Quran & Tafsir

Description
In diesem Kanal werden die Übersetzungen der ungefähren Bedeutung der Verse aus dem Quran gepostet.

Darüber hinaus wird auch immer ein kurzer Tafsir (Erläuterung) aus „Al-Mukhtasar fi At-Tafsir“ zu jedem Vers übersetzt.
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3 months ago

▪️ Surah An-Nisa (4:13)

(تِلْكَ حُدُودُ اللَّهِ ۚ وَمَن يُطِعِ اللَّهَ وَرَسُولَهُ يُدْخِلْهُ جَنَّاتٍ تَجْرِي مِن تَحْتِهَا الْأَنْهَارُ خَالِدِينَ فِيهَا ۚ وَذَٰلِكَ الْفَوْزُ الْعَظِيمُ)

Dies sind die Grenzen Allahs. Wer nun Allah und Seinem Gesandten gehorcht, den wird Er in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig verweilen sie darin; und dies ist der gewaltige Erfolg.

(Tafsir:)
Diese erwähnten Urteile (und Regeln) in Bezug auf die Angelegenheit der Waisen und anderer gehören zu den Gesetzgebungen Allahs, welche Er für Seine Diener festgelegt hat, damit sie danach handeln. Wer nun Allah und Seinem Gesandten durch die Befolgung Seiner Befehle (und Anordnungen) und der Vermeidung Seiner Verbote gehorcht, den wird Er in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen unter ihren Palästen. Ewig werden sie darin bleiben und der Untergang wird sie nicht einholen; und das ist der göttliche Lohn und der großartige Erfolg, dem kein (anderer) Erfolg gleichkommt.

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3 months, 1 week ago

▪️ Surah An-Nisa (4:12)

(وَلَكُمْ نِصْفُ مَا تَرَكَ أَزْوَاجُكُمْ إِن لَّمْ يَكُن لَّهُنَّ وَلَدٌ ۚ فَإِن كَانَ لَهُنَّ وَلَدٌ فَلَكُمُ الرُّبُعُ مِمَّا تَرَكْنَ ۚ مِن بَعْدِ وَصِيَّةٍ يُوصِينَ بِهَا أَوْ دَيْنٍ ۚ وَلَهُنَّ الرُّبُعُ مِمَّا تَرَكْتُمْ إِن لَّمْ يَكُن لَّكُمْ وَلَدٌ ۚ فَإِن كَانَ لَكُمْ وَلَدٌ فَلَهُنَّ الثُّمُنُ مِمَّا تَرَكْتُم ۚ مِّن بَعْدِ وَصِيَّةٍ تُوصُونَ بِهَا أَوْ دَيْنٍ ۗ وَإِن كَانَ رَجُلٌ يُورَثُ كَلَالَةً أَوِ امْرَأَةٌ وَلَهُ أَخٌ أَوْ أُخْتٌ فَلِكُلِّ وَاحِدٍ مِّنْهُمَا السُّدُسُ ۚ فَإِن كَانُوا أَكْثَرَ مِن ذَٰلِكَ فَهُمْ شُرَكَاءُ فِي الثُّلُثِ ۚ مِن بَعْدِ وَصِيَّةٍ يُوصَىٰ بِهَا أَوْ دَيْنٍ غَيْرَ مُضَارٍّ ۚ وَصِيَّةً مِّنَ اللَّهِ ۗ وَاللَّهُ عَلِيمٌ حَلِيمٌ)

Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben sollten. Sollten sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder (vorhandenen) Schuld(en). Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlasst, wenn ihr keine Kinder haben solltet. Solltet ihr jedoch Kinder haben, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlasst. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder (vorhandenen) Schuld(en). Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Sollten es jedoch mehr als diese sein, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder (vorhandenen) Schuld(en), ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Und Allah ist allwissend und nachsichtig.

(Tafsir:)
Und euch steht - o ihr Gatten - die Hälfte von dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen haben, wenn sie keine Kinder haben, seien es männliche oder weibliche (Kinder), von euch oder jemand anderem. Wenn sie jedoch Kinder haben, seien es männliche oder weibliche (Kinder), dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie an Besitz hinterlassen. Das alles wird euch nach Abzug eines etwaigen Vermächtnisses und der Tilgung etwaiger Schulden zugeteilt, das sie festgesetzt haben. Und den Gattinnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlasst - o ihr Gatten -, wenn ihr keine Kinder habt, seien es männliche oder weibliche (Kinder), von ihnen oder von anderen. Wenn ihr jedoch Kinder habt, seien es männliche oder weibliche (Kinder), dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlasst. Das alles wird ihnen nach Abzug eines etwaigen Vermächtnisses und der Tilgung etwaiger Schulden zugeteilt, das ihr festgesetzt habt. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er bzw. sie einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden, dem (Halb)bruder oder der (Halb)schwester mütterlicherseits, ein Sechstel zu als „Faridhah“ (ein vom Quran bestimmter Anteil). Wenn jedoch die (Halb)brüder oder (Halb)schwestern mütterlicherseits mehr als diese (Anzahl) sind, dann steht allen ein Drittel als „Faridhah“ zu und sie sind Teilhaber daran. Die Männlichen und Weiblichen unter ihnen sind hierbei gleichgestellt. Sie erhalten ihren Anteil nach Abzug eines etwaigen Vermächtnisses und der Tilgung etwaiger Schulden, und mit der Bedingung, dass das Vermächtnis keine Schädigung für die Erben beinhaltet, wie wenn z. B. das Vermächtnis mehr als ein Drittel des Erbes ist. Dieses Urteil, welches der Vers beinhaltet, ist eine Verpflichtung von Allah an euch und Er hat euch das auferlegt. Allah ist allwissend über das, was im Dies- und Jenseits geeignet für Seine Diener ist und (und Er ist) nachsichtig und geht mit dem Sünder nicht bestrafend um.

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3 months, 3 weeks ago

▪️ Surah An-Nisa

(Einige Nutzen aus diesen Versen - Seite 78:)
• (1.) Das Urteil (und die Bestimmung) des Erbes (also das Erbrecht) deutet darauf hin, dass die islamische Gesetzgebung den Männern und Frauen ihre Rechte zukommen lässt und hierbei die Gerechtigkeit zwischen ihnen und das Zustandekommen des Wohles (und Bedarfs) beachtet.
• (2.) Die strenge Warnung in Bezug auf die Unversehrtheit des Besitzes der Waisen und die Untersagung, diese zu überschreiten und auf irgendeine Art zugrunde gehen zu lassen.
• (3.) Da der Besitz der größte Grund für Streitigkeiten unter den Menschen ist, übernahm Allah - erhaben ist Er - die Aufteilung beim Urteil des Erb(rechts).

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3 months, 3 weeks ago

▪️ Surah An-Nisa (4:11)

(يُوصِيكُمُ اللَّهُ فِي أَوْلَادِكُمْ ۖ لِلذَّكَرِ مِثْلُ حَظِّ الْأُنثَيَيْنِ ۚ فَإِن كُنَّ نِسَاءً فَوْقَ اثْنَتَيْنِ فَلَهُنَّ ثُلُثَا مَا تَرَكَ ۖ وَإِن كَانَتْ وَاحِدَةً فَلَهَا النِّصْفُ ۚ وَلِأَبَوَيْهِ لِكُلِّ وَاحِدٍ مِّنْهُمَا السُّدُسُ مِمَّا تَرَكَ إِن كَانَ لَهُ وَلَدٌ ۚ فَإِن لَّمْ يَكُن لَّهُ وَلَدٌ وَوَرِثَهُ أَبَوَاهُ فَلِأُمِّهِ الثُّلُثُ ۚ فَإِن كَانَ لَهُ إِخْوَةٌ فَلِأُمِّهِ السُّدُسُ ۚ مِن بَعْدِ وَصِيَّةٍ يُوصِي بِهَا أَوْ دَيْنٍ ۗ آبَاؤُكُمْ وَأَبْنَاؤُكُمْ لَا تَدْرُونَ أَيُّهُمْ أَقْرَبُ لَكُمْ نَفْعًا ۚ فَرِيضَةً مِّنَ اللَّهِ ۗ إِنَّ اللَّهَ كَانَ عَلِيمًا حَكِيمًا)

Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Dem Männlichen kommt so viel zu wie der Anteil von zwei Weiblichen. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterlässt; wenn es (nur) eine (Weibliche) ist, dann steht ihr die Hälfte zu. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterlässt, wenn er Kinder haben sollte. Sollte er aber keine Kinder haben und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Sollte er Brüder haben, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder (vorhandenen) Schuld(en). Eure Väter und eure Söhne - ihr wisst nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Wahrlich, Allah ist allwissend und allweise.

(Tafsir:)
Allah betraut euch und ordnet euch hinsichtlich der Erben eurer Kinder an, dass das Erbe aufgeteilt wird. Und einem Jungen kommt der Anteil von zwei Mädchen zu. Wenn der Verstorbene jedoch nur Mädchen hinterlässt und keinen Jungen, dann kommt den zwei Mädchen und aufwärts zwei Drittel dessen zu, was er hinterlässt; wenn es aber nur ein Mädchen ist, dann (steht ihr) die Hälfte zu. Und den Eltern des Verstorbenen, so steht jedem von ihnen ein Sechstel von dem zu, was er hinterlässt, wenn er Kinder hat, abgesehen davon, ob sie männlich oder weiblich sind. Wenn er jedoch keine Kinder und (andere) Erben hat, außer seine Eltern, so steht seiner Mutter ein Drittel zu und der Rest des Erbes seinem Vater. Wenn der Verstorbene mindestens zwei Geschwister hat, seien es Brüder oder Schwestern, leibliche oder nicht-leibliche, so steht der Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu, als „Faridhah“ (weil ihr ein vom Quran bestimmter Anteil zusteht). Der Rest steht dem Vater zu, weil er sein „'Asabah“ ist (und somit der Rest des Erbes ihm zusteht). Den Brüdern steht (in diesem Fall) nichts zu. Diese Aufteilung des Erbes erfolgt nach dem etwaigen Vermächtnis, welches der Verstorbene angeordnet hatte, jedoch mit der Voraussetzung, dass sie nicht ein Drittel seines Besitzes übersteigt und dass seine Schulden getilgt wurden. Allah - erhaben ist Er - hat die Aufteilung des Erbes somit bestimmt, weil ihr nicht wisst, wer von euren Vätern und Söhnen euch an Nutzen im Dies- und Jenseits näher steht. Vielleicht denkt der Verstorbene über einen der Erben Gutes und lässt ihm das ganze Erbe zukommen oder er denkt Schlechtes über einen Anderen und verweigert es ihm. Und vielleicht ist die Angelegenheit der Gegensatz von dem. Derjenige, der Wissen über all dies hat, ist Allah, Dem nichts verborgen bleibt und deshalb hat Er das Erbe so aufgeteilt, wie beschrieben, und es zu einer vorgeschrieben Pflicht für Seine Diener gemacht. Gewiss, Allah ist allwissend, nichts bleibt Ihm von den Interessen (und Nutzen) Seiner Diener verborgen, und (Er ist) allweise in Seiner Gesetzgebung und Leitung.

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4 months ago

▪️ Surah An-Nisa (4:10)

(إِنَّ الَّذِينَ يَأْكُلُونَ أَمْوَالَ الْيَتَامَىٰ ظُلْمًا إِنَّمَا يَأْكُلُونَ فِي بُطُونِهِمْ نَارًا ۖ وَسَيَصْلَوْنَ سَعِيرًا)

Diejenigen, die den Besitz der Waisen ungerechterweise verschlingen, verzehren in ihren Bäuchen nur Feuer; und sie werden einer Feuerglut ausgesetzt sein.

(Tafsir:)
Diejenigen, die den Besitz der Waisen an sich nehmen und ungerechterweise und übertreterisch damit umgehen, verzehren in ihren Inneren nur Feuer, welches bei ihnen entfacht. Und dieses Feuer wird sie am Jüngsten Tag verbrennen.

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4 months ago

▪️ Surah An-Nisa (4:9)

(وَلْيَخْشَ الَّذِينَ لَوْ تَرَكُوا مِنْ خَلْفِهِمْ ذُرِّيَّةً ضِعَافًا خَافُوا عَلَيْهِمْ فَلْيَتَّقُوا اللَّهَ وَلْيَقُولُوا قَوْلًا سَدِيدًا)

Und diejenigen sollen sich fürchten, die, wenn sie schwache Nachkommenschaft hinterließen, um sie bangen würden; so sollen sie Allah fürchten und treffende Worte sagen.

(Tafsir:)
Und diejenigen sollen sich fürchten, wenn sie sterben würden und kleine und schwache Kinder hinterließen und um sie bangen würden, dass sie untergehen. Darum sollen sie Allah in Bezug auf diejenigen fürchten, die von den Waisen unter ihrer Vormundschaft sind, indem sie nicht zulassen, dass ihnen Unrecht getan wird. So wird Allah es ihnen (also den Vormunden) nach ihrem Tod auch leicht machen, dass jemand gut zu ihren Kindern sein wird, so wie sie gut zu ihnen (den Waisen) waren. Und sie sollen in Bezug auf die Rechte der Kinder desjenigen, bei dessen Vermächtnis sie anwesend sind, gut sein, indem sie Worte sagen, die der Wahrheit entsprechen. Und sie sollen bei dem Vermächtnis kein Unrecht hinsichtlich der nachfolgenden Erben begehen und sich selbst, durch die Verwehrung des Vermächtnisses, das Gute verwehren.

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4 months, 2 weeks ago

▪️ Surah An-Nisa (4:5)

(وَلَا تُؤْتُوا السُّفَهَاءَ أَمْوَالَكُمُ الَّتِي جَعَلَ اللَّهُ لَكُمْ قِيَامًا وَارْزُقُوهُمْ فِيهَا وَاكْسُوهُمْ وَقُولُوا لَهُمْ قَوْلًا مَّعْرُوفًا)

Und gebt nicht den Toren euren Besitz, den Allah euch zum Unterhalt bestimmt hat, sondern versorgt sie davon und kleidet sie und sagt zu ihnen geziemende Worte.

(Tafsir:)
Und gebt nicht - o ihr Vormunde - den Besitz denjenigen, die nicht damit umgehen können, denn dieses Vermögen hat Allah zu einem Grund gemacht, durch den das Wohl der Diener und die Angelegenheiten ihres Lebensunterhalts aufrecht gehalten werden. Und diese (Toren) sind nicht dafür geeignet, den Schutz des Besitzes zu erfüllen. So gebt für sie davon (von dem Besitz) aus und kleidet sie davon, sagt zu ihnen gute Worte und versprecht ihnen auf gute Weise, dass ihr ihnen ihren Besitz aushändigen werdet, wenn sie das Reifealter erreicht haben und die gute Handlungsweise (gelernt haben).

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4 months, 2 weeks ago

▪️ Surah An-Nisa (4:4)

(وَآتُوا النِّسَاءَ صَدُقَاتِهِنَّ نِحْلَةً ۚ فَإِن طِبْنَ لَكُمْ عَن شَيْءٍ مِّنْهُ نَفْسًا فَكُلُوهُ هَنِيئًا مَّرِيئًا)

Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk. Wenn sie für euch aber freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohlbekömmlich und zuträglich.

(Tafsir:)
Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als ein verpflichtendes Geschenk. Wenn sie aber freiwillig und ohne Zwang auf etwas von ihrer Brautgabe für euch verzichten, dann verzehrt es als erlaubt und ungetrübt.

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4 months, 2 weeks ago

▪️ Surah An-Nisa (4:3)

(وَإِنْ خِفْتُمْ أَلَّا تُقْسِطُوا فِي الْيَتَامَىٰ فَانكِحُوا مَا طَابَ لَكُم مِّنَ النِّسَاءِ مَثْنَىٰ وَثُلَاثَ وَرُبَاعَ ۖ فَإِنْ خِفْتُمْ أَلَّا تَعْدِلُوا فَوَاحِدَةً أَوْ مَا مَلَكَتْ أَيْمَانُكُمْ ۚ ذَٰلِكَ أَدْنَىٰ أَلَّا تَعُولُوا)

Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, dass ihr nicht ungerecht seid.

(Tafsir:)
Und wenn ihr befürchtet bei der Heirat der Waisen, die unter eurer Obhut sind, nicht gerecht zu sein, entweder aus Angst ihnen zu wenig Brautgabe auszuhändigen oder sie schlecht zu behandeln, dann lasst sie und heiratet die Guten unter den Frauen und andere (Frauen). Wenn ihr möchtet, so heiratet zwei, drei oder vier (Frauen). Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zwischen ihnen zu handeln, dann begnügt euch mit einer (Frau) oder was eure rechte Hand an Sklavinnen besitzt, da bei ihnen nicht das verpflichtend ist, was bei anderen Frauen an Rechten vorgeschrieben ist. Das, was in diesem Vers in Bezug auf die Waisen erwähnt wurde und dass man sich auf eine (Frau) beschränkt oder Sklavinnen genießt, ist näher, dass ihr nicht ungerecht seid und euch abwendet.

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4 months, 3 weeks ago

▪️ Surah An-Nisa (4:1)

(يَا أَيُّهَا النَّاسُ اتَّقُوا رَبَّكُمُ الَّذِي خَلَقَكُم مِّن نَّفْسٍ وَاحِدَةٍ وَخَلَقَ مِنْهَا زَوْجَهَا وَبَثَّ مِنْهُمَا رِجَالًا كَثِيرًا وَنِسَاءً ۚ وَاتَّقُوا اللَّهَ الَّذِي تَسَاءَلُونَ بِهِ وَالْأَرْحَامَ ۚ إِنَّ اللَّهَ كَانَ عَلَيْكُمْ رَقِيبًا)

O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen schuf, und aus ihm schuf Er seine Gattin und ließ aus beiden viele Männer und Frauen sich ausbreiten. Und fürchtet Allah, in Dessen (Namen) ihr einander bittet, und die Verwandtschaftsbande. Gewiss, Allah ist Wächter über euch.

(Tafsir:)
O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, denn Er ist es, Der euch aus einem einzigen Wesen, das euer Vater Adam ist, schuf. Und aus Adam schuf Er seine Frau Eva (Hawa), eure Mutter. Und aus ihnen beiden breitete Er auf der ganzen Welt viele männliche und weibliche Menschen aus. Und fürchtet Allah, in Dessen Namen der eine von euch den anderen bittet, indem er sagt: „Ich frage dich bei Allah, dass du dies und jenes tust.“ Und fürchtet die Trennung der Verwandtschaftsbande, die zwischen euch verbindet. Gewiss, Allah ist Wächter über euch, so bleibt Ihm nichts von euren Taten verborgen, vielmehr zählt Er sie auf und vergeltet euch dafür.

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