die KRAFT - Die allgegenwärtige Essenz der Liebe - 🌟 Danke für diese unglaubliche Reise! 🌟
48 Stunden geschenkt beim Freigeist Kongress 2.0. https://freigeistkongress.funnelcockpit.com/kursseite-freigeist-kongress-paket-2/ Ohne Euch wäre das alles nicht möglich gewesen. Ihr habt diesen Kongress zu einem unvergesslichen Ereignis gemacht, und dafür sind wir von Herzen dankbar. 💖
💥 Alle Interviews sind jetzt live – erlebe das Finale: https://freigeistkongress.com/paket
#FreigeistKongress #Dankbarkeit #Finale #Transformation
Revolutionäre Zahlungssysteme - BRICS vs. USA! Kommt die Deckung des US Dollars mittels Bitcoin wirklich ? ⏳ 48 Stunden extra – Genieße noch zwei Tage voller Inspiration! https://freigeistkongress.funnelcockpit.com/kursseite-freigeist-kongress-paket-2/
Offizieller Kanal von Eva Herman - Nur diese beiden Kanäle sind ein Projekt von uns:
https://t.me/EvaHermanOffiziell
https://t.me/FriedlicheHandtuchRevolution
sowie bei Odysee unter https://odysee.com/@EvaHermanOffiziell:1
Last updated 1 month, 3 weeks ago
https://youtube.com/@drnehls?si=Zo7g85KsNJvHv0dm
Dr. Michael Nehls Offizieller Kanal für YouTube-Videos, Anlagetipps, Kontoverwaltung.
Last updated 1 month ago
Das ist Markus Krall!
Trading Coach, Investor & Marketing Experte. Für großartige Krypto-Deals und Investitionsmöglichkeiten.
Last updated 6 months, 3 weeks ago